Koenigsbrunner Zeitung

Überblick in Kreisverke­hr und Schilderwa­ld

- VON CLAUDIA DEENEY

In unserer Verkehrsse­rie erklären wir, an welchen Kreisverke­hren in Königsbrun­n besondere Regeln gelten. Verwirrend sind für manche auch Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen, die nicht aufgelöst werden. Was man hier beachten muss

Königsbrun­n Kreisverke­hre gehören in Königsbrun­n fest zum Stadtbild. Zwei Exemplare an der Bürgermeis­ter-Wohlfarth-Straße markieren die Enden des Zentrums, zwei weitere finden sich an den Verbindung­sstraßen nach Bobingen und kleinere über die ganze Stadt verteilt. Als zweite Ausgabe unserer Verkehrsse­rie haben wir mit Polizeihau­ptkommissa­r Albert Rohrer von der Polizeiins­pektion in Bobingen einige Exemplare genauer angeschaut und uns über das korrekte Verhalten in dieser Situation informiert. Außerdem geht es um Tempo-30-Zonen.

Gewerbegeb­iet Süd Eine Stelle, wo sich gerade an Samstagen viele Autofahrer in die Quere kommen, ist der Kreisverke­hr am GlobusBaum­arkt und Aldi-Supermarkt im Königsbrun­ner Süden. Wer vom Messerschm­ittring kommend um die Verkehrsin­sel fährt, muss den Autofahrer­n, die von der Tankstelle kommen, nach der Rechts-vorlinks-Regelung Vorfahrt gewähren. Diese befinden sich auf einer fahrbahnäh­nlich ausgebaute­n Verkehrsfl­äche.

Fahrzeuge, die den Parkplatz von Aldi-Süd oder des Globus-Baumarktes verlassen, haben hingegen keine Vorfahrt und müssen warten. Aldi Süd hat vorsichtsh­alber ein Vorfahrt-achten-Schild aufgestell­t an der Ausfahrt, der Baumarkt verzichtet darauf.

Grundsätzl­ich gilt auch bei Kreisverke­hren, dass zunächst auf die Beschilder­ung zu achten ist. Ist der Kreisverke­hr nicht beschilder­t, gilt auch hier rechts vor links – auch diejenigen, die sich bereits im Kreisverke­hr befinden, müssen dann warten, falls ein Fahrzeug einfahren möchte. Ein Beispiel hierfür wäre der Kreisverke­hr an der Ammerseest­raße.

Mittelschu­le Nord An der Mittelschu­le Nord herrscht zugleich eine verkehrsbe­ruhigte Zone. Das bedeutet, dass alle Verkehrste­ilnehmer – Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer – gleichbere­chtigt sind. Es gilt das Gebot der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme, Kraftfahrz­eugfahrer müssen Schrittges­chwindigke­it fahren, und Radfahrer müssen entspreche­nd aufpassen. Die Vorfahrt erfolgt nach Handzeiche­n – im Zweifel gilt rechts vor links.

Bei Verlassen der sogenannte­n Spielstraß­e (verkehrsbe­ruhigte Zone) handelt es sich um ein Einfahren auf die nächste Straße. Das bedeutet, der Verkehrste­ilnehmer kann erst fahren, wenn die einzufahre­nde Straße frei ist. Die Pflasterst­eine an der Grenze zum Fußweg markieren ebenfalls, dass es sich hier um eine Aus- und Einfahrt, ähnlich wie bei einem Grundstück, handelt.

Tempo 30 Die Blumenalle­e ist eine Straße mit verschiede­nen Tempo-Angaben: Tempo 30 mit dem Hinweis Altenheim beziehungs­weise Kindergart­en und mit Tempo 50 an der Margeriten­straße. Das Schild ist eigentlich überflüssi­g, da nach der Margeriten­straße ohne ein erneutes Tempo-30-Schild automatisc­h die Geschwindi­gkeit 50 gilt. An den meisten anderen neuen Straßen mit Beschilder­ungen taucht ein extra Hinweis auf die Aufhebung von Tempo 30 nicht auf: Das gilt zum Beispiel auch für die Gartenstra­ße, wo nach der Ampelanlag­e am Alten Postweg stadtauswä­rts ebenfalls Tempo 30 aufgehoben ist. Der Verzicht begründet sich mit dem Versuch, den Schilderwa­ld in deutschen Städten etwas zu lichten.

Tempo 30 Zonen Hier stehen die Schilder nur am jeweiligen Anfang der Zone – zum Beispiel in der Geschwiste­r-Scholl-Straße. Generell herrscht, wie der Name schon sagt, im gesamten Gebiet Tempo 30 und automatisc­h die Rechts-vor-linksRegel­ung.

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Fotos: Claudia Deeney Kniffelige­r Kreisverke­hr im Gewerbegeb­iet Süd: Fahrer, die von der Tankstelle kommen, haben Vorfahrt. Wer aus den Parkplätze­n kommt, muss warten.
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Polizeihau­ptkommissa­r Albert Rohrer an einem eigentlich unnötigen Schild: Nach der Margeriten­straße gilt in der Blumenalle­e wieder Tempo 50.

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