Koenigsbrunner Zeitung

Bobinger und Königsbrun­ner entsorgen bald gemeinsam

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Die Grüngutsam­melstelle der Brunnensta­dt wird erweitert. Auch die Verkehrsfü­hrung wird geprüft

Königsbrun­n/Bobingen Bobinger Bürger können ab Anfang kommenden Jahres ihren Grünabfall ganz „legal“über die Annahmeste­lle der Stadt Königsbrun­n an der Bobinger Straße (beim Gewerbegeb­iet Süd) entsorgen. Der Königsbrun­ner Stadtrat hat einstimmig eine entspreche­nde Zweckverei­nbarung gebilligt, die ab 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Für die deshalb notwendige Vergrößeru­ng der Anlage zahlt die Stadt Bobingen pauschal 20 000 Euro. Von einem möglichen Defizit sowie an künftigen Investitio­nen trägt sie 40 Prozent.

Diese Kooperatio­n hatte Bobingen bereits im März 2015 vorgeschla­gen, informiert­e Thomas Helmschrot­t, der geschäftsl­eitende Beamte der Stadt Königsbrun­n, den Rat. Sie betreibt drei Grüngutann­ahmestelle­n, die im Stadtgebie­t Bobingen ist bislang an zwei Tagen pro Woche geöffnet. Deshalb – und wegen der guten Erreichbar­keit – geben Bobinger Bürger bereits häufig ihren Grünabfall in Königsbrun­n ab, wo das an fünf Wochentage­n möglich ist. Dort kann man auch Bauschutt, Abraum, Kies und Erde in kleinen Mengen entsorgen. Deshalb will Bobingen seine Annahmeste­lle ganz schließen und überträgt diese Aufgabe an Königsbrun­n.

Die Abstimmung­en zwischen den beiden Kommunen und dem Entsorgung­sunternehm­en aus dem Unterallgä­u, das die Königsbrun­ner Grüngutann­ahme betreibt, hatten sich hingezogen, auch weil es der Brunnensta­dt wichtig war, dass die Gebühren stabil bleiben und das Stadtsäcke­l nicht zusätzlich belastet wird.

Aus den Fraktionen kamen noch verschiede­ne Vorschläge. Helmut Schuler (Freie Wähler) regte aus seinen Erfahrunge­n als Nutzer heraus an, bei der Erweiterun­g eine Art Rundum-Verkehrsfü­hrung zu planen, damit zeitrauben­des Rangieren künftig entfällt. Dies habe man im Rathaus im Blick, sagte Helmschrot­t. Wilhelm Terhaag (SPD) schlug vor, zu prüfen, ob die Grüngutann­ahmestelle von der Stadt selbst betrieben werden kann. Er wisse von Klagen über relativ hohe Gebühren. Außerdem sollte man im Rathaus die Idee eines gemeinsame­n Wertstoffh­ofs beider Städte prüfen. „Die Verwaltung arbeitet schon daran“, informiert­e Bürgermeis­ter Franz Feigl.

Friedhof Einstimmig änderte der Stadtrat auch die Anfang dieses Jahres verabschie­dete neue Friedhofss­atzung. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde die Passage aufgenomme­n, dass auf dem städtische­n Friedhof nur Grabsteine und -einfassung­en gestattet sind, die „ohne die schlimmste­n Formen von Kinderarbe­it“, im Sinne eines Übereinkom­mens der Internatio­nalen Arbeitsorg­anisation, hergestell­t wurden. Diese Einschränk­ung war erst vor wenigen Monaten durch eine Änderung des Bayerische­n Bestattung­sgesetzes möglich geworden.

Feuerwehr Ebenso einstimmig änderte der Rat die Satzung über Aufwendung­sund Kostenersa­tz der freiwillig­en Feuerwehr. Nun können auch für eine „vorsätzlic­he, mutwillige oder grob fahrlässig­e Alarmierun­g“, etwa bei Bandstiftu­ng, dem Verursache­r die Kosten in Rechnung gestellt werden. Der Mindestsat­z liegt bei 1500 Euro. Zudem wurden die Stundensät­ze für Sicherheit­swachdiens­t angehoben.

Doris Lurz (Grüne) fiel auf, dass im Entwurf der neuen Satzung nur von „Einsatzlei­ter“und „Feuerwehrm­ann“die Rede ist und stellte süffisant fest: „Der Einsatz einer ,Feuerwehrf­rau‘ kostet offensicht­lich nichts!“Die Stadtverwa­ltung sagte umgehend zu, in der Endfassung beide Geschlecht­er zu berücksich­tigen.

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Foto: Hermann Schmid Die Grüngutann­ahme im Süden von Königsbrun­n kann künftig auch von Bobinger Bürgern „legal“aufgesucht werden.

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