Koenigsbrunner Zeitung

Parteibuch sollte nicht entscheide­n

- VON MICHAEL BÖHM

Es war keine glückliche Entscheidu­ng des Mühldorfer Landrates, einen AfD-nahen Mitarbeite­r im Streit ausgerechn­et in die Asylbehörd­e zu versetzen. Schon allein der Außenwirku­ng wegen – der Ärger war abzusehen. Warum er die Entscheidu­ng dennoch so getroffen hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Zumindest nach außen schweigt der Landrat zu diesem Thema. Möglicherw­eise war es schlichtwe­g die personelle Situation in seiner Behörde. Oder aber er wollte seinem Chauffeur mit dem rechten Gedankengu­t einen Denkzettel verpassen und ihn hautnah erleben lassen, welche Menschen mit welchen Schicksale­n dort um Asyl bitten. Es gibt genug Raum für Spekulatio­nen.

Im Grunde ist es aber auch egal, warum er es tat. Denn: So verständli­ch die Aufregung über die Entscheidu­ng des Landrats auf den ersten Blick auch ist, so problemati­sch ist sie auf den zweiten. In einem Rechtsstaa­t wie dem unseren sollte nicht die Mitgliedsc­haft in einer demokratis­ch legitimier­ten Partei über die Eignung für den öffentlich­en Dienst bestimmen, sondern in erster Linie die fachliche Qualifikat­ion. Ein Staat, der seine Angestellt­en nach Parteibuch einstellt, begibt sich auf gefährlich­es Terrain.

Daher ist die Frage, ob ein AfDMann in der Ausländerb­ehörde gut aufgehoben ist, eigentlich die falsche. Entscheide­nd sollte sein, ob ein Chauffeur wirklich als AsylSachbe­arbeiter geeignet ist. Bleibt zu hoffen, dass sich der Mühldorfer Landrat diese Entscheidu­ng gut überlegt hat. Am Ende trägt er dafür die Verantwort­ung.

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