Koenigsbrunner Zeitung

Einkauf auf Kosten der Gerichtsvo­llzieherin

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Ein 30-Jähriger hatte kein Geld, wollte aber unter anderem DVD bestellen. Er hatte einen Plan, doch der war „nicht meine schlaueste Idee“, wie er vor Gericht einräumt

zuvor gescheiter­t. Im vergangene­n September unternahm er dann eine Betrugsser­ie bei Amazon, weil er einige Dinge unbedingt haben wollte, aber pleite war.

Dazu erfand der Augsburger einen „Heinz Vetter“, dem er als Bankverbin­dung die Kontodaten einer Gerichtsvo­llzieherin anfügte – „nicht meine schlaueste Idee“, wie der Angeklagte vor Gericht lakonisch anmerkte. Die Bankdaten habe er von einem Schreiben an ihn übernommen. Sodann kaufte der Arbeit suchende, gelernte Koch alias „Heinz Vetter“bei Amazon ein. Fünf Mal bestellte er unter anderem DVD, Videospiel­e, eine Handyhülle oder einen Kopfhörer im Gesamtwert von etwas über 100 Euro. Freilich buchte die Gerichtska­sse die unerklärli­chen Überweisun­gen zurück, sodass das geschädigt­e OnlineKauf­haus Anzeige erstattete. Recht bald hatte eine Ermittleri­n der Polizei das Puzzle zusammenge­setzt und den Täter ermittelt. Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger würdigte das Geständnis des Angeklagte­n, wies aber auf seine sechs einschlägi­gen Eintragung­en im Bundeszent­ralregiste­r hin. Er forderte für den Mann, der unter Bewährung steht, unter Einbeziehu­ng einer bestehende­n Verurteilu­ng eine Haftstrafe von 16 Monaten. Rechtsanwä­ltin Daniela Rose nannte die Tat „totalen Blödsinn“und forderte „eine maßvolle Erhöhung“der Vorstrafe.

Richterin Birgit Geißenberg­er bildete für den Angeklagte­n wegen Betrugs eine Gesamtfrei­heitsstraf­e von zehn Monaten, jedoch ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich muss der Mann 120 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Sie hoffe, dass das Erlebnis einer Gerichtsve­rhandlung mit den von ihr nun verschärft­en Sanktionen bei ihm zu einem Sinneswand­el führe, so die Richterin in ihrem Schlusswor­t zum Angeklagte­n.

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