Anonyme Urnenbestattung wird möglich
Klosterlechfeld fasst die bisherige Satzung neu. Gremium lehnt zwei Bauvoranfragen ab
Klosterlechfeld Der zunehmende Wunsch nach Urnenbestattungen macht eine Neuregelung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung erforderlich. Im östlichen Bereich des Klosterlechfelder Friedhofs wurde eine Fläche zur Bestattung von Aschenresten nach Rückgabe einer Urnennische geschaffen. In diesem Bereich soll es künftig auch möglich sein, Urnen anonym beizusetzen. Entweder auf Wunsch des Verstorbenen oder weil keine Angehörigen vorhanden sind, die sich um die Bestattung kümmern. In diesen Fällen erfolgt keine Kennzeichnung der genauen Grabstelle.
Um diese anonyme Bestattung zu ermöglichen, muss die Bestattungsordnung neu gefasst werden. In der bisherigen Satzung war dies noch nicht vorgesehen. Neben der Definition des anonymen Urnensammelgrabes wurden auch die Nutzungsrechte an Urnengräbern von 15 auf zehn Jahre reduziert. Die Gebühr für eine anonyme Urnenbestattung wurde auf 50 Euro festgesetzt.
Logo zur 200 Jahr Feier Das von der Arbeitsgemeinschaft Presse und Information erarbeitete Logo für die 200-Jahr-Feier wurde mit dem Schriftzug „Gemeinde“ergänzt. Dies wurde in der vorangegangen Sitzung von Christoph Donderer (FW) angeregt. Damit soll deutlich werden, dass nur die Gemeinde 200 Jahre alt wird und das Kloster schon viel länger besteht. Das neue Logo wurde einstimmig angenommen.
Bau und Umweltausschuss Drei Bauvoranfragen wurde ohne Einwände das Einvernehmen erteilt. Problematisch erwiesen sich jedoch zwei Bauvoranfragen von verschiedenen Bauherren auf einem Grundstück in der Schulstraße. Zum einen vermissten die Gemeinderäte einen genauen Lageplan, wo genau die einzelnen Gebäude in diesem Grundstück stehen sollen, zumal bereits ein dritter Bauantrag für diese Flurnummer vorliegt. Zum anderen macht die Höhe der geplanten Gebäude aus Brandschutzgründen Probleme. Die Firsthöhe von etwas mehr als zwölf Metern könnte zwar vom Bebauungsplan toleriert werden, jedoch liegen die obersten Wohnungen über acht Meter hoch. Wolfgang Mayr-Schwarzenbach (SPD) wies auf eine Besprechung der Lechfeldgemeinden über den Feuerwehrbedarfsplan hin. Darin wurde festgelegt, dass bei Wohnungen über acht Meter Höhe Personen im Brandfall nur über eine Drehleiter gerettet werden können. Da die Gemeinde Klosterlechfeld nicht über ein Drehleiterfahrzeug verfügt und demnächst auch keines kaufen möchte, könne dieser Bauvoranfrage nicht zugestimmt werden.
Informationen zum „Gemeinsamen Entwicklungskonzept Lechfeld“Bürgermeister Rudolf Schneider informierte den Gemeinderat über die Besprechung der Bürgermeister der Lechfeldgemeinden vom 24. Juli: Der Feuerwehrbedarfsplan in seiner zweiten geänderten Fassung und der Carsharing-Plan werden in der Septembersitzung vorgelegt. Das Verkehrskonzept Lechfeld wird von der Regierung von Schwaben gefördert. Derzeit finden Verkehrszählungen statt, deren Ergebnisse sollen im September vorliegen. Für die Einrichtung digitaler Info-Stellen der Gemeinden mit Anschluss an den Bayern-Hotspot hat die Städtebauförderung einen Zuschuss zu den Gemeindekosten von etwa 5000 Euro zugesagt. Die Förderung weiterer Stationen des Friedensweges und der Entwicklung der Tankstellensiedlung wird nicht als vordringlich angesehen. Für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs muss ein neues Förderkonzept vorgelegt werden.
Lärmschutzzone Die Aufhebung der engeren Lärmschutzzone für die Lechfeldgemeinden wurde wegen der möglichen Stationierung von Flugzeugen des Typs A400M im Fliegerhorst Lechfeld bis in die Jahre 2022/23 ausgesetzt. Dies hat negative Auswirkungen auf die Erschließung von Baugebieten.