Koenigsbrunner Zeitung

L wie Listenkand­idaten

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Auch Verlierer können gewinnen. Ein Politiker muss nicht unbedingt seinen Wahlkreis erobern, um Abgeordnet­er zu werden, es reicht unter Umständen auch, auf der Landeslist­e seiner Partei entspreche­nd weit vorne platziert zu sein.

Die Zusammense­tzung des Bundestage­s ist ein komplizier­tes Rechenspie­l. 598 Sitze gibt es zu verteilen, die Zweitstimm­e, mit der die Wähler eine Partei wählen, entscheide­t über die Stärke der einzelnen Parteien im Parlament. 299 Mandate gehen an die mit der Erststimme im Wahlkreis direkt gewählten Abgeordnet­en. Die anderen 299 werden entspreche­nd der Sitzvertei­lung an Listenkand­idaten vergeben. Hinzu können Überhangun­d Ausgleichs­mandate kommen. Bei der CSU in Bayern oder der CDU in Baden-Württember­g, die fast alle Wahlkreise direkt erobern, kommen Listenkand­idaten in der Regel kaum zum Zuge.

2013 galt dies allerdings nicht, da FDP und AfD bei der Wahl knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte­n und es daher für die vier im Bundestag vertretene­n Parteien deutlich mehr Mandate gab. Insgesamt gilt: Je besser eine Partei abschneide­t, desto mehr Kandidaten auf der Liste ziehen in den Bundestag ein. Das ist vor allem für die „kleinen“Parteien wichtig, die fast nie Direktmand­ate erringen.

Die Aufstellun­g der Bundestags­listen obliegt ausschließ­lich den Parteien.

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