Schuss vor L’Osteria: Bewährungsstrafe für Leibwächter
Der Bodyguard eines Geschäftsmannes schoss 2016 einem Mann in den Oberschenkel. Nun gibt es ein Urteil
Das Restaurant „L’Osteria“war voll besetzt, als der Leibwächter vor der Tür eine Glock-Pistole zückte und einem heute 24-Jährigen ins Bein schoss. In dem Lokal brach im Juni 2016 kurzzeitig Panik aus, einige der Gäste rannten nach draußen. Nun, knapp ein Jahr später, hat die dritte Kammer des Augsburger Landgerichts ein Urteil gegen den 52 Jahre alten Bodyguard gefällt: Dieser erhält wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, daneben muss er dem Geschädigten 10000 Euro zahlen.
Das Gericht folgte damit dem Plädoyer von Staatsanwältin Martina Neuhierl. Für den Leibwächter spreche sein Geständnis und dass er bislang keine Vorstrafen habe, sagte die Staatsanwältin. Die Folgen für das Opfer seien jedoch gravierend gewesen. Verteidiger Stefan Mittelbach forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr für seinen Mandanten. Dominik Hofmeister, Anwalt des Opfers, plädierte als Nebenklägervertreter auf eine Gefängnisstrafe für den Bodyguard.
Der Leibwächter war vorige Woche am zweiten Prozesstag davon abgerückt, es habe sich bei dem Schuss um Notwehr gehandelt. Damit räumte er die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ein. Der 52-Jährige war im Juni 2016 von einem Geschäftsmann aus dem Großraum Stuttgart als Bodyguard angeheuert worden, der damals in Kutzenhausen im Landkreis Augsburg wohnte.
Der 59-jährige Unternehmer hatte sich bei seinen Geschäften offenbar viele Feinde gemacht: Im Internet lassen sich bis heute Berichte von Menschen finden, die vor Deals mit dem Kaufmann warnen. An einem Stand auf einer Messe in Baden-Württemberg war er 2016 geschlagen worden, Anfang Juni des Jahres war auf sein Wohnhaus in Kutzenhausen geschossen worden. Der Streit, der sich wenig später vor der Pizzeria abspielte, hatte mit diesem Vorfall freilich nichts zu tun.
Drei Männer aus der Immobilienbranche waren in der „L’Osteria“zufällig auf den Geschäftsmann aus dem Raum Stuttgart getroffen, der im Restaurant mit seiner Partnerin essen wollte und von dem jüngst angeheuerten Leibwächter begleitet wurde. Einer der drei Männer, ein Immobilienhändler, sagte, er bekomme von dem 59-Jährigen noch Geld. Die Beteiligten gingen vor die Tür. Dort versetzte der Immobilienhändler dem 59-Jährigen einen Schlag gegen den Kopf, kurz darauf schoss der Leibwächter dem 24-jährigen Bruder des geprellten Immobilienhändlers in den rechten Oberschenkel. Hätte die Kugel eine Arterie getroffen, hätte der 24-Jährige sterben können, wie aus einem medizinischen Gutachten hervorgeht, das der Vorsitzende Richter Roland Christiani vortrug. Bis heute leidet das Opfer unter der Tat und kann kein Sport treiben.
Zu einem Täter-Opfer-Ausgleich vor dem Urteil war es nicht gekommen. Der Leibwächter wollte dem Opfer 10 000 Euro zwar zahlen, konnte die Summe aber so schnell nicht aufbringen. Der Geschädigte lehnte den Vorschlag auch ab. Der Angeklagte sagte, er bedauere, was passiert sei. Richter Christiani sagte in der Urteilsbegründung, der Leibwächter habe „Sheriff gespielt“und am helllichten Tag herumgeballert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der Angeklagte und die Staatsanwältin akzeptierten es zwar bereits, der Nebenklägervertreter konnte im Gerichtssaal allerdings noch keine Erklärung dazu abgeben.