13 Jährige zu Nacktfotos gezwungen
Ein pädophiler Mann hatte zudem mit einer 14-Jährigen Geschlechtsverkehr und nahm diesen auf Video auf. Zudem fanden die Ermittler auf seinem Computer tausende Bilder mit schockierendem Inhalt
„Ich sehe nichts. Die Kamera ist zu weit weg. Du willst unbedingt Krieg. Je mehr Scheiß du machst, desto mehr Bilder musst du schicken.“Mit solchen oder ähnlichen Drohungen hat ein 34-jähriger pädophiler Mann ein 13 Jahre altes Mädchen dazu gezwungen, ihm per WhatsApp fast 100 Nacktfotos zu schicken. Mit einem weiteren, 14-jährigen, Mädchen hatte er Geschlechtsverkehr und nahm die Intimitäten auf Video auf.
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei auf seinem PC rund 13 500 Kinder- und Jugendpornos. Ein Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Richter Bernhard Kugler verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann jetzt unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.
Im Frühsommer 2016 hatte der Angeklagte (Verteidiger: Florian Engert) Kontakt mit dem in Norddeutschland lebenden Kind über ein Chatforum im Internet aufgenommen. Er behauptete, zwölf Jahre jünger zu sein, baute Vertrauen zu dem Mädchen auf. Schließlich bat er es um ein Nacktfoto, das er auch über WhatsApp zugeschickt bekam. Doch damit war er nicht zufrieden. Immer und immer wieder forderte er neue Bilder, gab dem Mädchen genaue Anweisungen, in welchen Posen es sich fotografieren sollte. Als er drohte, die Fotos im Internet zu veröffentlichen, offenbarte sich das Kind seinen Eltern. Die Polizei wurde eingeschaltet.
Ermittlungen ergaben, dass er noch zu einem weiteren Mädchen Kontakt hatte, das im Raum Augsburg Werbezeitungen ausgetragen hatte. Mit der 14-Jährigen begann er ein intimes Verhältnis, drehte vom gemeinsamen Sex insgesamt sechs Videos, ließ sich von ihr weitere 41 Videos schicken, auf denen das Mädchen sexuelle Handlungen an sich vornahm. Auch ihr drohte er mit einer Veröffentlichung, forderte Nacktfotos.
Der 34-Jährige, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, legte zunächst weinerlich ein beschönigendes Geständnis ab, bestritt, psychische Gewalt angewendet zu haben. Erst nach einer Pause, einem Gespräch mit seinem Verteidiger und der Aussicht, eine noch höhere Strafe zu bekommen, wenn das Verfahren an das Landgericht abgegeben würde, sagte er: „Es ist alles richtig, was vorgelesen wurde.“Das Gericht hatte nämlich, nachdem ein volles Geständnis angekündigt worden war, auf die Ladung der beiden Mädchen als Zeugen verzichtet. „Eine Aussage wäre das nächste dramatische Erlebnis für die Mädchen gewesen“, machte ihm Richter Kugler deutlich.
Staatsanwältin Saskia Eberle hatte in ihrem Plädoyer beklagt, dass er die 14-Jährige zu Videos verleitet habe, die „auf niedrigster sittlicher Stufe“stünden. Besonders empört zeigte sie sich, dass der Angeklagte Kinderpornos auf seinem PC gehortet habe, bei denen es ihr den Atem verschlagen habe. Eines der Fotos zeige ein blutverschmiertes Mädchen auf einem Seziertisch, bei dem man nicht wisse, ob das Opfer überhaupt noch lebe.
Richter Kugler machte dem Angeklagten in der Urteilsbegründung deutlich, was er den Kindern angetan habe. Auch die auf Pornos abgebildeten Kinder seien alles Opfer, die wohl psychischen Schaden nähmen. Er riet dem 34-Jährigen dringend, die Haft für eine Therapie zu nutzen. „Sonst geht es nach der Haftentlassung weiter.“