Gehört Lärm zu Sommernächten?
Es geht hier ja nicht darum, ob Sommernächte auch mal laut sein dürfen. Denn natürlich gehört es zur heißen Jahreszeit, dass in Innenstädten auch mal Feste und Festivals stattfinden bis weit in die laue Dunkelheit hinein; dass die Nachbarn beim Grillabend auch mal launig verhocken; dass sich eine Gartenparty auch mal auswächst. Aber nicht umsonst gehört in diese Sätze, vor allem im Privaten, stets die Formulierung „auch mal“.
Denn wer grundsätzlich die Zusammengehörigkeit von Lärm und Sommernacht bejaht, der gibt sein Recht auf Ruhe für die warme Zeit grundsätzlich preis. Der scheint sich so entweder zu wappnen für den Fall, dass er, wenn er am fünften Urlaubsabend in Folge Gäste auf dem Balkon hat und es halt wieder lang und laut wird, dem Nachbarn, der am nächsten Morgen ins Büro muss und anfragt, ob das denn wirklich schon wieder und wirklich jede Nacht so sein müsse, antworten kann: Der Lärm gehört zu Sommernächten. Oder der hat andersrum einfach resigniert und grummelt und frisst Frust und Ärger und Schlafdefizit bloß noch in sich hinein, wenn der Nachbar mit seinen Festnächten kein Ende findet – weil man doch liberal sein und nicht als Spießer und Lebensfreudeverderber gelten will; ist aber im Grunde vielleicht bloß zu schüchtern oder zu feige, auch mal freundlich anzuklopfen und um Rücksicht zu bitten.
Das rechte Maß ist immer Verhandlungssache. Gerade zwischen Nachbarn. Und gute Nachbarschaft will durch Kommunikation gepflegt sein, entsteht sogar oft erst durch eine im konkreten Leben zusammen gefundene Mischung aus Liberalität und Rücksichtnahme. Wer grundsätzlich Ja zum Lärm sagt, handelt also genau wie der, der grundsätzlich Nein dazu sagt. Der will eigentlich gar kein Miteinander.