Koenigsbrunner Zeitung

Niederlage für IHK Kritiker

- VON JAN KANDZORA

Gegen die Zwangsmitg­liedschaft­en in den Kammern war unter anderem ein Unternehme­n aus der Region vor Gericht gezogen

Augsburg Der Konflikt zieht sich bereits eine Weile. Genauer: acht Jahre schon. Damals, im Juni 2009, hatte ein Unternehme­n aus Memmingen geklagt. Es ging um Mitgliedsb­eiträge an die Industrie- und Handelskam­mer Schwaben (IHK) mit Sitz in Augsburg. Es ging um 189,30 Euro. Darf die Kammer die Beiträge erheben? Ist die Pflichtmit­gliedschaf­t in dem Verband rechtmäßig? Das Augsburger Verwaltung­sgericht beantworte­te beide Fragen im Mai 2011, also zwei Jahre später, mit Ja.

Ein Ende der rechtliche­n Auseinande­rsetzung war dies jedoch nicht, der Streit ging durch alle Instanzen und landete schließlic­h vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe. Das entschied nun: Gewerbetre­ibende müssen weiterhin als Pflichtmit­glieder Beträge an Industrieu­nd Handelskam­mern zahlen. In dem am Mittwoch veröffentl­ichten Beschluss heißt es, die gesetzlich bestimmte Pflichtmit­gliedschaf­t und die Beitragspf­licht seien „nicht zu beanstande­n“, weil die Kammern „legitime öffentlich­e Aufgaben“erfüllten. Beschwerde­führer waren in dem Fall der Inhaber eines Reisebüros aus Kassel – und eben die Ackermann GmbH aus Memmingen mit ihrem Chef Walter Ackermann. Sie betrachten die Pflichtmit­gliedschaf­t als einen Eingriff in ihre Grundrecht­e.

Das Bundesverf­assungsger­icht sah zwar Eingriffe in die vom Grundgeset­z geschützte „allgemeine Handlungsf­reiheit“, und zwar sowohl durch Pflichtmit­gliedschaf­t als auch die Beitragser­hebung. Die Einbindung der Unternehme­n in die IHK sei jedoch gerechtfer­tigt; die Aufgaben der Kammern seien „legitimer Zweck“für die Pflichtmit­gliedschaf­t. Zu den Aufgaben zählt das Gericht, die Interessen der Gewerbetre­ibenden zu vertreten, Prüfungen abzunehmen und Bescheinig­ungen zu erteilen. Die finanziell­e Belastung der Betriebe durch die Mitgliedsc­haft wiege auch „nicht sehr schwer“. Zugleich betonte das Gericht den Schutz von Minderheit­enposition­en unter den Mitglieder­n der Kammern.

Die IHK Schwaben sieht in der Entscheidu­ng des Gerichtes eine Bestätigun­g der „unverzicht­baren Arbeit“der Kammern. Diese gewährten beispielsw­eise ein „Höchstmaß an einheitlic­hen Ausbildung­sstandards“, sagte Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben.

Unternehme­r Walter Ackermann will indes weiterkämp­fen. Eine Zwangsmitg­liedschaft, sagte er, sei „kein Zeichen einer Demokratie“. Die IHK kassiere „überhöhte Beiträge“und bringe „keinerlei Gegenleist­ung“. Ackermann kündigte an, Beschwerde beim Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte einreichen zu wollen.

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Foto: Ulrich Wagner Die Zwangsmitg­liedschaft in der IHK Schwaben ist legitim.

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