Koenigsbrunner Zeitung

Eine Geburtstag­sfeier, viel Alkohol und eine verhängnis­volle Autofahrt

- VON USCHI RIEGER

Obwohl er 2,8 Promille im Blut hat, setzt sich ein Mann ans Steuer. Das hat Folgen. Der Schwabmünc­hner ist jetzt nicht nur seinen Führersche­in los

Schwabmünc­hen Die einen können sich mit 2,8 Promille Alkohol im Blut nicht mehr auf den Beinen halten. Andere setzen sich sogar noch hinters Steuer. Allerdings schlich dieser Mann mehr oder weniger in Schwabmünc­hen eher so seines Weges. Die Fahrweise fiel sofort einer Polizeistr­eife ins Auge.

Bei der Kontrolle konnte der 44-Jährige nicht einmal einen Führersche­in vorweisen. Denn der war ihm bereits vor fünf Jahren abgenommen worden. Und so brachte der Mann auch ausreichen­d Gerichtser­fahrung mit. Zum dritten Mal musste er sich jetzt vor dem wegen erhebliche­r Trunkenhei­t verantwort­en. Natürlich auch, weil er ohne „Lappen“unterwegs gewesen war.

Kurzen Prozess machte die Richterin dann mit dem geständige­n Angeklagte­n. Zu einer fünfmonati­gen Freiheitss­trafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt­e Martina Triebel den Wiederholu­ngstäter. Außerdem muss er 1000 Euro in Raten als Geldstrafe zahlen und an fünf Beratungsg­esprächen bei der Caritas teilnehmen.

Diese Therapiema­ßnahme muss der in Polen beheimatet­e Familienva­ter dem Gericht auch nachweisen. Nicht zuletzt bleibt sein Führersche­in noch für weitere zwei Jahre unter Verschluss. Mit dem Hinweis, dass der von einer Dolmetsche­rin sprachlich unterstütz­te Angeklagte den Grenzwert zur absoluten Fahruntüch­tigkeit deutlich überschrit­ten hatte, begründete Martina Triebel ihr Urteil.

Mit Blick auf die beiden einschlägi­gen Vorstrafen kritisiert­e Staatsanwa­lt Martin Neumann besonders die hohe Rückfallge­schwindigk­eit. Er beantragte unter anderem sechs Monate. „Nicht immer sei er besofKadi fen“, rechtferti­gte sich der Mann während der Verhandlun­g vor dem Augsburger Amtsgerich­t. Es komme stets auf die Gelegenhei­t an. „Und diesmal war es halt eine Geburtstag­sfeier.“Eigentlich wäre er ja nach 500 Metern zuhause gewesen. „Aber dann . . .“

Was er an jenem Oktobertag vergangene­n Jahres alles getrunken habe, könne er nicht mehr sagen. Er wisse halt nur noch, dass er vergaß, dass es „mit dem Autofahren wohl nichts mehr wird“. Zu Fuß ging es besser, bestätigte ein Polizist, der vor Gericht als Zeuge aussagte. „Gehen konnte der soweit noch ganz gut. Und trotz der Sprachbarr­iere war er kooperativ.“

Gehen konnte der Angeklagte „noch ganz gut“, sagte ein Polizist

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