Bond ist verboten
Warum ein Mann den Namen des berühmten Geheimagenten annehmen will
Koblenz Darf sich ein Mann in James Bond umbenennen? Mit dieser Frage hat sich das Verwaltungsgericht Koblenz beschäftigt. Die Antwort, die es in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil gibt, ist eindeutig: Nein. Der Kläger habe kein Recht auf eine Namensänderung.
Die Begründung: Selbst in einer Kombination mit seinem bisherigen Vornamen, mit der der Mann ebenfalls einverstanden gewesen wäre, stünde „James Bond“stets in Verbindung mit der von Ian Fleming erfundenen Figur des britischen Geheimagenten. Und auch selbst wenn aus medizinischer Sicht diese Namensänderung befürwortet werde, könne sie dennoch nicht gewährt werden (AZ.: 1 K 616/16.KO).
Im konkreten Fall wollte der Kläger den Angaben zufolge seinen Vor- und Nachnamen bei seiner Verbandsgemeinde in RheinlandPfalz in James Bond ändern, da ihn sein jetziger Familienname erheblich belaste. Die Gemeinde lehnte dies ab. Er klagte. Sein Onkel und dessen Familie beleidigten ihn und überzögen ihn mit Strafanzeigen, erklärte er. Mit der Namensänderung wolle er versuchen, sein Leben neu zu ordnen. Auch benutze er den Namen James Bond bereits. Ärzte hätten zudem eine Namensänderung befürwortet. Den Richtern reichte dies alles nicht. Der Kläger habe nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ein anderer Name an den familiären Konflikten etwas ändere.
Die Beteiligten können nun die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.