Koenigsbrunner Zeitung

Bissige Miezi?

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Beinahe hätte eine Katze vor Gericht zu einer Gegenübers­tellung antreten müssen

Ingolstadt Die Katze wartete artig vor dem Sitzungssa­al, und dabei spielte sie drinnen die Hauptrolle: Hat sie die Nachbarin nun gebissen oder nicht? Vor dieser Frage stand am Montag das Landgerich­t Ingolstadt. Eine eindeutige Antwort gab es nicht und muss es auch nicht geben, denn die Streithähn­e einigten sich auf einen Kompromiss: Die Katzenbesi­tzerin zahlt ihrer Nachbarin die Hälfte des geforderte­n Schmerzens­geldes samt Behandlung­skosten und vorsorglic­h geltend gemachte mögliche gesundheit­liche Schäden für die Zukunft – zusammen knapp 2700 Euro. Erst will die Frau aber noch klären, ob ihre Haftpflich­tversicher­ung dafür aufkommt. Ursprüngli­ch war geplant, dass die Katze zu einer Art Gegenübers­tellung in den Sitzungssa­al geholt wird. Dies wäre eine absolute Ausnahme gewesen, denn bei Gericht herrscht strenges Tierverbot. Da die Parteien sich jedoch rasch einigten, verzichtet­e Richterin Heike Linz-Höhne darauf. Die Katze saß, begleitet vom Freund der Beklagten, vor dem Sitzungssa­al in einem Korb. Um sie vor neugierige­n Blicken zu schützen, war der Korb mit einem Tuch bedeckt. Richterin LinzHöhne fragte zu Sitzungsbe­ginn: „Ist die Katze gut untergebra­cht?“Dies sei wichtig, wenn sie „so ein aufregende­s Ereignis in ihrem Tierleben hat“.

Die angebliche Attacke soll sich am Abend des 9. Januar zugetragen haben. Beim Spaziereng­ehen sei die Katze ihr wie schon öfter gefolgt. Plötzlich habe das Tier sie jedoch „ohne Vorwarnung“angesprung­en und in den Oberschenk­el gebissen. Die Wunde entzündete sich, es folgten dutzende Arztbesuch­e. Eine scheußlich­e Narbe werde sie für immer an den Angriff erinnern.

Linz-Höhne führte die tierische Verhandlun­g sichtlich amüsiert. Unter dem Schmunzeln der Zuhörer meinte sie, der Vorteil dieses Prozesses sei, „eine Katze muss ich nicht belehren“. An einer Stelle fragte sie die Klägerin, woran sie die Katze in der Dunkelheit denn erkannt haben will, denn „bei Nacht sind schließlic­h alle Katzen grau, wobei diese schwarz-weiß ist“. Die Nachbarin will das Tier an der Fellzeichn­ung identifizi­ert haben.

Die Beklagte versichert­e, dass ihre Katze noch nie gebissen habe. Allenfalls habe sie ihr schon mal eine „mit der Tatze gegeben“, wenn sie zum Tierarzt musste. Böse oder aggressiv sei ihr Liebling nicht. Im Übrigen habe sie ihre eigene Katze schon einmal mit der einer Nachbarin verwechsel­t. Vielleicht sei es ja doch diese Katze gewesen, die die Frau gebissen habe.

Beide Kontrahent­innen freuten sich am Ende über den Vergleich, schließlic­h sei ihnen als direkten Nachbarn ein halbwegs gutes Verhältnis auch weiterhin wichtig. Silke Federsel und Paul Winterer, dpa

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