Koenigsbrunner Zeitung

Kommt eine Flasche geflogen …

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Ein Wurfgescho­ss aus einem Fenster verfehlte nur knapp eine Gruppe junger Leute auf der Straße. Die Polizei hatte schnell einen Verdächtig­en ermittelt

„Alles Gute kommt von oben“, das ist ein zur Redensart abgewandel­ter Bibelspruc­h. Sechs junge Leute, die an einem Märzabend vor einer Kneipe in der Altstadt standen und sich unterhielt­en, haben da jetzt so ihre Zweifel. Denn von oben kam damals aus acht Metern Höhe eine leere Bierflasch­e geflogen, die haarscharf neben der Gruppe mit lautem Krachen – drei Meter von der Hauswand entfernt – auf dem Asphalt aufschlug und zersplitte­rte. Derjenige, der die Flasche aus dem Fenster seiner im Dachgescho­ss gelegenen Wohnung warf, ist jetzt zu einer viermonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt worden.

Die drei Frauen und drei jungen Männer waren zu einer Geburtstag­sfeier geladen, quatschten noch ein wenig vor dem Lokal. „Es gab einen lauten Knall, und dann sind die Splitter geflogen“, erinnerte sich ein 32-Jähriger vor Amtsrichte­rin Ulrike Ebel-Scheufele.

Eine Zeugin, die das Wurfgescho­ss im letzten Moment noch gesehen hatte, sagte: „Die Flasche flog ziemlich knapp am Kopf meiner Freundin vorbei“. Alle Sechs hatten schnell nach oben geschaut. „Es war nur hinter einem Fenster Licht, das offen stand. Und wenig später ging das Licht aus, das Fenster wurde geschlosse­n“, berichtete­n mehrere der jungen Leute.

Die Polizei hatte einen Verdächtig­en schnell ermittelt. In seiner Wohnung im dritten Stock befanden sich etliche leere Bierflasch­en – alle mit dem gleichen Etikett einer Münchner Brauerei, das auch auf einem der Scherben prangte.

Der Angeklagte, 57, der sich selbst als Alkoholike­r bezeichnet­e, gab an, sich nicht mehr erinnern zu können, was damals geschah. „Ich war viel zu besoffen, voll wie ein Eimer.“Ob er sich gestört gefühlt, die Flasche geworfen habe, könne er nicht sagen. „Aber ich traue mir das zu. Es war ja meine Biersorte.“Er glaube aber, die Flasche nicht gezielt geworfen zu haben. „Ich war mal ein guter Handballer. Wenn ich hätte treffen wollen, hätte ich getroffen.“

Richterin Ebel-Scheufele folgte dem Strafantra­g von Staatsanwä­ltin Katharina Kling und verurteilt­e den 57-Jährigen wegen versuchter gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer Bewährungs­strafe von vier Monaten. Als Auflage muss er 150 Sozialstun­den ableisten und sich in eine stationäre Alkoholthe­rapie begeben. Ein Bewährungs­helfer wird ihm zur Seite gestellt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssa­al rechtskräf­tig.

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