Platzmangel führt zu kuriosen Kombinationen
Wie die Städte die Masse der Werbetafeln der Parteien kanalisieren und was verboten ist
Landkreis Mittlerweile läuft auch in der Region der Straßenwahlkampf. Die Parteien werben mit Plakaten und größeren Stellwänden für ihre Kandidaten und Positionen. Wo und wie plakatiert werden darf, legen die Städte selbst fest. Dabei gibt es im südlichen Landkreis Augsburg durchaus Unterschiede.
In Schwabmünchen gibt es keine gesonderte Verordnung für die Wahlwerbung. „Es hat sich in der Praxis bewährt, dass sechs Wochen vor der Wahl die ersten Plakate aufgehängt werden“, sagt Wilhelm Haupeltshofer, der Leiter des Ordnungsamtes. Für die Parteien gelten die allgemeinen Vorschriften des bayerischen Innenministeriums. Zum Beispiel, dass keine Plakate mit strafrechtlich relevantem Inhalt aufgehängt werden dürfen.
Außerdem dürfen die Plakate die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Deshalb müssen zum Beispiel Verkehrsschilder freigehalten werden, damit die Aufmerksamkeit der Autofahrer nicht abgelenkt wird. Auch an den Kreisverkehren sind die Plakate nicht gerne gesehen. „Wenn es gefährlich werden könnte, greifen wir auch ein“, sagt Haupeltshofer.
Eine unendlich große Zahl von Standorten könne man den Parteien nicht zur Verfügung stellen, da auch während des Wahlkampfs Firmen Werbeflächen haben möchten. Manche Gruppierungen kompensieren das, indem sie ihre Plakate einfach an dieselbe Laterne über das der Konkurrenz hängen, sagt Haupeltshofer: „Da kommen manchmal kuriose Kombinationen heraus.“
Die Stadt Königsbrunn hat für die Wahlkampfzeiten eine sogenannte Sondernutzungssatzung erlassen. Sie regelt ebenfalls, dass erst sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden darf. Eine werbefreie Zone gibt es auf der BürgermeisterWohlfarth-Straße zwischen den beiden Kreisverkehren. Ansonsten seien die Regelungen relativ offen und orientieren sich an den allgemeinen Regeln, sagt Josef Marko, Leiter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Größere Stellwände müssen bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden. Bei Plakaten, die die Verkehrssicherheit gefährden, setzt sich die Stadt mit der verantwortlichen Partei in Verbindung und veranlasst, dass die Tafel umgehängt wird. „Bislang gab es aber gar keine Probleme“, sagt Josef Marko.
Insgesamt seien die Parteien bei der Zahl ihrer Werbeschilder recht zurückhaltend, sagt Marko. Die Stadt gibt keine Maximalzahl pro Partei vor: „Das regelt sich im Normalfall auch dadurch, dass den Parnicht teien nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung steht. Und wir wollen nicht der Aufseher der Parteien sein und eine bestimmte Zahl überwachen.“Einzige Kriterien seien nur, dass die Parteien zur Wahl zugelassen sind und die Plakate den Gesetzen entsprechen. Nach der Wahl dürfen die Plakate in Königsbrunn noch 14 Tage hängen bleiben, ehe die Parteien sie abbauen müssen.
In Bobingen muss das deutlich schneller gehen: Sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Parteien die Werbung aufhängen, drei Tage danach muss sie wieder weg sein. Auch hier ist die zentrale Verkehrsachse tabu: Auf der Hochstraße vom Minikreisel bei der Metzgerei bis zum Kirchplatz ist keine Wahlwerbung gestattet, heißt es vom Ordnungsamt. Eine Mengenbegrenzung für Plakate gibt es auch in Bobingen nicht.