Marktsonntage werden ein Fall für die Juristen
Warum die Gegner gegen das Einkaufen in der Innenstadt vorgehen. Wie es um die Stadtteile steht
Händler in der Augsburger Innenstadt bereiten sich auf den anstehenden Marktsonntag vor. Zwischen 13 und 18 Uhr dürfen Geschäfte öffnen. Der Bereich ist auf die Innenstadt beschränkt, zu der auch die City-Galerie gerechnet wird. Wenn das Wetter mitspielt, werden zehntausende Besucher in Augsburg erwartet. So jedenfalls sind die Erfahrungen aus früheren Jahren. Der Marktsonntag hat viele Freunde, aber auch Gegner. Die Augsburger „Allianz für den freien Sonntag“will die beiden Innenstadt-Marktsonntage ausbremsen. Es ist ein Fall für Juristen. Das Verwaltungsgericht in München hat zu entscheiden. Eine Klage gegen die Innenstadt-Marktsonntage ist eingereicht. „Uns geht es darum, dass es für die Austragung dieser Marktsonntage keinen überzeugenden Anlass gibt“, sagt Erwin Helmer von der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. Gemeinsam mit den Gewerkschaften zieht man gegen die Marktsonntage zu Felde. Der Europatag sei kein Grund, um per Gesetz zu ermöglichen, dass Geschäfte am Sonntag öffnen dürfen, heißt es. Auch das Turamichele-Fest im Herbst sei zu hinterfragen. Deshalb läuft die Klage gegen beide Marktsonntage. Derzeit nicht betroffen sind die Marktsonntage in Oberhausen (Herbstplärrer) und Lechhausen (Kirchweih). Vorerst – noch sei dies kein Thema, sagt Helmer.
Dass der Marktsonntag am 7. Mai wie geplant stattfindet, hängt damit zusammen, dass die „Allianz für den freien Sonntag“einen Eilantrag zurückgezogen hat. Man habe erkannt, dass dieser Antrag zu kurzfristig gestellt worden sei, sagt Helmer. Insofern habe sich das Gericht noch nicht mit dem Augsburger Fall befasst. Am 24. Mai steht nun eine mündliche Verhandlung an. Diesen Termin hatte zuletzt bereits Heinz Stinglwagner, Geschäftsführer der City-Initiative Augsburg (CIA) genannt. Die CIA organisiert die Marktsonntage, die vom Stadtrat mit Mehrheit abgesegnet sind.
Die Gegner der Marktsonntage haben große Hoffnung, dass sie mit ihrer Klage erfolgreich sein werden. „Wir berufen uns auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2015, das klare Anforderungen für Marktsonntage gestellt hat.“Seit dem Jahr 2006 ist geregelt, dass über die Sonntagsöffnung die Länder prinzipiell entscheiden. In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte an vier Sonntagen im Jahr geöffnet sein; es gibt aber zahlreiche Ausnahmen. In Augsburg gilt derzeit die Regelung mit vier Marktsonntagen.
Wie begehrt der Termin am 7. Mai in Bayern ist, zeigt der Blick auf den Veranstaltungskalender. Am kommenden Sonntag gibt es in 50 Orten einen verkaufsoffenen Marktsonntag, dazu gehören Günzburg, Neu-Ulm, Rosenheim, Feucht, Nürnberg und Immenstadt.
Das Verwaltungsgericht hat einen Termin angesetzt