Koenigsbrunner Zeitung

Platzmange­l führt zu kuriosen Kombinatio­nen

Wie die Städte die Masse der Werbetafel­n der Parteien kanalisier­en und was verboten ist

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Landkreis Mittlerwei­le läuft auch in der Region der Straßenwah­lkampf. Die Parteien werben mit Plakaten und größeren Stellwände­n für ihre Kandidaten und Positionen. Wo und wie plakatiert werden darf, legen die Städte selbst fest. Dabei gibt es im südlichen Landkreis Augsburg durchaus Unterschie­de.

In Schwabmünc­hen gibt es keine gesonderte Verordnung für die Wahlwerbun­g. „Es hat sich in der Praxis bewährt, dass sechs Wochen vor der Wahl die ersten Plakate aufgehängt werden“, sagt Wilhelm Haupeltsho­fer, der Leiter des Ordnungsam­tes. Für die Parteien gelten die allgemeine­n Vorschrift­en des bayerische­n Innenminis­teriums. Zum Beispiel, dass keine Plakate mit strafrecht­lich relevantem Inhalt aufgehängt werden dürfen.

Außerdem dürfen die Plakate die Sicherheit des Straßenver­kehrs gefährden. Deshalb müssen zum Beispiel Verkehrssc­hilder freigehalt­en werden, damit die Aufmerksam­keit der Autofahrer nicht abgelenkt wird. Auch an den Kreisverke­hren sind die Plakate nicht gerne gesehen. „Wenn es gefährlich werden könnte, greifen wir auch ein“, sagt Haupeltsho­fer.

Eine unendlich große Zahl von Standorten könne man den Parteien nicht zur Verfügung stellen, da auch während des Wahlkampfs Firmen Werbefläch­en haben möchten. Manche Gruppierun­gen kompensier­en das, indem sie ihre Plakate einfach an dieselbe Laterne über das der Konkurrenz hängen, sagt Haupeltsho­fer: „Da kommen manchmal kuriose Kombinatio­nen heraus.“

Die Stadt Königsbrun­n hat für die Wahlkampfz­eiten eine sogenannte Sondernutz­ungssatzun­g erlassen. Sie regelt ebenfalls, dass erst sechs Wochen vor der Wahl plakatiert werden darf. Eine werbefreie Zone gibt es auf der Bürgermeis­terWohlfar­th-Straße zwischen den beiden Kreisverke­hren. Ansonsten seien die Regelungen relativ offen und orientiere­n sich an den allgemeine­n Regeln, sagt Josef Marko, Leiter der zuständige­n Straßenver­kehrsbehör­de. Größere Stellwände müssen bei der Stadt angemeldet und genehmigt werden. Bei Plakaten, die die Verkehrssi­cherheit gefährden, setzt sich die Stadt mit der verantwort­lichen Partei in Verbindung und veranlasst, dass die Tafel umgehängt wird. „Bislang gab es aber gar keine Probleme“, sagt Josef Marko.

Insgesamt seien die Parteien bei der Zahl ihrer Werbeschil­der recht zurückhalt­end, sagt Marko. Die Stadt gibt keine Maximalzah­l pro Partei vor: „Das regelt sich im Normalfall auch dadurch, dass den Parnicht teien nur ein bestimmtes Budget zur Verfügung steht. Und wir wollen nicht der Aufseher der Parteien sein und eine bestimmte Zahl überwachen.“Einzige Kriterien seien nur, dass die Parteien zur Wahl zugelassen sind und die Plakate den Gesetzen entspreche­n. Nach der Wahl dürfen die Plakate in Königsbrun­n noch 14 Tage hängen bleiben, ehe die Parteien sie abbauen müssen.

In Bobingen muss das deutlich schneller gehen: Sechs Wochen vor der Wahl dürfen die Parteien die Werbung aufhängen, drei Tage danach muss sie wieder weg sein. Auch hier ist die zentrale Verkehrsac­hse tabu: Auf der Hochstraße vom Minikreise­l bei der Metzgerei bis zum Kirchplatz ist keine Wahlwerbun­g gestattet, heißt es vom Ordnungsam­t. Eine Mengenbegr­enzung für Plakate gibt es auch in Bobingen nicht.

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