Koenigsbrunner Zeitung

„Bonny“hat Diät gemacht und wird Jagdhund

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Zwei Frauchen stritten erbittert um einen Dackel. Er ist seit einem Jahr wieder daheim

Jutta Kühl hat das Datum von Bonnys Rückkehr noch genau im Kopf: „Am 28. August 2016“, sagt sie, während sie die Dackeldame im Arm hält. Der heute sechs Jahre alte Rauhaartec­kel mit dem illustren Namen „Bonny von Beelitz“war vor mehr als fünf Jahren im Alter von neun Monaten ihren Besitzern in Ferch bei Potsdam weggelaufe­n und wurde von einem Touristenp­aar aus Bayern aufgelesen. Vier Jahre lebte sie als Lulu in München, bis ihre wahre Herkunft durch Zufall aufflog.

Doch erst nach einem erbitterte­n Rechtsstre­it kehrte sie vor einem Jahr zu ihrem Frauchen zurück. „Jetzt hat sie wieder eine top Figur!“, freut sich Jutta Kühl. Bonny sei ein bisschen dick geworden, befand ihr Frauchen damals – und setzte den Dackel auf Diät. Gleichzeit­ig startete Bonny eine Ausbildung zum Jagdhund, denn Kühls Ehemann Manfred ist Jäger. Doch Bonny habe lange gebraucht, um sich nach dem Stadtleben wieder an die Natur zu gewöhnen, klagt Kühl. „Sie lief lange nur stur schnurgera­de auf den Waldwegen“, erzählt sie. „Erst nach einem halben Jahr hat sie begonnen, auch mal links und rechts in den Wald hinein zu spüren.“Das Training werde nun fortgeführ­t, auch wenn Bonny für eine offizielle Prüfung inzwischen mit sechs Jahren vielleicht schon zu alt sei. „Aber sie kann ja auch so unterstütz­en, wenn die Männer zur Jagd im Wald sind.“

Lulus wahre Identität als „Bonny von Beelitz“war nach Jahren zufällig bekannt geworden, nachdem die Münchner einen zweiten Hund anschaffen wollten und beim Züchter neue Papiere für Lulu beantragt hatten. Dadurch erfuhr Kühl über Umwege, wo sich Bonny aufhält. Sie forderte den Dackel sofort zurück – doch die Münchner wollten sich von ihrer Lulu nicht mehr trennen. Der Rechtsstre­it endete vor dem Potsdamer Landgerich­t, das im August 2016 entschied, dass aus dem bayerische­n Teckel wieder ein preußische­r Dackel werden müsse. Denn: Für Fundsachen gilt Paragraf 985 des Bürgerlich­en Gesetzbuch­s. „Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.“So kam es vor einem Jahr zur Übergabe in München – die Kühls waren dafür eigens angereist. Für das Münchner Frauchen von Lulu war es ein schwerer Gang: „Es war wie ein Sorgerecht­sstreit“, sagte sie damals. „Nur dass der Hund nichts sagen konnte.“

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Foto: Paul Zinken, dpa Teckel „Bonny“ist seit einem Jahr wie der daheim.

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