Was wird aus der Münsterhauser Umfahrung?
Die Berufung des Klägers ist zurückgewiesen. Dieser will noch überlegen, ob er weitere Rechtsmittel einlegt
Münsterhausen/München Das Urteil zur Münsterhauser Umfahrung ist gefällt: Die Berufung des Klägers Karl Alt aus Münsterhausen wurde zurückgewiesen, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wolle der Kläger weitere Rechtsmittel einlegen, müsse er zunächst Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, hieß es dort. Zuständig für weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Worum es geht? Die geplante Ortsumfahrung in Münsterhausen soll rund 150 Meter westlich an einer Maschinenund Lagerhalle von Karl Alt vorbeigehen. Er befürchtet, dass nach dem Bau der Straße ein mögliches Hochwasser Schäden an seiner Halle und vor allem am dort gelagerten Getreide anrichten könne. Er fordert deshalb einen Hochwasserschutz von der Gemeinde. Wasserwirtschaftsamt und ein Planungsbüro erklärten jedoch, dass durch den Hochwasserschutz bei Thannhausen in Münsterhausen gar kein Hochwasserschutz mehr benötigt werde. Die letztendlich von der Gemeinde angebotenen 6000 Euro schlug der Kläger aus und forderte 8000 Euro für einen Hochwasserschutz. Bereits im April 2016 hatte Karl Alt vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen die wasserrechtliche Genehmigung und den Vollzug des Wasserrechts geklagt. Dort wurde die Klage abgewiesen, und von den ursprünglichen drei Klägern blieb allein Alt übrig. Der Fall wurde nun am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Mit dem Bau der Umfahrung konnte aufgrund der Klage nicht wie geplant im Frühjahr begonnen werden.
Münsterhausens Bürgermeister Robert Hartinger zeigte sich nicht überrascht vom Urteil. Bei der Verhandlung habe sich dies schon abgezeichnet, sagte er. „Mehrere Gutachter haben schließlich festgestellt, dass der Kläger keinen Schaden durch die Straße hat“, betonte er. Hartinger hofft nun, dass der Kläger ein Einsehen hat und nicht noch weitere Rechtsmittel einlegt.
Kläger Karl Alt und sein Anwalt warten auf die schriftliche Mitteilung des Gerichts und wollen dann sorgfältig überlegen, wie es weitergehen soll. „Wir werden den nächsten Schritt tun, wenn keine Einigung zustande kommt“, sagte Alt. Er sei aber nach wie vor gesprächsbereit und „froh, wenn die Sache vom Tisch wäre“. Allerdings erwarte er auch von der Gemeinde ein weiteres Einlenken.