Wer zahlt bei der Sanierung von Straßen?
Der Königsbrunner Stadtrat diskutiert Modelle, wie Bürger schonender an den Kosten von Bauprojekten beteiligt werden können
Königsbrunn In Königsbrunn gibt es etliche sanierungsbedürftige Straßen, wie zum Beispiel die Bürgermeister-Wohlfarth-Straße. Eine Sanierung müssen die Bürger laut bayerischem Gesetz mitbezahlen. Der Stadtrat diskutierte auf der vergangenen Sitzung verschiedene Modelle dazu. Beim bislang gängigen Modell müssen alle Anlieger einer zu sanierenden Straße einen einmaligen Beitrag zahlen – je nach Grundstücksgröße können so fünfstellige Summen zusammenkommen, die auf einmal fällig werden. Nach einer Gesetzesänderung gibt es nun auch die Möglichkeit sogenannter wiederkehrender Beiträge.
Bei dieser Variante müssen nicht nur die Anwohner der betroffenen Straße zahlen, erklärte Jürgen Raab (Freie Wähler). Die Kosten werden vielmehr auf eine größere Anzahl von Bürgern umgelegt. Dazu müsste das Stadtgebiet in mehrere Cluster, also Gebiete, eingeteilt werden. Wird dann in diesem Bereich eine Straße saniert, müssen alle Bürger, die im Cluster wohnen, zahlen. Grenzen für die Aufteilung seien beispielsweise öffentliche Grünflächen, erklärte Verkehrsreferent Raab. Er könnte sich drei Cluster vorstellen. Die genaue Aufteilung muss aber noch erarbeitet werden.
Die Kosten können bei diesem Modell auf mehrere Jahre verteilt werden. Raab hat sich in diesem Zusammenhang die Ausgaben anderer Gemeinden und Städte angeschaut. Er sagte, dass die Bürger dort durchschnittlich 70 Euro im Jahr für Straßensanierungen zahlen mussten.
Bürgermeister Franz Feigl (CSU) erklärte, dass zu diesem Thema ein Ratsbegehren denkbar wäre, bei dem die Bürger über die Varianten abstimmen: „Sie sind schließlich diejenigen, die am Schluss zahlen müssen.“Dieser Meinung schloss sich Norbert Schwalber (CSU) an. Sollte sich der Stadtrat nicht mit großer Mehrheit auf ein Modell einigen können, sei ein Ratsbegehren sinnvoll, meinte er.
Peter Sommer (BbK) war der Meinung, dass die Kosten auf alle Schultern verteilt werden sollten: „Wenn 5000 bis 10000 Menschen zahlen müssen, kommen andere Beiträge für den Einzelnen zusammen.“Eine Straßensanierung würde die Bürger so nicht in den Ruin treiben. Auch die SPD bevorzuge tendenziell die wiederkehrenden Beiträge, sagte Florian Kubsch.
Alwin Jung (Grüne) dagegen sagte, dass die Verwaltung bei wiederkehrenden Beiträgen jährlich Rechnungen an die Bürger verschicken müsse. Er forderte deshalb Zahlen, wie hoch der Mehraufwand sei. Außerdem erklärte er, dass wiederkehrende Beiträge eine Rechtsunsicherheit darstellten: Um diese einzuführen, müsste eine Satzung geändert werden. Die Bürger hätten daraufhin die Möglichkeit einer Klage. Da wiederkehrende Beiträge Neuland sind, befürchtet Jung, dass die Satzung oder die Clustereinteilung gekippt werden könnte. Dem widersprach Jürgen Raab: In RheinlandPfalz habe es bereits etliche Gerichtsurteile zu dem Thema gegeben, auf die man aufbauen könne.
Alwin Jung schlug vor, die bestehenden Satzung zu den einmaligen Zahlungen zu ergänzen. Die Bürger sollen demnach nach der Änderung selbst entscheiden können, ob sie den Betrag sofort oder in Raten zahlen möchten. Doris Lurz (Grüne) erklärte, dass gar keine Cluster für sie logischer wären. Dadurch müssten alle Bürger für die Sanierungen zahlen. Das Thema solle in einer der nächsten Sitzungen mithilfe von Vergleichsberechnungen weiter diskutiert werden, sagte Feigl.