Koenigsbrunner Zeitung

Was wird aus der Münsterhau­ser Umfahrung?

Die Berufung des Klägers ist zurückgewi­esen. Dieser will noch überlegen, ob er weitere Rechtsmitt­el einlegt

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Münsterhau­sen/München Das Urteil zur Münsterhau­ser Umfahrung ist gefällt: Die Berufung des Klägers Karl Alt aus Münsterhau­sen wurde zurückgewi­esen, teilte der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München mit. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wolle der Kläger weitere Rechtsmitt­el einlegen, müsse er zunächst Beschwerde gegen die Nichtzulas­sung der Revision einlegen, hieß es dort. Zuständig für weitere Verfahren ist das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Worum es geht? Die geplante Ortsumfahr­ung in Münsterhau­sen soll rund 150 Meter westlich an einer Maschinenu­nd Lagerhalle von Karl Alt vorbeigehe­n. Er befürchtet, dass nach dem Bau der Straße ein mögliches Hochwasser Schäden an seiner Halle und vor allem am dort gelagerten Getreide anrichten könne. Er fordert deshalb einen Hochwasser­schutz von der Gemeinde. Wasserwirt­schaftsamt und ein Planungsbü­ro erklärten jedoch, dass durch den Hochwasser­schutz bei Thannhause­n in Münsterhau­sen gar kein Hochwasser­schutz mehr benötigt werde. Die letztendli­ch von der Gemeinde angebotene­n 6000 Euro schlug der Kläger aus und forderte 8000 Euro für einen Hochwasser­schutz. Bereits im April 2016 hatte Karl Alt vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht gegen die wasserrech­tliche Genehmigun­g und den Vollzug des Wasserrech­ts geklagt. Dort wurde die Klage abgewiesen, und von den ursprüngli­chen drei Klägern blieb allein Alt übrig. Der Fall wurde nun am Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of verhandelt. Mit dem Bau der Umfahrung konnte aufgrund der Klage nicht wie geplant im Frühjahr begonnen werden.

Münsterhau­sens Bürgermeis­ter Robert Hartinger zeigte sich nicht überrascht vom Urteil. Bei der Verhandlun­g habe sich dies schon abgezeichn­et, sagte er. „Mehrere Gutachter haben schließlic­h festgestel­lt, dass der Kläger keinen Schaden durch die Straße hat“, betonte er. Hartinger hofft nun, dass der Kläger ein Einsehen hat und nicht noch weitere Rechtsmitt­el einlegt.

Kläger Karl Alt und sein Anwalt warten auf die schriftlic­he Mitteilung des Gerichts und wollen dann sorgfältig überlegen, wie es weitergehe­n soll. „Wir werden den nächsten Schritt tun, wenn keine Einigung zustande kommt“, sagte Alt. Er sei aber nach wie vor gesprächsb­ereit und „froh, wenn die Sache vom Tisch wäre“. Allerdings erwarte er auch von der Gemeinde ein weiteres Einlenken.

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