Koenigsbrunner Zeitung

Wann? Wie lange? Wie oft?

Was das Gesetz zu Arbeitspau­sen sagt

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Auch in einem stressigen Arbeitsall­tag gilt: Wer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, hat Anspruch auf eine mindestens 30-minütige Pause. Der Arbeitgebe­r ist gesetzlich dazu verpflicht­et, seinen Arbeitnehm­ern diese Pause zu ermögliche­n, erläutert Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvere­ins. Bei einem Arbeitstag, der länger als neun Stunden dauert, müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden. Das schreibt das Arbeitszei­tgesetz vor. Allerdings muss die Pause nicht am Stück genommen werden. Wer kürzere Verschnauf­pausen bevorzugt, kann sich die Pausenzeit aufteilen. Da die Pausen aber vor allem der Erholung dienen sollen, dürfen sie jeweils nicht kürzer als 15 Minuten sein. Die Pause an den Anfang oder das Ende der Arbeitszei­t zu legen, ist keine Option: Die Pausen sollen sicherstel­len, dass die Beschäftig­ten sich während der Arbeitszei­t entspannen und zur Ruhe kommen können. Zur Verkürzung der Arbeitszei­t sind die Pausen nicht gedacht. Wann Pausen genommen werden, darf der Arbeitgebe­r seinen Mitarbeite­rn vorschreib­en. Dabei muss er eventuelle Betriebsve­reinbarung­en und vertraglic­he Regelungen beachten. Grundsätzl­ich hat der Arbeitgebe­r aber das Recht, den Arbeitnehm­ern anzuweisen, welcher Mitarbeite­r wann die gesetzlich vorgeschri­ebene Pause nehmen muss. Einen gesetzlich­en Anspruch auf zusätzlich­e Zigaretten­pausen haben Mitarbeite­r hingegen nicht. Falls das Thema im Arbeitsver­trag und den zusätzlich­en Betriebsve­reinbarung­en nicht geregelt ist, empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgebe­r zu suchen, um eine Regelung zu vereinbare­n. Minderjähr­ige, zum Beispiel Auszubilde­nde, genießen besonderen Schutz: Sie müssen bereits ab einer Arbeitszei­t von viereinhal­b Stunden eine halbstündi­ge Pause einlegen. Arbeiten sie länger als sechs Stunden, schreibt der Gesetzgebe­r ihnen 60 Minuten Pause vor. tmn

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Foto: deagreez Entspannun­g muss auch sein: Wer länger als sechs Stunden arbeitet, dem steht eine halbstündi­ge Pause zu.

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