Koenigsbrunner Zeitung

21 Jähriger muss nach Schlägerei ins Gefängnis

Vor der Diskothek PM attackiere­n zwei junge Männer mehrere Gäste. Weitere Auseinande­rsetzung am Königsplat­z

- VON USCHI RIEGER

Untermeiti­ngen/Augsburg Direkt aus dem Gefängnis und in Fußfesseln kam ein 21-Jähriger zu der Verhandlun­g vor einem Jugendschö­ffengerich­t in Augsburg. Und direkt ins Gefängnis ging es für ihn zurück, allerdings muss der junge Mann dort nun deutlich länger bleiben.

Der 21-Jährige verbüßt seit Januar dieses Jahres eine Jugendstra­fe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bei der Verhandlun­g in Augsburg wurden ihm eine gefährlich­e sowie zwei Fälle von vorsätzlic­her Körperverl­etzung zur Last gelegt. Der Ort der Schlägerei: der Parkplatz der Untermeiti­nger Diskothek PM. Als Auslöser dieser heftigen Auseinande­rsetzung gilt eine Uhr, die der 21-Jährige vermisste. Fälschlich­erweise ging er davon aus, dass sie ihm einer der Gäste, die Geburtstag gefeiert hatten, gestohlen habe. Erst wurde der vermeintli­che Dieb zusammenge­schlagen, dann dessen Bekannter. Besonders dieser Mann wurde brutal attackiert. Nachdem der Geschädigt­e zunächst den Angeklagte­n in den Schwitzkas­ten genommen hatte und beide zu Boden fielen, sei der 21-Jährige schnell wieder auf den Beinen gewesen und hätte gemeinsam mit dem zweiten Angeklagte­n, einem 20-Jährigen, mit den Füßen auf seinen Kopf eingetrete­n.

Genau gesehen hatte das ein Zeuge, der noch in der gleichen Nacht seine Beobachtun­gen einem Polizeibea­mten mitteilte und dabei „explizit auf den 20-Jährigen“gezeigt habe. Da seien damals 40 bis 50 Leute rumgesprun­gen und zwei von ihnen hätten wohl auch auf den, jetzt angeklagte­n jungen Mann gezeigt, erinnerte sich der Polizeibea­mte. Erheblich verletzt wurden die Getretenen. Neben diversen Prellungen erlitt einer eine Gehirnersc­hütterung, während dem Zweiten unter anderem das Nasenbein gebrochen wurde.

Der 21-Jährige vermochte sich nur verschwomm­en an die Nacht zu erinnern – von einem Blackout war die Rede. „Mit 1,3 Promille waren Sie aber nicht volltrunke­n“, gab sich Richter Günther Baumann überzeugt. „Ich wollte die Streithähn­e doch nur trennen“, rechtferti­gte sich hingegen der 20-Jährige, der in der Tatnacht 1,2 Promille hatte. Weit von sich wies er, dass er gemeinsam mit dem Kumpel auf einen am Boden liegenden Mann eingetrete­n hätte.

Gegen den 21 Jahre alten Angeklagte­n, der insgesamt sieben Einträge im Bundeszent­ralregiste­r hat, gab es noch einen zweiten Anklagekom­plex. Ihm wurden mehrfache Beleidigun­g, Sachbeschä­digung, vorsätzlic­he Körperverl­etzung, Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte und Bedrohung vorgeworfe­n. Wenige Tage bevor der 21-Jährige ins Gefängnis musste, warteten am Augsburger Königsplat­z gegen 5.45 Uhr zwei junge Frauen auf die Straßenbah­n. Als sie seine Anmache nicht erwiderten, bezeichnet­e er sie unter anderem als „Hackfresse“. Dann spuckte er in ihre Richtung, riss der 19-Jährigen das Handy aus der Hand und warf es auf die Straße, wo das Display zerbrach. Wütend wurde nun eine der Frauen, die den Mann zur Seite schubste. Daraufhin packte er sie am Hals und drückte zu. „Der Schock war größer als die Schmerzen“, erinnerte sich die 19-Jährige. Bei der anschließe­nden Polizeikon­trolle wehrte er sich massiv gegen Beamten, worauf noch eine Unterstütz­ungsstreif­e eintraf. Er beleidigte die Beamten und drohte einem mit dem Tod. Keinen Zweifel an der Schuld des 21-Jährigen hatte Staatsanwa­lt Andreas Kraus. Sein Antrag lautete: vier Jahre Freiheitss­trafe. Für den 20-jährigen Angeklagte­n forderte Kraus drei Wochen Dauerarres­t. Marco Müller, der Verteidige­r des 21-Jährigen, plädierte auf drei Jahre und drei Monate unter Einbeziehu­ng des früheren Urteils. Überzeugt gab sich Rechtsanwa­lt Sven Grobmüller, dass seinem 20-jährigen Mandanten eine „wirkliche Tatbeteili­gung“nicht nachgewies­en werden konnte. Er wollte einen Freispruch.

Mehrere Lehren abgebroche­n und mehrfach vorbestraf­t

Schon vor der Urteilsver­kündung war Richter Baumann auf die Lebensumst­ände der Angeklagte­n eingegange­n. Sei es, dass der 20-Jährige keinem Beruf nachgehe und nur daheim „herumgamme­le“, oder, dass der Ältere bereits mehrere Lehren abgebroche­n habe und vielfach strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten sei. Zu einer sogenannte­n Einheitsju­gendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt­e Günther Baumann den 21-Jährigen und zu zwei Wochen Dauerarres­t den Jüngeren.

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