Eine Geburtstagsfeier, viel Alkohol und eine verhängnisvolle Autofahrt
Obwohl er 2,8 Promille im Blut hat, setzt sich ein Mann ans Steuer. Das hat Folgen. Der Schwabmünchner ist jetzt nicht nur seinen Führerschein los
Schwabmünchen Die einen können sich mit 2,8 Promille Alkohol im Blut nicht mehr auf den Beinen halten. Andere setzen sich sogar noch hinters Steuer. Allerdings schlich dieser Mann mehr oder weniger in Schwabmünchen eher so seines Weges. Die Fahrweise fiel sofort einer Polizeistreife ins Auge.
Bei der Kontrolle konnte der 44-Jährige nicht einmal einen Führerschein vorweisen. Denn der war ihm bereits vor fünf Jahren abgenommen worden. Und so brachte der Mann auch ausreichend Gerichtserfahrung mit. Zum dritten Mal musste er sich jetzt vor dem wegen erheblicher Trunkenheit verantworten. Natürlich auch, weil er ohne „Lappen“unterwegs gewesen war.
Kurzen Prozess machte die Richterin dann mit dem geständigen Angeklagten. Zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilte Martina Triebel den Wiederholungstäter. Außerdem muss er 1000 Euro in Raten als Geldstrafe zahlen und an fünf Beratungsgesprächen bei der Caritas teilnehmen.
Diese Therapiemaßnahme muss der in Polen beheimatete Familienvater dem Gericht auch nachweisen. Nicht zuletzt bleibt sein Führerschein noch für weitere zwei Jahre unter Verschluss. Mit dem Hinweis, dass der von einer Dolmetscherin sprachlich unterstützte Angeklagte den Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit deutlich überschritten hatte, begründete Martina Triebel ihr Urteil.
Mit Blick auf die beiden einschlägigen Vorstrafen kritisierte Staatsanwalt Martin Neumann besonders die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Er beantragte unter anderem sechs Monate. „Nicht immer sei er besofKadi fen“, rechtfertigte sich der Mann während der Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht. Es komme stets auf die Gelegenheit an. „Und diesmal war es halt eine Geburtstagsfeier.“Eigentlich wäre er ja nach 500 Metern zuhause gewesen. „Aber dann . . .“
Was er an jenem Oktobertag vergangenen Jahres alles getrunken habe, könne er nicht mehr sagen. Er wisse halt nur noch, dass er vergaß, dass es „mit dem Autofahren wohl nichts mehr wird“. Zu Fuß ging es besser, bestätigte ein Polizist, der vor Gericht als Zeuge aussagte. „Gehen konnte der soweit noch ganz gut. Und trotz der Sprachbarriere war er kooperativ.“
Gehen konnte der Angeklagte „noch ganz gut“, sagte ein Polizist