Koenigsbrunner Zeitung

Anonyme Urnenbesta­ttung wird möglich

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

Klosterlec­hfeld fasst die bisherige Satzung neu. Gremium lehnt zwei Bauvoranfr­agen ab

Klosterlec­hfeld Der zunehmende Wunsch nach Urnenbesta­ttungen macht eine Neuregelun­g der Satzung über die öffentlich­e Bestattung­seinrichtu­ng erforderli­ch. Im östlichen Bereich des Klosterlec­hfelder Friedhofs wurde eine Fläche zur Bestattung von Aschenrest­en nach Rückgabe einer Urnennisch­e geschaffen. In diesem Bereich soll es künftig auch möglich sein, Urnen anonym beizusetze­n. Entweder auf Wunsch des Verstorben­en oder weil keine Angehörige­n vorhanden sind, die sich um die Bestattung kümmern. In diesen Fällen erfolgt keine Kennzeichn­ung der genauen Grabstelle.

Um diese anonyme Bestattung zu ermögliche­n, muss die Bestattung­sordnung neu gefasst werden. In der bisherigen Satzung war dies noch nicht vorgesehen. Neben der Definition des anonymen Urnensamme­lgrabes wurden auch die Nutzungsre­chte an Urnengräbe­rn von 15 auf zehn Jahre reduziert. Die Gebühr für eine anonyme Urnenbesta­ttung wurde auf 50 Euro festgesetz­t.

Logo zur 200 Jahr Feier Das von der Arbeitsgem­einschaft Presse und Informatio­n erarbeitet­e Logo für die 200-Jahr-Feier wurde mit dem Schriftzug „Gemeinde“ergänzt. Dies wurde in der vorangegan­gen Sitzung von Christoph Donderer (FW) angeregt. Damit soll deutlich werden, dass nur die Gemeinde 200 Jahre alt wird und das Kloster schon viel länger besteht. Das neue Logo wurde einstimmig angenommen.

Bau und Umweltauss­chuss Drei Bauvoranfr­agen wurde ohne Einwände das Einvernehm­en erteilt. Problemati­sch erwiesen sich jedoch zwei Bauvoranfr­agen von verschiede­nen Bauherren auf einem Grundstück in der Schulstraß­e. Zum einen vermissten die Gemeinderä­te einen genauen Lageplan, wo genau die einzelnen Gebäude in diesem Grundstück stehen sollen, zumal bereits ein dritter Bauantrag für diese Flurnummer vorliegt. Zum anderen macht die Höhe der geplanten Gebäude aus Brandschut­zgründen Probleme. Die Firsthöhe von etwas mehr als zwölf Metern könnte zwar vom Bebauungsp­lan toleriert werden, jedoch liegen die obersten Wohnungen über acht Meter hoch. Wolfgang Mayr-Schwarzenb­ach (SPD) wies auf eine Besprechun­g der Lechfeldge­meinden über den Feuerwehrb­edarfsplan hin. Darin wurde festgelegt, dass bei Wohnungen über acht Meter Höhe Personen im Brandfall nur über eine Drehleiter gerettet werden können. Da die Gemeinde Klosterlec­hfeld nicht über ein Drehleiter­fahrzeug verfügt und demnächst auch keines kaufen möchte, könne dieser Bauvoranfr­age nicht zugestimmt werden.

Informatio­nen zum „Gemeinsame­n Entwicklun­gskonzept Lechfeld“Bürgermeis­ter Rudolf Schneider informiert­e den Gemeindera­t über die Besprechun­g der Bürgermeis­ter der Lechfeldge­meinden vom 24. Juli: Der Feuerwehrb­edarfsplan in seiner zweiten geänderten Fassung und der Carsharing-Plan werden in der Septembers­itzung vorgelegt. Das Verkehrsko­nzept Lechfeld wird von der Regierung von Schwaben gefördert. Derzeit finden Verkehrszä­hlungen statt, deren Ergebnisse sollen im September vorliegen. Für die Einrichtun­g digitaler Info-Stellen der Gemeinden mit Anschluss an den Bayern-Hotspot hat die Städtebauf­örderung einen Zuschuss zu den Gemeindeko­sten von etwa 5000 Euro zugesagt. Die Förderung weiterer Stationen des Friedenswe­ges und der Entwicklun­g der Tankstelle­nsiedlung wird nicht als vordringli­ch angesehen. Für den barrierefr­eien Ausbau des Bahnhofs muss ein neues Förderkonz­ept vorgelegt werden.

Lärmschutz­zone Die Aufhebung der engeren Lärmschutz­zone für die Lechfeldge­meinden wurde wegen der möglichen Stationier­ung von Flugzeugen des Typs A400M im Fliegerhor­st Lechfeld bis in die Jahre 2022/23 ausgesetzt. Dies hat negative Auswirkung­en auf die Erschließu­ng von Baugebiete­n.

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Urnen bald anonym.

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