Einkauf auf Kosten der Gerichtsvollzieherin
Ein 30-Jähriger hatte kein Geld, wollte aber unter anderem DVD bestellen. Er hatte einen Plan, doch der war „nicht meine schlaueste Idee“, wie er vor Gericht einräumt
zuvor gescheitert. Im vergangenen September unternahm er dann eine Betrugsserie bei Amazon, weil er einige Dinge unbedingt haben wollte, aber pleite war.
Dazu erfand der Augsburger einen „Heinz Vetter“, dem er als Bankverbindung die Kontodaten einer Gerichtsvollzieherin anfügte – „nicht meine schlaueste Idee“, wie der Angeklagte vor Gericht lakonisch anmerkte. Die Bankdaten habe er von einem Schreiben an ihn übernommen. Sodann kaufte der Arbeit suchende, gelernte Koch alias „Heinz Vetter“bei Amazon ein. Fünf Mal bestellte er unter anderem DVD, Videospiele, eine Handyhülle oder einen Kopfhörer im Gesamtwert von etwas über 100 Euro. Freilich buchte die Gerichtskasse die unerklärlichen Überweisungen zurück, sodass das geschädigte OnlineKaufhaus Anzeige erstattete. Recht bald hatte eine Ermittlerin der Polizei das Puzzle zusammengesetzt und den Täter ermittelt. Staatsanwalt Benjamin Rüdiger würdigte das Geständnis des Angeklagten, wies aber auf seine sechs einschlägigen Eintragungen im Bundeszentralregister hin. Er forderte für den Mann, der unter Bewährung steht, unter Einbeziehung einer bestehenden Verurteilung eine Haftstrafe von 16 Monaten. Rechtsanwältin Daniela Rose nannte die Tat „totalen Blödsinn“und forderte „eine maßvolle Erhöhung“der Vorstrafe.
Richterin Birgit Geißenberger bildete für den Angeklagten wegen Betrugs eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, jedoch ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich muss der Mann 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Sie hoffe, dass das Erlebnis einer Gerichtsverhandlung mit den von ihr nun verschärften Sanktionen bei ihm zu einem Sinneswandel führe, so die Richterin in ihrem Schlusswort zum Angeklagten.