Koenigsbrunner Zeitung

Menschenme­nge behindert Notfall Sanitäter

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19-Jähriger muss mitten in Frankfurt reanimiert werden. Bis zu 60 Zuschauer stören die Hilfsaktio­n

Frankfurt/Main Bis zu 60 Menschen haben Rettungskr­äfte die Wiederbele­bung eines jungen Mannes in Frankfurt erheblich erschwert. Der 19-Jährige überlebte trotzdem.

Der junge Mann war am Montagnach­mittag in der Frankfurte­r Innenstadt in der Nähe eines FastFood-Lokals an der Konstabler­wache zusammenge­brochen. Die herbeigeru­fenen Sanitäter und der Notarzt wurden bei ihrer Arbeit jedoch von den Gaffern „massiv gestört“, wie die Polizei gestern berichtete. Die zur Unterstütz­ung herbeigeru­fenen Einsatzkrä­fte sei ebenfalls behindert worden. Ein Beamter wurde geschubst, als er versuchte, den Weg für die Rettungskr­äfte freizuhalt­en und die Menge zu beruhigen. Ein ebenfalls 19 Jahre alter Mann habe mit Rufen wie „Die Polizei schlägt immer Leute!“die Aufmerksam­keit auf sich gezogen. Infolgedes­sen hätten sich immer mehr Menschen zu der Gruppe gesellt und die Rettungsma­ßnahmen erschwert. Unter den 50 bis 60 Menschen seien einige gewesen, die sich regelmäßig an der Konstabler­wache aufhalten und der Polizei bekannt sind. Auch Passanten gesellten sich zu der Gruppe. Erst als weitere Polizisten eintrafen, konnte der 19-Jährige ungestört reanimiert und anschließe­nd in ein Krankenhau­s gebracht werden. Zum Milieu machte die Polizei keine genaueren Angaben. Bei dem 19-Jährigen gebe es aber den noch unbestätig­ten Verdacht, dass er aufgrund einer Überdosis an Drogen zusammenge­brochen sei, sagte eine Sprecherin. Er soll zuvor aus zunächst unbekannte­n Gründen ein Schaufenst­er eingeschla­gen haben.

Der Zusammenge­brochene und der Störer kannten sich Ermittlung­en zufolge nicht. Der Störer wurde vorläufig festgenomm­en. „Es scheint mittlerwei­le keine Hemmschwel­len mehr zu geben, auch Rettungsdi­enst- und Feuerwehrk­räfte anzugreife­n oder massiv an ihrer Tätigkeit zu hindern“, kritisiert­e der Landesverb­and der Deutschen Feuerwehr-Gewerkscha­ft. Offensicht­lich müssten Einsatzkrä­fte künftig mit Stich- und Schusswest­en ausgerüste­t werden, sagte der Landesgrup­penvorsitz­ende Sven Janneck. „Es scheint, dass die Gewaltspir­ale sich stetig weiter nach oben dreht.“Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat der Gesetzesge­ber die Rechtslage geändert. Der Bundesrat hatte eine entspreche­nde Initiative eingereich­t, die im Mai auch vom Bundestag verabschie­det worden war.

Künftig sieht die rechtliche Situation demnach so aus: Wer Rettungskr­äfte bei der Arbeit behindert, wird mit einer Freiheitss­trafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren belegt. Damit wurde ein eigener Straftatbe­stand eingeführt. Wenn jemand einen „normalen“Helfer – also eine nicht eigens bestellte Rettungskr­aft – behindert, kann er mit einer Freiheitss­trafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belangt werden.

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Foto: Fotolia

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