Bierflasche auf Kopf geschlagen
Ein Afghane soll am Faschingsdienstag einen Mann angegriffen haben. Doch der Angeklagte sieht sich als Opfer
Gessertshausen Deubach Der Gaudiwurm zieht durch den Gessertshauser Ortsteil Deubach, rund 10000 Zuschauer stehen am Straßenrand. Kinder, Eltern und Großeltern schauen sich die vielen bunten Wagen und Fußgruppen an, sie lauschen den Musikkapellen. Es war ein friedliches Fest, am Faschingsdienstag dieses Jahres sind aber auch mehrere junge Erwachsene aneinandergeraten. Dabei soll auch mit einer Bierflasche zugeschlagen worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft einem 20-jährigen Afghanen, vor, einem anderen jungen Mann mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Doch der Angeklagte weist die Vorwürfe vor Gericht zurück. „Ich bin nicht der Täter, ich bin das Opfer“, teilt der junge Mann über seinen Dolmetscher mit. Er sei damals geschlagen worden – unter anderem mit einer Bierflasche.
Der 20-Jährige wollte zunächst bei einer Schlägerei schlichten, das sagte er vor dem Amtsgericht Augsburg aus. Alle anderen umstehenden Personen hätten mit ihren Handys lediglich Videos und Fotos gemacht – aber nicht eingegriffen. Als er einschritt, hätte ihm ein kräftiger junger Mann grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er blutete daraufhin aus dem Mund, behauptete der Angeklagte. Als er den Mann zur Rede stellen wollte, soll ein betrunkener Bekannter des Angreifers dazugekommen sein und ihn mit einer Flasche bedroht haben. Deshalb habe er den Betrunkenen gepackt und zu Boden geschmissen. Allerdings habe er dabei von ihm einen Schlag mit der Flasche abbekommen. Die Polizei wurde daraufhin verständigt. Er wollte damals eine Anzeige aufgeben, doch der Polizist soll dies verweigert haben.
Doch die Aussage des Angeklagten deckt sich nicht mit seinen Angaben, die er bei der polizeilichen Vernehmung machte: Dort gab er zu, mit einer Flasche zugeschlagen zu haben, wunderte sich nicht nur Richterin Ortrun Jelinek. Er habe die Vernehmung damals nicht durchgelesen und lediglich unterschrieben, rechtfertigte sich der Afghane vor Gericht.
Da der zuständige Polizeibeamte derzeit im Urlaub ist und auch mehrere wichtige Zeugen fehlten, die den Angeklagten unter Umständen entlasten könnten, wurde das Verfahren ausgesetzt. Das bedeutet, dass der Prozess neu begonnen werden muss.