Farbattacke geklärt
Eine junge Frau sprüht sich in Schwabmünchen blaue Farbe selbst ins Gesicht. Auch weitere Straftaten sind frei erfunden
Schwabmünchen Die Polizeimeldung sorgte für Entsetzen unter den Lesern unserer Zeitung und auf den sozialen Netzwerken: Eine 29-Jährige wurde am helllichten Tag in Schwabmünchen Opfer eines brutalen Angriffs. Die junge Frau war nach eigener Auskunft am Montag 24. Juli, gegen 12.30 Uhr auf dem Fußweg in der Viktor-von-ScheffelStraße unterwegs, als sich plötzlich ein Mann näherte.
Gezielt soll er der Ahnungslosen blaue Farbe ins Gesicht gesprüht und auf den Kopf geschlagen haben. Die Polizei vermutete sofort einen Tatzusammenhang mit zwei weiteren Straftaten, die bereits am Dienstag und Donnerstag, 18. und 20. Juli, passierten. Zunächst soll ein ebenfalls unbekannter Täter an der Arbeitsstelle der 29-Jährigen mit schwarzer Farbe das Wort „tot“an die Hausmauer gesprüht haben. Nur zwei Tage später wurde ihren Angaben zufolge wieder am Blumenladen unter anderem ein Briefkasten mit Hundekot beschmiert. Jetzt stellte sich heraus: Die Farbattacke und Bedrohungen sind frei erfunden. Wie die Polizei jetzt mitteilt, hat sich die junge Frau selbst die blaue Farbe ins Gesicht gesprüht. Die Ermittlungen der Polizeiinspektion Schwabmünchen weiteten sich auch auf das Umfeld des vermeintlichen Opfers aus. Mit den gesammelten Beweisen konfrontiert, verstrickte sich die Frau in Widersprüche, bis sie schließlich einräumte, die von ihr angezeigten Taten selbst begangen zu haben. Nicht nur, dass die 29-Jährige sich selbst besprüht und bemalt hatte, auch die anderen in diesem Zusammenhang angezeigten Straftaten sind nach Auskunft der Polizei frei erfunden.
Als Motiv gab die 29-Jährige an, mit dem Tod einer langjährigen Kollegin nicht klarzukommen und zudem Beziehungsprobleme zu haben. Mit der Geständigen, die nun bei der Polizei als Beschuldigte geführt wird, wurde vereinbart, dass sie sich unverzüglich in psychologische Behandlung begibt. Unabhängig davon wird der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Vortäuschens von Straftaten vorgelegt.