Essen aus Asylunterkunft gestohlen?
Ein junges Ehepaar soll Nahrungsmittel im Wert von 1000 Euro mit nach Hause genommen haben
Landkreis Augsburg Mit einem ungewöhnlichen Diebstahl beschäftigt sich derzeit Richter Fabian Espenscheid am Augsburger Amtsgericht. Einem jungen Ehepaar wird vorgeworfen, zweimal Nahrungsmittel in einer Asylunterkunft im südlichen Landkreis gestohlen zu haben – im Wert von insgesamt 1000 Euro. Die beiden Angeklagten waren aber keine Bewohner des Heims, sondern Angestellte der einst dort engagierten Sicherheitsfirma.
Der Chef des Sicherheitsunternehmens gab an, dass er von einer Mitarbeiterin erfahren habe, dass die beiden Angeklagten sich immer wieder bei der Asylunterkunft bedient haben sollen. Der 23-Jährige und seine vier Jahre ältere Frau sollen mit offenem Kofferraum nachts zur Unterkunft gefahren sein und ihr Auto mit Lebensmitteln gefüllt haben. Dies hätten andere Mitarbeiter auch bestätigt. Daraufhin habe er seinem Auftraggeber, dem Landratsamt, Bescheid gegeben sowie Anzeige bei der Polizei erstattet.
Er habe seinen Angestellten nie erlaubt, etwas aus der Unterkunft mit nach Hause zu nehmen. Ihm selbst wurde aber erzählt, dass der zuständige Caterer dies für den eigenen Gebrauch erlaubt haben soll – aber nur für Kleinigkeiten wie Nutella oder Cornflakes. Einer seiner eigenen Mitarbeiter möchte aber im Internet gesehen haben, wie der Angeklagte Honig, den er aus der Unterkunft mitgenommen haben soll, bei Facebook zum Kauf angeboten habe.
Eine andere Zeugin, ebenfalls Mitarbeiterin bei der Sicherheitsfirma, sagte vor Gericht aus, dass das Ehepaar Lebensmittel gestohlen habe. Die beiden hätten den kompletten Kofferraum ihres Autos vollgeladen, während sie direkt daneben stand. Sie habe damals aber ihren Mund gehalten, da sie Angst vor den Folgen hatte. Die Angeklagte teilte die Schichten in der Asylunterkunft ein und wenn sie etwas gesagt hätte, befürchtete sie, keine mehr zu bekommen. Inzwischen hat die Zeugin bei dem Unternehmen gekündigt.
Ein Bewohner der Unterkunft, ein Äthiopier, sagte aus, dass er einen Diebstahl beobachtete. Das Ehepaar hätte jeweils einen Karton Milch und Schokolade ins Auto gebracht. „Das Essen war für uns“, beschwerte er sich. Jörg Seubert, der Verteidiger des 23-Jährigen, erklärte, dass sein Mandant Waren mitgenommen habe. Aber das sei erlaubt gewesen, deswegen treffe der Vorwurf des Diebstahls nicht zu. Zudem würden die 1000 Euro Schaden nicht der Realität entsprechen. Dieser belaufe sich nur auf einige wenige Euro. Als die Wohnung des Ehepaares durchsucht wurde, fanden Polizeibeamten „230 Konsumeinheiten“eines Brotaufstrichs. Der Angeklagte selbst gab an, dass er einmal einen Karton mit Marmelade mitgenommen habe. Ansonsten aber nur Kleinigkeiten wie eine Scheibe Toast, Käse, Wurst oder Honig. Er sei aber keine Ausnahme, auch andere Mitarbeiter der Sicherheitsfirma hätten etwas mit nach Hause genommen. Seine Frau bestätigte die Aussagen des 23-Jährigen. Es sei für alle Mitarbeiter gängig gewesen, dass sie sich etwas mitnehmen. „Das hat sich so eingespielt.“Der Caterer hätte dies erlaubt.
Bei der polizeilichen Vernehmung verneinte der Mann dies allerdings. Zur Verhandlung am Augsburger Amtsgericht erschien der als Zeuge geladene Gebietsleiter aber nicht. Aus diesem Grund wurde die Verhandlung unterbrochen, sie wird zu einem späteren Termin fortgesetzt.