Bekommt auch ein Taliban Asyl?
Die Präsidentin des Bundesamtes sagt: Es kommt auf den Fall an
Nürnberg Das deutsche Asylrecht steht prinzipiell auch ehemaligen Mitgliedern der islamistischen Taliban offen. „Per se können wir jemanden, der sich von den Taliban losgesagt hat, nicht einfach aus dem Asylverfahren ausschließen“, betonte die neue Präsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Jutta Cordt, im Interview mit unserer Zeitung. Voraussetzung sei allerdings, dass der Bewerber keine Straftaten begangen habe. Wörtlich sagte sie: „Auch hier prüfen wir jeden Einzelfall: Wurde jemand als Jugendlicher vielleicht gezwungen, sich den Taliban anzuschließen? Hat er sich glaubhaft losgesagt?“
Auf dem Arbeitsmarkt haben die Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, nach wie vor schlechte Chancen. 70 Prozent der Asylbewerber hätten keinen formalen Berufsabschluss, betonte Cordt. Ver- schiedene Studien zeigten überdies, dass nach fünf Jahren nur die Hälfte der Schutzberechtigten in den Arbeitsmarkt integriert sei. „Schon daran sieht man, in welchen Zeiträumen wir denken müssen.“Für die Bundesagentur für Arbeit sei dies eine große Herausforderung. Ende vergangenen Jahres bezogen rund 700000 Menschen aus Nicht-EULändern in Deutschland Hartz IV.
Den Wortlaut des Interviews finden Sie in der Politik.