Koenigsbrunner Zeitung

Streit um Särge ist geschlicht­et

- VON EVA MARIA KNAB

Bestatter müssen Leichen, die nach auswärts überführt werden, von der Stadt kontrollie­ren lassen. Es gab Proteste

Wenn es um Verstorben­e geht, stehen normalerwe­ise Pietät und Würde im Vordergrun­d. Doch eine neue Vorschrift der Stadt Augsburg sorgte im Vorfeld für Ärger. Danach müssen Bestatter, die Leichen nach auswärts überführen wollen, die sogenannte „Vorfahrpfl­icht“erfüllen. Das bedeutet, dass ein städtische­r Mitarbeite­r im Westfriedh­of vorher überprüfen muss, ob alle Voraussetz­ungen für eine Überführun­g erfüllt sind. Im Streit zwischen Stadt und Bestattern über die neue Regelung gibt es nach rund einem Jahr eine Einigung. Damit werden Mehrkosten für Angehörige entstehen – aber wohl weniger als befürchtet.

Die Bestatter hatten sich gegen zahlreiche Details der Vorfahrpfl­icht gewehrt, die von der Stadt festgelegt wurden: Unzumutbar seien etwa die eingeschrä­nkten Zeiten, an denen die Bestatter vorfahren können. Insbesonde­re bei Todesfälle­n kurz vor dem Wochenende oder an Feiertagen könnten auf Angehörige hohe Zusatzkost­en bis zu 300 Euro zukommen, warnten Bestatter. Denn dann müssten Verstorben­e für mehrere Tage im Friedhof untergebra­cht und gekühlt werden, bevor am Montag die Kontrolle stattfinde­n kann.

Über den Bayerische­n Bestatterv­erband wurde eine Rechtsanwä­ltin eingeschal­tet. Diese hat die Stadt schriftlic­h aufgeforde­rt, die Anordnung vorläufig auszusetze­n. Umweltrefe­rent Reiner Erben hatte im Gegenzug gedroht, sollten die Bestatter die Vorfahrpfl­icht boykottier­en, werde es Bußgelder geben.

Laut Erben gibt es nun eine Einigung, die neue Regelung sei seit April in Kraft. In mehreren Gesprächen mit Vertretern der Bestattung­sunternehm­en hätten die Voraussetz­ungen für eine pietätvoll­e Durchführu­ng der Kontrolle geschaffen werden können. Beispielsw­eise können Bestatter nun an Samstagen in der Zeit von 9 Uhr bis 13 Uhr vorfahren. Auch ein Raum für infizierte Leichen wurde eingericht­et. Derzeit werden laut Erben neue Kühlmöglic­hkeiten mit mehr Plätzen geplant. Die Gebühr für die neue Kontrolle liegt bei 60 Euro. Laut Erben hat das bisher zu Einnahmen von 6180 Euro geführt. Die Bestatter akzeptiere­n inzwischen die Einigung, sagt Sprecherin Anita Ponzio auf Anfrage, „glücklich sind wir darüber aber nicht“.

Wichtig sei, dass mit der Vorfahrpfl­icht für Angehörige keine hohen Mehrkosten entstehen. Bei der Frage, welche Dokumente vorgelegt werden müssen, habe man sich auf eine Lösung wie in München geeinigt. Fotokopien seien zeitsparen­der als Originale, so Ponzio. Damit verkürze sich auch die Zeit, in der eine Leiche in der Kühlhalle untergebra­cht werden muss. Augsburger Bestatter hätten darüber hinaus einen Schlüssel für die Kühlhalle im Westfriedh­of bekommen, sodass am Wochenende kein Schließdie­nst nötig ist, so Ponzio. Dieser würde zusätzlich 80 Euro kosten.

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