Zu tief ins Glas geschaut
Eine 32-jährige Frau wird zu Haftstrafe verurteilt, weil sie auf Silvesterparty völlig aus der Rolle fiel
Nicht jeder beherrscht den korrekten Umgang mit Alkohol. Auch Damen, die ein gutes Elternhaus für sich reklamieren, schaffen es so bis vor den Richter. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte jetzt eine 32-Jährige, die sich auf „Augsburgs größter Silvesterparty“kräftig daneben benommen hatte.
Es war in der Nacht des 1. Januar 2016, als sich die Frau einer ganzen Reihe von Delikten schuldig machte. Sie wollte mit einer Freundin den Jahreswechsel feiern. Nach dem Essen und einigen Gläsern Wein – wie es der Anwalt der Frau in einer schriftlichen Erklärung verlas – ging es in den KKlub in der Kongresshalle, wo weitergefeiert und getrunken wurde. Nach Mitternacht kam die Angeklagte auf der Tanzfläche einem jungen Mann aus Donauwörth nahe. Der 20-Jährige war „mit einem Kumpel“und zwei Begleiterinnen zum Feiern nach Augsburg gekommen. Er habe lediglich den Arm gehoben, um von der Tänzerin nicht angerempelt zu werden, versicherte der Zeuge dem Gericht. Als sie den Arm an ihrem Rücken verspürte, warf die Frau ihr volles Cocktailglas an den Kopf des Mannes, der nach eigenen Worten eine dicke Lippe davontrug.
Als sich seine Begleiterinnen bei der Angreiferin beschweren und diese beruhigen wollten, gab die Angeklagte der 20-Jährigen einen schmerzhaften Hieb auf die Nase. Gleich darauf flog ein weiteres Glas durch die Disco, das die zweite Begleiterin am Rücken traf. Von Ordnern wurden die sechs Beteiligten vor den Club gebracht, wo man auf die Polizei wartete.
Hatte die Angeklagte zunächst die anderen Partygäste beleidigt, richtete sich ihr Zorn nun gegen die Polizisten. Auch diese wurden mit Beschimpfungen belegt. Zudem habe die Frau versucht, die Beamten anzugreifen, sagten diese als Zeugen aus. Erst als die 32-Jährige gefesselt worden war, konnte die Frau in die Ausnüchterungszelle gebracht werden.
Staatsanwalt Johann Müller sah die Anklagepunkte durch die Erklärung der Angeklagten und die Aussagen der zehn Zeugen weitestgehend bestätigt. Er forderte eine Haftstrafe von einem Jahr. Das war Rechtsanwalt Alexander Knecht deutlich zu viel, er hielt eine Geldstrafe für angemessen. Die Angeklagte entschuldigte sich, das Ganze sei ihr sehr peinlich, sie komme aus einer guten Familie.
Richter Ralf Hirmer verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, und einer Geldauflage von 1500 Euro. Sie habe sich zweifellos der gefährlichen Körperverletzung, der mehrfachen Beleidigung und des Widerstands schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.