Cannabisgabe wird nicht immer bezahlt
Andere Therapien gehen zunächst vor
Düsseldorf Kassenpatienten haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Behandlung mit Cannabis, wenn es noch andere Therapiemöglichkeiten gibt. Das Sozialgericht Düsseldorf lehnte nun den Eilantrag eines 67-jährigen schwerbehinderten Mannes aus Remscheid (Nordrhein-Westfalen) ab. Die Kasse müsse die Kosten für die Versorgung mit medizinischem Cannabis nicht übernehmen, da nicht angenommen werden könne, dass alle aktuellen Behandlungsoptionen ausgeschöpft seien.
Der an Gelenkentzündungen und Rheuma leidende Mann hatte darauf hingewiesen, dass die Standardtherapien bei ihm schwerwiegende Nebenwirkungen ausgelöst hätten. Seit Beginn der Cannabisbehandlung im Jahr 2008 habe er keine Krankheitsschübe mehr gehabt, die Schmerzen und sonstigen Nebenwirkungen seien zurückgegangen. Die Kosten für die Cannabismedikamente seien zuletzt für etwa zwei Monate bei 2100 Euro gelegen. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme abgelehnt und erklärt, es sei unklar, welche Therapieoptionen der Antragsteller bereits ausprobiert habe.
Das Sozialgericht Düsseldorf folgte der Argumentation der Kasse. Im Fall des Antragstellers stünden medizinische Standards zur Verfügung, die von der Kasse übernommen würden. Die gingen vor. Zudem liege die letzte Rheumabasistherapie bei dem Mann schon mindestens 16 Jahre zurück.