Betrug mit falschen Verträgen
Versicherungsvertreter will zu Geld kommen. Aber er bezahlt teuer
Landkreis Augsburg Zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung wurde jetzt ein 60-jähriger Versicherungsmakler verurteilt, der sich bei Betrügereien mindestens 14 000 Euro verschafft hatte. Der Mann hatte ohne deren Wissen Versicherungen für Kunden abgeschlossen und dafür Provisionen kassiert.
Es dauerte geraume Zeit, bis Staatsanwalt Karl Pobuda die Fälle aus der Anklageschrift verlesen hatte. Zwischen 500 und 3200 Euro an Provision waren auf das Konto des Angeklagten geflossen. Geld, das zwar wenig später vom Versicherungsunternehmen wieder zurückgebucht worden war, das dem Mann aber einen Betrugsprozess vor dem Augsburger Amtsgericht einbrachte. Unmittelbar nach Verlesen der Anklageschrift bat der Verteidiger des 60-Jährigen, Rechtsanwalt Moritz Bode, um ein „Rechtsgespräch“. Hinter verschlossener Tür verabredeten Richterin Rita Greser, die Schöffen, der Staatsanwalt und der Verteidiger einen „Deal“. Dadurch wird einerseits eine umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen oder Gutachtern vermieden und dem Angeklagten ein bestimmter Strafrahmen zugesichert, von ihm aber ein umfassendes Geständnis verlangt. Genau so kam es.
Der selbstständige Versicherungsmakler schilderte, dass er 2006 Probleme mit seiner Gesundheit bekam und nicht mit voller Kraft arbeiten konnte. Einerseits sei das Geld knapp geworden, andererseits sei da der Druck des Unternehmens gewesen, Abschlüsse zu bringen. So sei er auf die Idee mit den erfundenen Verträgen und den gefälschten Unterschriften gekommen. Aus den Jahren 2011 bis 2014 resultierten die jetzt angeklagten Fälle. Die Provisionen für die abgeschlossenen Versicherungen hätten ihm über finanzielle Engpässe hinweg geholfen. Ein wirklicher Schaden sei nicht entstanden, da die Provisionen später zurückgebucht worden seien: „Mein Fehler, es tut mir leid.“Inzwischen arbeite er für eine andere Versicherung.
Im Urteil hielt sich Richterin Greser an die Forderung der Anklage nach einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte habe in zehn Fällen Betrug begangen, in sieben Fällen auch Urkundenfälschung. Zudem muss der Angeklagte eine Geldauflage von 1000 Euro bezahlen.