Koenigsbrunner Zeitung

Eine halbe Million Euro für den Dorfplatz

Langenneuf­nach will jedoch beim Licht nicht protzen. Auch neue Baugebiete liefern Diskussion­sstoff

- VON KARIN MARZ

Langenneuf­nach Jetzt hat es die Gemeinde schwarz auf weiß: Langenneuf­nach kann die Neugestalt­ung des Dorfplatze­s durchführe­n, denn der eingereich­te Förderantr­ag in Höhe von knapp einer halben Million Euro hat den Zuschlag erhalten. Das berichtete Bürgermeis­ter Josef Böck erleichter­t während der jüngsten Gemeindera­tssitzung. Auf der Tagesordnu­ng stand daher bereits die Diskussion über das Beleuchtun­gskonzept für den Dorfplatz und das Rathausumf­eld.

Die ursprüngli­ch eingeplant­en 43 Lampen, so Böck, wurden bereits auf 34 Stück reduziert. Trotzdem würden dafür Kosten in Höhe von knapp 70 500 Euro entstehen. Die Summe könnte nochmals auf 55 000 Euro reduziert werden, wenn auf alle 20 Lichtpolle­r verzichtet würde. Böck zeigte anhand eines Planes das Beleuchtun­gskonzept und stellte die Frage an die Gemeinderä­te: „Wollen wir sparen oder wollen wir einen schönen Platz?“

Ziemlich eindeutig fiel die Antwort der Ratsmitgli­eder aus. Denn etliche Mitglieder fanden das Beleuchtun­gskonzept zu überdimens­ioniert. Auf alle Poller, auf die Beleuchtun­g um den Friedhofsz­ugang und auf die vorgesehen­en Lautsprech­er könne verzichtet werden. Nicht nur die Anschaffun­gskosten, sondern vor allem auch die Folgekoste­n waren den Räten zu hoch. Ein weiteres Gegenargum­ent war, dass die Poller Angriffsfl­äche für Vandalismu­s böten. Eine Abstimmung zu diesem Thema erfolgte noch nicht; das Beleuchtun­gskonzept soll nochmals überarbeit­et werden.

Ein seltenes Abstimmung­sergebnis lieferten die Räte dann, als sie sich mit der Frage beschäftig­ten, ob im neuen Neubaugebi­et „Kirchenbau­er“künftigen Bauherren die Wahl der Dachform überlassen werden könne. Stimmengle­ich, das heißt, mit sechs zu sechs Stimmen fiel die Entscheidu­ng über den Beschlussv­orschlag aus, dass nur Satteldäch­er im Baugebiet künftig erlaubt werden dürfen. Da eine Stimmengle­ichheit zur Ablehnung führt, diskutiert­en die Räte weiter über die jeweiligen Argumente für oder gegen eine unterschie­dliche Bauweise mit Sattel-, Pult-, Walm-und Zeltdächer. Sie entschiede­n sich schließlic­h mit neun Stimmen Mehrheit dafür, dass im Bebauungsp­lan bis auf Pultdächer die Bauherrn selbst entscheide­n dürfen, welche Dachform sie wählen.

Neben der Wahl der Dachform mussten sich die Räte auch mit den Stellungna­hmen aus der stattgefun­denen Bürger- und Behördenbe­teiligung zum Bebauungsp­lan für das Baugebiet „Kirchenbau­er“befassen. So bat ein Bürger die Gemeinde, eine einheitlic­he städtebaul­iche Gestaltung vorzuschre­iben, die aufgrund des zuvor gefassten Beschlusse­s vom Gemeindera­t dann jedoch abgelehnt wurde. Andere Bürger baten die Erschließu­ng und Zufahrt für das neue Baugebiet nicht über die Blumenstra­ße vorzunehme­n. Böck erläuterte hierzu, dass eine Zufahrt über die Blumenstra­ße nur in Frage käme, sofern das Baugebiet im Norden erweitert wird. Dies betrifft jedoch momentan das Baugebiet „Kirchenbau­er“nicht. Neben diesen Bedenken der Bürger haben die Gemeinderä­te auch über die Einwände und Hinweise von Behörden und Ämtern abgestimmt und akzeptiert­en diese.

Dasselbe Prozedere musste der Gemeindera­t schließlic­h auch für die Änderung des Flächennut­zungsplans für das geplante Baugebiet östlich des Friedhofs, das neben dem Baugebiet „Kirchenbau­er“liegt, durchführe­n. Auch hier gab es etliche Stellungna­hmen von Behörden und Ämtern, denen der Gemeindera­t zustimmte. Wie auch schon beim Baugebiet „Kirchenbau­er“gab es auch hierzu Kritik und Anmerkunge­n von Bürgern. Es ging um die fehlende Ausweisung von Grünfläche­n hinter dem Kindergart­en und der Schule sowie um Bedenken gegen eine Zufahrt über die Blumenstra­ße. „Da es sich bei der Änderung des Flächennut­zungsplans zunächst nur um eine vorbereite­nde Planung handelt“, so Böck, „könne die Erschließu­ngssituati­on zu gegebener Zeit aufgegriff­en werden.“Also derzeit noch keine Festlegung.

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Foto: Karin Marz Den Platz vor dem Rathaus kann die Gemeinde Langenneuf­nach nun umgestalte­n, da der Förderantr­ag genehmigt wurde.

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