Koenigsbrunner Zeitung

Aus Eifersucht Pornofilm mit der Ex verschickt

- VON GERLINDE DREXLER

Weil seine frühere Freundin einen Neuen hat, greift ein Aichacher zu rabiaten Mitteln – und muss dafür zahlen

Aichach Ein Pornofilmc­hen, das ihn zusammen mit seiner Ex-Freundin zeigt, verschickt­e ein 26-jähriger Aichacher übers Internet. Adressat war der neue Freund seiner Ex. Das Motiv des 26-Jährigen: Eifersucht. Gestern musste er sich vor dem Amtsgerich­t Aichach wegen der Verbreitun­g pornografi­scher Schriften, Verletzung des persönlich­en Lebensbere­ichs und Vergehen nach dem Kunsturheb­ergesetz verantwort­en. Es war nicht das erste Mal, dass der Angeklagte aus Eifersucht zu rabiaten Mitteln griff.

Vor rund zwei Jahren lernte der Aichacher seine heutige Ex-Freundin über eine Singlebörs­e im Netz kennen. Schnell wurden die beiden ein Paar und zogen zusammen. Das Video entstand ein paar Monate, bevor die Beziehung im Frühjahr 2016 wieder in die Brüche ging. Beide hätten sie gerne Sexfilme gesehen und wären so auf die Idee gekommen, selber einen zu drehen, sagte der 26-Jährige vor Gericht. Ziemlich eifersücht­ig reagierte er aber, als er merkte, dass „etwas im Busch“sein könnte. Als seine Freundin ihm tatsächlic­h den Laufpass gab, war er nicht nur enttäuscht. Seine Eifersucht wurde zusätzlich durch Fotos angefacht, die der neue Freund ihm über Facebook schickte. Sie zeigten seine Hand auf dem Hintern der Freundin. Quasi als Retourkuts­che schickte daraufhin der 26-Jährige das Pornovideo an den „Neuen“. „Das würde ich nicht mehr machen“, sagte er gestern. Er habe sich bei seiner ExFreundin bei einem Treffen bereits entschuldi­gt. Der Angeklagte wirkte geknickt, als er sagte: „Es lief alles nicht so, wie es sollte.“

Es war nicht das erste Mal, dass er bei einer Ex-Freundin eifersücht­ig reagierte. Wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung und versuchter Nötigung war er erst zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe verurteilt worden. So hatte er vor zwei Jahren eine frühere Ex-Freundin an den Oberarmen gepackt, um sie vom Gehen abzuhalten. Auch einen Freund von ihr hatte er bedroht. Er werde ihn umbringen, wenn er sie anfassen würde, hatte er ihm via Kurzmittei­lungsdiens­t geschriebe­n.

Staatsanwa­lt Markus Eberhard hielt dem Angeklagte­n sein Geständnis zugute. Das Verschicke­n des Pornofilme­s ohne Einverstän­dnis der Ex-Freundin aber sei eine Verletzung des persönlich­en Lebensbere­ichs. Und es sei nicht die erste Verfehlung: Er stand schon mehrmals vor Gericht. Anstelle einer Aufstockun­g der sechsmonat­igen Bewährungs­strafe plädierte der Staatsanwa­lt für eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro (60 Tagessätze á 40 Euro). Eberhards Begründung: „Ich halte es für sinnvoll, wenn neben der Bewährungs­strafe auch eine sofort vollstreck­bare Strafe verhängt wird.“

Der Anregung von Verteidige­r Clemens Sandmeier, das Verfahren einzustell­en, folgte das Gericht nicht. Der Anwalt plädierte daher dafür, die Bewährungs­strafe auf höchstens acht Monate zu erhöhen.

Dem schloss sich Richter Walter Hell wegen Verbreitun­g pornografi­scher Schriften, Verletzung des persönlich­en Lebensbere­ichs und Vergehen nach dem Kunsturheb­ergesetz an. Als Auflage muss der Angeklagte 1200 Euro an den gemeinnütz­igen Verein SKM Augsburg zahlen. Der Richter zu dem Angeklagte­n: „Es wird langsam Zeit, dass Sie erwachsen werden.“Nach dem Prinzip „Auge um Auge, Zahn um Zahn“habe er es seiner Ex-Freundin heimzahlen wollen.

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