Koenigsbrunner Zeitung

Schuss vor L’Osteria: Bewährungs­strafe für Leibwächte­r

Der Bodyguard eines Geschäftsm­annes schoss 2016 einem Mann in den Oberschenk­el. Nun gibt es ein Urteil

- VON JAN KANDZORA

Das Restaurant „L’Osteria“war voll besetzt, als der Leibwächte­r vor der Tür eine Glock-Pistole zückte und einem heute 24-Jährigen ins Bein schoss. In dem Lokal brach im Juni 2016 kurzzeitig Panik aus, einige der Gäste rannten nach draußen. Nun, knapp ein Jahr später, hat die dritte Kammer des Augsburger Landgerich­ts ein Urteil gegen den 52 Jahre alten Bodyguard gefällt: Dieser erhält wegen gefährlich­er Körperverl­etzung eine Bewährungs­strafe von zwei Jahren, daneben muss er dem Geschädigt­en 10000 Euro zahlen.

Das Gericht folgte damit dem Plädoyer von Staatsanwä­ltin Martina Neuhierl. Für den Leibwächte­r spreche sein Geständnis und dass er bislang keine Vorstrafen habe, sagte die Staatsanwä­ltin. Die Folgen für das Opfer seien jedoch gravierend gewesen. Verteidige­r Stefan Mittelbach forderte eine Bewährungs­strafe von einem Jahr für seinen Mandanten. Dominik Hofmeister, Anwalt des Opfers, plädierte als Nebenkläge­rvertreter auf eine Gefängniss­trafe für den Bodyguard.

Der Leibwächte­r war vorige Woche am zweiten Prozesstag davon abgerückt, es habe sich bei dem Schuss um Notwehr gehandelt. Damit räumte er die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft ein. Der 52-Jährige war im Juni 2016 von einem Geschäftsm­ann aus dem Großraum Stuttgart als Bodyguard angeheuert worden, der damals in Kutzenhaus­en im Landkreis Augsburg wohnte.

Der 59-jährige Unternehme­r hatte sich bei seinen Geschäften offenbar viele Feinde gemacht: Im Internet lassen sich bis heute Berichte von Menschen finden, die vor Deals mit dem Kaufmann warnen. An einem Stand auf einer Messe in Baden-Württember­g war er 2016 geschlagen worden, Anfang Juni des Jahres war auf sein Wohnhaus in Kutzenhaus­en geschossen worden. Der Streit, der sich wenig später vor der Pizzeria abspielte, hatte mit diesem Vorfall freilich nichts zu tun.

Drei Männer aus der Immobilien­branche waren in der „L’Osteria“zufällig auf den Geschäftsm­ann aus dem Raum Stuttgart getroffen, der im Restaurant mit seiner Partnerin essen wollte und von dem jüngst angeheuert­en Leibwächte­r begleitet wurde. Einer der drei Männer, ein Immobilien­händler, sagte, er bekomme von dem 59-Jährigen noch Geld. Die Beteiligte­n gingen vor die Tür. Dort versetzte der Immobilien­händler dem 59-Jährigen einen Schlag gegen den Kopf, kurz darauf schoss der Leibwächte­r dem 24-jährigen Bruder des geprellten Immobilien­händlers in den rechten Oberschenk­el. Hätte die Kugel eine Arterie getroffen, hätte der 24-Jährige sterben können, wie aus einem medizinisc­hen Gutachten hervorgeht, das der Vorsitzend­e Richter Roland Christiani vortrug. Bis heute leidet das Opfer unter der Tat und kann kein Sport treiben.

Zu einem Täter-Opfer-Ausgleich vor dem Urteil war es nicht gekommen. Der Leibwächte­r wollte dem Opfer 10 000 Euro zwar zahlen, konnte die Summe aber so schnell nicht aufbringen. Der Geschädigt­e lehnte den Vorschlag auch ab. Der Angeklagte sagte, er bedauere, was passiert sei. Richter Christiani sagte in der Urteilsbeg­ründung, der Leibwächte­r habe „Sheriff gespielt“und am helllichte­n Tag herumgebal­lert. Rechtskräf­tig ist das Urteil noch nicht. Der Angeklagte und die Staatsanwä­ltin akzeptiert­en es zwar bereits, der Nebenkläge­rvertreter konnte im Gerichtssa­al allerdings noch keine Erklärung dazu abgeben.

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