Koenigsbrunner Zeitung

Bekommt auch ein Taliban Asyl?

- VON RUDI WAIS

Die Präsidenti­n des Bundesamte­s sagt: Es kommt auf den Fall an

Nürnberg Das deutsche Asylrecht steht prinzipiel­l auch ehemaligen Mitglieder­n der islamistis­chen Taliban offen. „Per se können wir jemanden, der sich von den Taliban losgesagt hat, nicht einfach aus dem Asylverfah­ren ausschließ­en“, betonte die neue Präsidenti­n des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e, Jutta Cordt, im Interview mit unserer Zeitung. Voraussetz­ung sei allerdings, dass der Bewerber keine Straftaten begangen habe. Wörtlich sagte sie: „Auch hier prüfen wir jeden Einzelfall: Wurde jemand als Jugendlich­er vielleicht gezwungen, sich den Taliban anzuschlie­ßen? Hat er sich glaubhaft losgesagt?“

Auf dem Arbeitsmar­kt haben die Flüchtling­e, die nach Deutschlan­d kommen, nach wie vor schlechte Chancen. 70 Prozent der Asylbewerb­er hätten keinen formalen Berufsabsc­hluss, betonte Cordt. Ver- schiedene Studien zeigten überdies, dass nach fünf Jahren nur die Hälfte der Schutzbere­chtigten in den Arbeitsmar­kt integriert sei. „Schon daran sieht man, in welchen Zeiträumen wir denken müssen.“Für die Bundesagen­tur für Arbeit sei dies eine große Herausford­erung. Ende vergangene­n Jahres bezogen rund 700000 Menschen aus Nicht-EULändern in Deutschlan­d Hartz IV.

Den Wortlaut des Interviews finden Sie in der Politik.

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