Stellplätze werden deutlich teurer
Warum sich die Ablösesumme in Großaitingen beinahe verdoppelt. Wie viel wird die LED-Beleuchtung an der Grund- und Mittelschule kosten?
Großaitingen Wer ein Haus oder eine Wohnanlage baut, muss entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten ausreichend viele Stellplätze nachweisen. Das ist angesichts der Parkplatznot in den Gemeinden notwendig; der Großaitinger Gemeinderat hat stets auf den Nachweis ausreichender Stellplätze bestanden. Nur in Ausnahmefällen wurde die Möglichkeit gewährt, sich von dieser Verpflichtung durch Zahlung eines Ablösebetrages freizukaufen. Damit der Druck zur Schaffung von Stellplätzen noch mehr erhöht wird, hat der Gemeinderat in der neuen Stellplatzsatzung diese Ablösesumme deutlich erhöht.
Die alte Satzung stammt vom 22. März 1994 und wurde noch auf den Betrag von 12 000 Mark festgeschrieben. Mit der gleichen Summe in Euro verdoppelt sich der Betrag auch vor dem Hintergrund der Inflation in 23 Jahren nahezu. Weiter wurde in der neuen Satzung festgelegt, dass für jede Wohneinheit zwei Stellplätze nachzuweisen sind, wovon einer als Garage ausgebildet werden muss. In der alten Satzung waren zwei Drittel als Garagenstellplätze vorgeschrieben.
Die Garagenzufahrten müssen eine Mindesttiefe von sechs Metern aufweisen und dürfen zur Straße hin nicht oder nur mit mindestens sechs Metern Abstand eingefriedet werden. Für jeweils drei Wohneinheiten ist ein zusätzlicher Besucherstellplatz nachzuweisen. Diese Regelung wurde neu aufgenommen. Die Mindestlänge für einen Stellplatz wurde von fünf auf fünfeinhalb Meter erhöht, um den immer größer werdenden Fahrzeugen gerecht zu werden. Die Mindestbreite beträgt 2,50 Meter. Die neue Stellplatzsatzung tritt zum 1. August in Kraft.
Umrüstung auf LED Beleuchtung an der Grund und Mittelschule Für die Umrüstung der gesamten Beleuchtung an der Grund- und Mittelschule einschließlich der Turnhalle auf LED-Technik wurde eine erhöhte Förderung von 40 Prozent der Kosten in Aussicht gestellt. Voraussetzung dieser um zehn Prozentpunkte höheren Förderung ist, dass durch die Maßnahme eine CO2-Minderung von mindestens 50 Prozent eintreten muss. Verwunderung im Gemeinderat verursachte allerdings die erste Kostenschätzung von etwa 400 000 Euro für den Austausch der Leuchtmittel und soweit erforderlich, auch der Leuchtkörper. Bedingung für die Förderung ist die Durchführung einer Fachplanung. Deren Kosten von etwa 16 000 Euro sind allerdings nicht förderfähig. Durch die erwartete Stromeinsparung von etwa 70 Prozent würde sich die Umrüstung in circa sieben bis acht Jahren amortisieren. Angesichts der hohen Kostenschätzung wurde im Rat die Frage aufgeworfen, ob eine Erneuerung durch einen Elektrofachbetrieb unter Verzicht auf die Förderung die kostengünstigere Alternative wäre. Nach längerer Diskussion einigte sich der Rat auf Vorschlag von Bürgermeister Erwin Goßner darauf, zunächst auf Regiebasis die tatsächlichen Kosten und Einsparungen von der Firma LKE ermitteln zu lassen. Dann könne auf sicherer Basis entschieden werden, ob ein Förderantrag gestellt wird oder nicht.
Seniorenfahrdienst Um den Seniorenfahrdienst in Großaitingen besser bekannt zu machen, wird der Geschäftsführer der Sozialstation Schwabmünchen, Andreas Claus, einen eigenen Informationstext für Großaitingen verfassen. Dieser soll per Hauswurfsendung, im „Hochfeldblättle“und der „Bürgerinformation“, sowie im Internet verbreitet werden.
Bauanträge Die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit Satteldach und vorgelagertem Bürogebäude mit Flachdach und großflächigen Fenstern im Schanzweg wurde befürwortet. Probleme gibt es aber noch für den Bau eines Carports direkt an der Grundstücksgrenze im Kurvenbereich des Klaiberwegs. Dieser könnte die Sicht für die Autofahrer und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Deshalb wurde die Entscheidung auf die nächste Bauausschusssitzung mit Ortsbesichtigung am 11. Juli verschoben. Die Frage, ob für nicht nachgewiesene Stellplätze einer Wohnanlage in der Lindauer Straße eine finanzielle Ablöse gezahlt werden kann, beschäftigte die Ratsmitglieder heftig. Der Bauherr hat als Kompromiss vorgeschlagen, auf eine Wohneinheit zu verzichten und für den auch danach noch fehlenden Stellplatz eine Ablöse zu zahlen.
Klemens Hutter (CSU) sprach sich strikt gegen eine Ablöse aus. Josef Weber (CSU) schlug als Kompromiss vor, dass der Bauherr den höheren Betrag nach der noch nicht in Kraft getretenen neuen Stellplatz satzung zahlen solle. Schließlich wurde der Vorschlag von Franz Wilhelm (CSU) bei zwei Gegenstimmen angenommen, dass bei Nachweis des Wegfalls einer Wohnung durch einen Tekturplan und einer Abge schlossen heits bescheinigung des Wohnungsbau amts die Abf in dungs zahlungfü reinen Stellplatz ermöglicht werden soll.
Gartenfest des Musikvereins Der Musikverein möchte sein Gartenfest beim Musikerheim an der Singold am letzten Juli-Wochenende neu konzipieren. Die Musikbühne soll von der Straße auf die Grünfläche verlegt werden. Dadurch könnte das Festareal verkleinert und die Lautstärke reduziert werden. Allerdings müsste einer der Bäume gefällt werden. Bürgermeister Goßner schlug vor, diese Maßnahme von einem Fachmann prüfen zu lassen und im Fall einer Fällung mit Unterstützung des Musikvereins an anderer Stelle eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.
Klausurtagung Der Gemeinderat wird am 17. und 18. November in der Schule der Dorf- und Landentwicklung Thierhaupten in Klausur gehen. Dort werden die Themen Liegenschaften der Kommune, Orts kern gestaltung, sowie Ortsund Verkehrs entwicklung im Mittelpunkt stehen.
Kommt die Umrüstung ohne Förderung günstiger?