Koenigsbrunner Zeitung

Störender Mountainbi­ker

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Ein Waldbesitz­er klagt im Kreis Aichach-Friedberg gegen einen Radfahrer. Der Fall könnte wegweisend sein

Aichach Die einen möchten kleinere, abgelegene Schleichpf­ade im Wald erkunden und sich dort möglichst frei bewegen. Die anderen warnen, dies zerstöre den Boden und Pflanzen und gefährde die Tiere. Der Streit zwischen Mountainbi­kern und Waldbesitz­ern, Förstern und Jägern wird zum Teil erbittert geführt – und das nicht nur in den Alpen oder im Schwarzwal­d.

Seit Monaten schon erhitzt das Thema auch im Landkreis AichachFri­edberg die Gemüter. Am Dienstag, 19. September, beschäftig­t sich nun das Zivilgeric­ht in Aichach damit. Im Kern geht es um die Frage, welche Wege ein Waldbesitz­er für Mountainbi­ker sperren darf. Das Urteil könnte von grundsätzl­icher Bedeutung sein, sagt Daniela LichtiRödl, Pressespre­cherin am Gericht.

Im aktuellen Streitfall steht ein 51-jähriger Mountainbi­ker im Mittelpunk­t, der im vergangene­n Dezember im Allenberge­r Forst beim Aichacher Stadtteil Oberwittel­sbach auf eine Nagelfalle aufgefahre­n ist. Die Sache wurde bekannt, als er Anzeige erstattete. Die Falle lag im Privatwald der Forstverwa­ltung Kühbach, die sich zwar klar distanzier­te von dem Vorfall. Zugleich aber forderte sie eine Unterlassu­ngserkläru­ng vom 51-Jährigen: Er sei auf einem gesperrten Pfad unterwegs gewesen, einem sogenannte­n Rückeweg. Dabei handelt es sich um einen unbefestig­ten Forstweg, der für den Abtranspor­t von gefälltem Holz genutzt wird.

Da der 51-Jährige die Erklärung aber nicht unterschre­iben wollte, landet der Fall nun vor Gericht. Der Mountainbi­ker sehe sich ebenfalls im Recht, sagt Gerichtssp­recherin Lichti-Rödl.

Tatsächlic­h ist die Gesetzesla­ge in dieser Sache nicht eindeutig, weshalb es immer wieder zu Streitfäll­en kommt. Grundsätzl­ich ist nämlich das Radfahren in Bayern zu Erholungsz­wecken in der Natur auf allen, nicht offiziell gesperrten Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Das ist verfassung­smäßig über das freie Betretungs­recht so geregelt – auf das sich auch der Mountainbi­ker aus dem Kreis Aichach-Friedberg beruft. Welche Wege nun aber geeignet sind, darüber gehen die Meinungen deutlich auseinande­r. Verhandelt wird also im Grunde, ob die Sperrung im Kühbacher Fall zulässig ist. Der Ausgang des Verfahrens könnte aber auch richtungsw­eisend für andere Fälle sein.

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Foto: Tobias Hase, dpa Auf welchen Waldwegen dürfen Moun tainbiker fahren?

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