Kommt eine Flasche geflogen …
Ein Wurfgeschoss aus einem Fenster verfehlte nur knapp eine Gruppe junger Leute auf der Straße. Die Polizei hatte schnell einen Verdächtigen ermittelt
„Alles Gute kommt von oben“, das ist ein zur Redensart abgewandelter Bibelspruch. Sechs junge Leute, die an einem Märzabend vor einer Kneipe in der Altstadt standen und sich unterhielten, haben da jetzt so ihre Zweifel. Denn von oben kam damals aus acht Metern Höhe eine leere Bierflasche geflogen, die haarscharf neben der Gruppe mit lautem Krachen – drei Meter von der Hauswand entfernt – auf dem Asphalt aufschlug und zersplitterte. Derjenige, der die Flasche aus dem Fenster seiner im Dachgeschoss gelegenen Wohnung warf, ist jetzt zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die drei Frauen und drei jungen Männer waren zu einer Geburtstagsfeier geladen, quatschten noch ein wenig vor dem Lokal. „Es gab einen lauten Knall, und dann sind die Splitter geflogen“, erinnerte sich ein 32-Jähriger vor Amtsrichterin Ulrike Ebel-Scheufele.
Eine Zeugin, die das Wurfgeschoss im letzten Moment noch gesehen hatte, sagte: „Die Flasche flog ziemlich knapp am Kopf meiner Freundin vorbei“. Alle Sechs hatten schnell nach oben geschaut. „Es war nur hinter einem Fenster Licht, das offen stand. Und wenig später ging das Licht aus, das Fenster wurde geschlossen“, berichteten mehrere der jungen Leute.
Die Polizei hatte einen Verdächtigen schnell ermittelt. In seiner Wohnung im dritten Stock befanden sich etliche leere Bierflaschen – alle mit dem gleichen Etikett einer Münchner Brauerei, das auch auf einem der Scherben prangte.
Der Angeklagte, 57, der sich selbst als Alkoholiker bezeichnete, gab an, sich nicht mehr erinnern zu können, was damals geschah. „Ich war viel zu besoffen, voll wie ein Eimer.“Ob er sich gestört gefühlt, die Flasche geworfen habe, könne er nicht sagen. „Aber ich traue mir das zu. Es war ja meine Biersorte.“Er glaube aber, die Flasche nicht gezielt geworfen zu haben. „Ich war mal ein guter Handballer. Wenn ich hätte treffen wollen, hätte ich getroffen.“
Richterin Ebel-Scheufele folgte dem Strafantrag von Staatsanwältin Katharina Kling und verurteilte den 57-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten. Als Auflage muss er 150 Sozialstunden ableisten und sich in eine stationäre Alkoholtherapie begeben. Ein Bewährungshelfer wird ihm zur Seite gestellt. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.