Bundeswehr sagt Nein zur Windkraft
Westerholz Planung für das Waldgebiet wird aufgegeben. Im Landkreis Augsburg gibt es damit kaum noch eine Ausbauperspektive
Kaufering Das seit mehr als einem Jahr geplante Windkraftprojekt im Westerholz zwischen Kaufering, Scheuring und Weil kommt nicht mehr zustande: Die Bundeswehr – das Westerholz liegt zwischen den Flugplätzen auf dem Lechfeld und Penzing – stimme dem Bau von Windrädern nicht zu, erklärten Planer Robert Sing und Kauferings Bürgermeister Erich Püttner am Freitag im Rathaus.
Mit Verweis auf eine geänderte sicherheitspolitische Lage war Anfang März bekannt gegeben worden, dass die Bundeswehr den Flugplatz in Penzing entgegen einer früheren Beschlusslage erst einmal nicht für eine zivile Nachfolgenutzung freigeben will, sobald das dortige Lufttransportgeschwader 61 Ende des Jahres aufgelöst ist. Diese Nachricht ließ auch Robert Sing aufhorchen. Er richtete eine informelle Anfrage an die Bundeswehr. Die Antwort bekam er vor wenigen Tagen schriftlich: Der Windenergieplanung könne aufgrund der Lage im Zuständigkeitsbereich der Bundeswehr nicht zugestimmt werden. Nähere Begründungen gab es nicht. Doch für Sing war das Grund genug, das Vor- haben auf Eis zu legen. Er gehe momentan nicht davon aus, eine andere Einschätzung der Streitkräfte zu erhalten. Eine Ablehnung hat auch ein privater Windkraftinteressent erhalten, der einen Vorbescheid zum Bau eines Windrads auf einem Feld neben dem Wald beantragt hatte. Dieser Standort würde das Instrumentenflugverfahren für die Flugplätze in Penzing und auf dem Lechfeld beeinträchtigen: So begründete die Regierung von Oberbayern ihre Ablehnung, berichtete der Antragsteller. Die Windräder würden die maximal mögliche Bauhöhe von 635 Metern über dem Meeresspiegel überschreiten. Das Westerholz liegt knapp 600 Meter hoch.
Ins Blaue hinein hatte Sing die zwei bis vier Windräder auf der Lechleite auch zuvor nicht geplant gehabt. Ein von ihm beauftragter Militärgutachter habe ihm grundsätzlich grünes Licht für das Vorhaben signalisiert. Außerdem hatten zuvor auch die Windräder bei Lamerdingen und im Kingholz im Fuchstal errichtet werden können. Zwar hatte es auch beim Lamerdinger Windpark Vorbehalte bei den Militärs gegeben, sagt Sing. Dann sei aber erreicht worden, dass die Mindestradarführungshöhe, über der sich Militärflugzeuge im Luftraum bewegen, über die Kirchturmspitzen hinaus angehoben wurde.
Damit rechne er im Hinblick auf das Westerholz allerdings nicht mehr, gab Sing zu erkennen: „Die Rahmenbedingungen sind heute andere, das ist im Moment aussichtslos.“Das Vorhaben sei aber zunächst recht gut angelaufen. Sogar die üblichen artenschutzrechtlichen K.-o.Kriterien waren nach Sings Darstellung kein Problem: Zwar bestehe an der Lechleite eines der größten UhuVorkommen in Süddeutschland, doch östlich der Scheuringer Straße sei genug uhufreier Wald festgestellt worden, auch der Rotmilan wäre den Windrädern nicht in die Quere gekommen. Die Grundstücksverhandlungen seien gut verlaufen: Mit mehr als einem Drittel der Grundbesitzer im windkraftgeeigneten Teil des Westerholzes sei man sich bereits über Pachtverträge einig gewesen.
Kauferings Bürgermeister Erich Püttner bedauerte die Entwicklung: Zum einen wegen der Notwendigkeit, klimafreundliche Energie zu erzeugen, zum anderen hätte die Windkraft neben Biomasse und Photovoltaik gut ins kommunale Energie-Portfolio gepasst. „Da wären wir an dem Punkt gewesen, an dem Kaufering komplett autark gewesen wäre.“Allerdings verstehe er auch, dass die Bundeswehr ihre Nutzungsmöglichkeiten nicht aufgeben wolle: „Wenn die Bundeswehr den Fliegerhorst ohne Not verkaufen würde, wäre das nicht klug. Was weg ist, ist weg, und so eine Fluggenehmigung kommt nicht wieder zurück.“Laut Sing hätten die Windräder im Westerholz jeweils eine Nennleistung von drei bis 4,5 Megawatt aufweisen und eine elektrische Energie von jährlich sieben bis neun Millionen Kilowattstunden produzieren können, was dem Bedarf von gut 2000 Haushalten entspricht.
Nach dem Veto der Bundeswehr gegen einen Windpark im Westerholz sieht Sing kaum noch Perspektiven für den Ausbau der Windkraft im Landkreis. Es gebe ohnehin nur ganz wenige Bereiche, in denen die bayerische 10-H-Regel (ein Windrad muss mindestens seine zehnfache Höhe vom nächsten Wohngebiet entfernt liegen, in der Regel mindestens zwei Kilometer) befolgt werden kann. Mögliche Standorte reduzierten sich somit auf die Waldgebiete südlich von Denklingen. Sing erkennt dort aber eigentlich keine politische Akzeptanz dafür.