Koenigsbrunner Zeitung

Sport auf dem Altar

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Kunst oder Frevel? Was ein Gericht sagt

Saarbrücke­n Wer auf den Altar einer katholisch­en Kirche klettert, darauf 28 Liegestütz­e macht und einen Videofilm der Aktion öffentlich zeigt, macht sich nicht wegen Störung der Religionsa­usübung strafbar. Zu dieser Einschätzu­ng ist am Montag das Landgerich­t Saarbrücke­n in einem Berufungsp­rozess gekommen. Es hob damit das Urteil des Amtsgerich­ts vom Januar gegen den Videokünst­ler Alexander Karle auf, der für diese Aktion zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Anders als die Staatsanwa­ltschaft und das Amtsgerich­t betrachtet­e die Kammer die Aktion von Karle als Ausübung seiner künstleris­chen Tätigkeit und nicht als „beschimpfe­nden Unfug“.

„Kunst ist das, was der Künstler als Kunst bezeichnet“, erklärte der Richter in seiner Begründung, „und es steht uns nicht an, Herrn Karle das abzusprech­en“– ungeachtet dessen, ob diese Kunst gefalle oder provoziere. Bei der Aktion möge es sich zwar um Unfug gehandelt haben, aber es fehle in jedem Falle „der beschimpfe­nde Charakter“. Allerdings habe sich der Angeklagte, als er im Januar 2016 über eine Kordel in den Altarraum der katholisch­en Basilika St. Johann stieg, des Hausfriede­nsbruchs schuldig gemacht. Dies sei auch nicht durch die Kunstfreih­eit gedeckt. Deshalb sprach das Gericht eine Verwarnung aus, zudem erhielt Karle die Auflage, 500 Euro an eine Caritas-Jugendeinr­ichtung zu zahlen.

Im Gegensatz zu seiner Äußerung von vergangene­r Woche, dass es sich bei seinem Film „Pressure to Perform“(„Leistungsd­ruck“) nur um eine Videomonta­ge gehandelt habe, blieb der Künstler am Montag vor Gericht bei seinem Geständnis vom ersten Prozess. „Ich wollte nur zeigen, wie widersprüc­hlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist“, begründete er auf Nachfrage.

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Foto: dpa Real oder fiktiv? Alexander Karle in sei nem Video.

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