21 Jähriger muss nach Schlägerei ins Gefängnis
Vor der Diskothek PM attackieren zwei junge Männer mehrere Gäste. Weitere Auseinandersetzung am Königsplatz
Untermeitingen/Augsburg Direkt aus dem Gefängnis und in Fußfesseln kam ein 21-Jähriger zu der Verhandlung vor einem Jugendschöffengericht in Augsburg. Und direkt ins Gefängnis ging es für ihn zurück, allerdings muss der junge Mann dort nun deutlich länger bleiben.
Der 21-Jährige verbüßt seit Januar dieses Jahres eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bei der Verhandlung in Augsburg wurden ihm eine gefährliche sowie zwei Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Der Ort der Schlägerei: der Parkplatz der Untermeitinger Diskothek PM. Als Auslöser dieser heftigen Auseinandersetzung gilt eine Uhr, die der 21-Jährige vermisste. Fälschlicherweise ging er davon aus, dass sie ihm einer der Gäste, die Geburtstag gefeiert hatten, gestohlen habe. Erst wurde der vermeintliche Dieb zusammengeschlagen, dann dessen Bekannter. Besonders dieser Mann wurde brutal attackiert. Nachdem der Geschädigte zunächst den Angeklagten in den Schwitzkasten genommen hatte und beide zu Boden fielen, sei der 21-Jährige schnell wieder auf den Beinen gewesen und hätte gemeinsam mit dem zweiten Angeklagten, einem 20-Jährigen, mit den Füßen auf seinen Kopf eingetreten.
Genau gesehen hatte das ein Zeuge, der noch in der gleichen Nacht seine Beobachtungen einem Polizeibeamten mitteilte und dabei „explizit auf den 20-Jährigen“gezeigt habe. Da seien damals 40 bis 50 Leute rumgesprungen und zwei von ihnen hätten wohl auch auf den, jetzt angeklagten jungen Mann gezeigt, erinnerte sich der Polizeibeamte. Erheblich verletzt wurden die Getretenen. Neben diversen Prellungen erlitt einer eine Gehirnerschütterung, während dem Zweiten unter anderem das Nasenbein gebrochen wurde.
Der 21-Jährige vermochte sich nur verschwommen an die Nacht zu erinnern – von einem Blackout war die Rede. „Mit 1,3 Promille waren Sie aber nicht volltrunken“, gab sich Richter Günther Baumann überzeugt. „Ich wollte die Streithähne doch nur trennen“, rechtfertigte sich hingegen der 20-Jährige, der in der Tatnacht 1,2 Promille hatte. Weit von sich wies er, dass er gemeinsam mit dem Kumpel auf einen am Boden liegenden Mann eingetreten hätte.
Gegen den 21 Jahre alten Angeklagten, der insgesamt sieben Einträge im Bundeszentralregister hat, gab es noch einen zweiten Anklagekomplex. Ihm wurden mehrfache Beleidigung, Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung vorgeworfen. Wenige Tage bevor der 21-Jährige ins Gefängnis musste, warteten am Augsburger Königsplatz gegen 5.45 Uhr zwei junge Frauen auf die Straßenbahn. Als sie seine Anmache nicht erwiderten, bezeichnete er sie unter anderem als „Hackfresse“. Dann spuckte er in ihre Richtung, riss der 19-Jährigen das Handy aus der Hand und warf es auf die Straße, wo das Display zerbrach. Wütend wurde nun eine der Frauen, die den Mann zur Seite schubste. Daraufhin packte er sie am Hals und drückte zu. „Der Schock war größer als die Schmerzen“, erinnerte sich die 19-Jährige. Bei der anschließenden Polizeikontrolle wehrte er sich massiv gegen Beamten, worauf noch eine Unterstützungsstreife eintraf. Er beleidigte die Beamten und drohte einem mit dem Tod. Keinen Zweifel an der Schuld des 21-Jährigen hatte Staatsanwalt Andreas Kraus. Sein Antrag lautete: vier Jahre Freiheitsstrafe. Für den 20-jährigen Angeklagten forderte Kraus drei Wochen Dauerarrest. Marco Müller, der Verteidiger des 21-Jährigen, plädierte auf drei Jahre und drei Monate unter Einbeziehung des früheren Urteils. Überzeugt gab sich Rechtsanwalt Sven Grobmüller, dass seinem 20-jährigen Mandanten eine „wirkliche Tatbeteiligung“nicht nachgewiesen werden konnte. Er wollte einen Freispruch.
Mehrere Lehren abgebrochen und mehrfach vorbestraft
Schon vor der Urteilsverkündung war Richter Baumann auf die Lebensumstände der Angeklagten eingegangen. Sei es, dass der 20-Jährige keinem Beruf nachgehe und nur daheim „herumgammele“, oder, dass der Ältere bereits mehrere Lehren abgebrochen habe und vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Zu einer sogenannten Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilte Günther Baumann den 21-Jährigen und zu zwei Wochen Dauerarrest den Jüngeren.