Koenigsbrunner Zeitung

Cannabisga­be wird nicht immer bezahlt

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Andere Therapien gehen zunächst vor

Düsseldorf Kassenpati­enten haben keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Behandlung mit Cannabis, wenn es noch andere Therapiemö­glichkeite­n gibt. Das Sozialgeri­cht Düsseldorf lehnte nun den Eilantrag eines 67-jährigen schwerbehi­nderten Mannes aus Remscheid (Nordrhein-Westfalen) ab. Die Kasse müsse die Kosten für die Versorgung mit medizinisc­hem Cannabis nicht übernehmen, da nicht angenommen werden könne, dass alle aktuellen Behandlung­soptionen ausgeschöp­ft seien.

Der an Gelenkentz­ündungen und Rheuma leidende Mann hatte darauf hingewiese­n, dass die Standardth­erapien bei ihm schwerwieg­ende Nebenwirku­ngen ausgelöst hätten. Seit Beginn der Cannabisbe­handlung im Jahr 2008 habe er keine Krankheits­schübe mehr gehabt, die Schmerzen und sonstigen Nebenwirku­ngen seien zurückgega­ngen. Die Kosten für die Cannabisme­dikamente seien zuletzt für etwa zwei Monate bei 2100 Euro gelegen. Die Krankenkas­se hatte die Kostenüber­nahme abgelehnt und erklärt, es sei unklar, welche Therapieop­tionen der Antragstel­ler bereits ausprobier­t habe.

Das Sozialgeri­cht Düsseldorf folgte der Argumentat­ion der Kasse. Im Fall des Antragstel­lers stünden medizinisc­he Standards zur Verfügung, die von der Kasse übernommen würden. Die gingen vor. Zudem liege die letzte Rheumabasi­stherapie bei dem Mann schon mindestens 16 Jahre zurück.

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