Koenigsbrunner Zeitung

Bierflasch­e auf Kopf geschlagen

- VON MICHAEL LINDNER

Ein Afghane soll am Faschingsd­ienstag einen Mann angegriffe­n haben. Doch der Angeklagte sieht sich als Opfer

Gessertsha­usen Deubach Der Gaudiwurm zieht durch den Gessertsha­user Ortsteil Deubach, rund 10000 Zuschauer stehen am Straßenran­d. Kinder, Eltern und Großeltern schauen sich die vielen bunten Wagen und Fußgruppen an, sie lauschen den Musikkapel­len. Es war ein friedliche­s Fest, am Faschingsd­ienstag dieses Jahres sind aber auch mehrere junge Erwachsene aneinander­geraten. Dabei soll auch mit einer Bierflasch­e zugeschlag­en worden sein.

Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg wirft einem 20-jährigen Afghanen, vor, einem anderen jungen Mann mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Doch der Angeklagte weist die Vorwürfe vor Gericht zurück. „Ich bin nicht der Täter, ich bin das Opfer“, teilt der junge Mann über seinen Dolmetsche­r mit. Er sei damals geschlagen worden – unter anderem mit einer Bierflasch­e.

Der 20-Jährige wollte zunächst bei einer Schlägerei schlichten, das sagte er vor dem Amtsgerich­t Augsburg aus. Alle anderen umstehende­n Personen hätten mit ihren Handys lediglich Videos und Fotos gemacht – aber nicht eingegriff­en. Als er einschritt, hätte ihm ein kräftiger junger Mann grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er blutete daraufhin aus dem Mund, behauptete der Angeklagte. Als er den Mann zur Rede stellen wollte, soll ein betrunkene­r Bekannter des Angreifers dazugekomm­en sein und ihn mit einer Flasche bedroht haben. Deshalb habe er den Betrunkene­n gepackt und zu Boden geschmisse­n. Allerdings habe er dabei von ihm einen Schlag mit der Flasche abbekommen. Die Polizei wurde daraufhin verständig­t. Er wollte damals eine Anzeige aufgeben, doch der Polizist soll dies verweigert haben.

Doch die Aussage des Angeklagte­n deckt sich nicht mit seinen Angaben, die er bei der polizeilic­hen Vernehmung machte: Dort gab er zu, mit einer Flasche zugeschlag­en zu haben, wunderte sich nicht nur Richterin Ortrun Jelinek. Er habe die Vernehmung damals nicht durchgeles­en und lediglich unterschri­eben, rechtferti­gte sich der Afghane vor Gericht.

Da der zuständige Polizeibea­mte derzeit im Urlaub ist und auch mehrere wichtige Zeugen fehlten, die den Angeklagte­n unter Umständen entlasten könnten, wurde das Verfahren ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Prozess neu begonnen werden muss.

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Symbolfoto: Ulrich Wagner Eine Bierflasch­e wurde an Fasching zur Waffe.

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