Parteibuch sollte nicht entscheiden
Es war keine glückliche Entscheidung des Mühldorfer Landrates, einen AfD-nahen Mitarbeiter im Streit ausgerechnet in die Asylbehörde zu versetzen. Schon allein der Außenwirkung wegen – der Ärger war abzusehen. Warum er die Entscheidung dennoch so getroffen hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Zumindest nach außen schweigt der Landrat zu diesem Thema. Möglicherweise war es schlichtweg die personelle Situation in seiner Behörde. Oder aber er wollte seinem Chauffeur mit dem rechten Gedankengut einen Denkzettel verpassen und ihn hautnah erleben lassen, welche Menschen mit welchen Schicksalen dort um Asyl bitten. Es gibt genug Raum für Spekulationen.
Im Grunde ist es aber auch egal, warum er es tat. Denn: So verständlich die Aufregung über die Entscheidung des Landrats auf den ersten Blick auch ist, so problematisch ist sie auf den zweiten. In einem Rechtsstaat wie dem unseren sollte nicht die Mitgliedschaft in einer demokratisch legitimierten Partei über die Eignung für den öffentlichen Dienst bestimmen, sondern in erster Linie die fachliche Qualifikation. Ein Staat, der seine Angestellten nach Parteibuch einstellt, begibt sich auf gefährliches Terrain.
Daher ist die Frage, ob ein AfDMann in der Ausländerbehörde gut aufgehoben ist, eigentlich die falsche. Entscheidend sollte sein, ob ein Chauffeur wirklich als AsylSachbearbeiter geeignet ist. Bleibt zu hoffen, dass sich der Mühldorfer Landrat diese Entscheidung gut überlegt hat. Am Ende trägt er dafür die Verantwortung.