Wann ein Wirt eingreifen muss
Es geht um den Umgang mit Betrunkenen
In welcher Art und Weise ist ein Gastwirt für einen betrunkenen Gast verantwortlich? Darüber klärt Kurt Geyer, Fachberater im Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der Industrie- und Handelskammer Schwaben, auf: „Viele wissen nicht, dass der Wirt gesetzlich dazu verpflichtet ist, keine alkoholischen Getränke an erkennbar Betrunkene auszuschenken“. Bei einem Verstoß droht dem Wirt eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro.
Dass Alkohol in Kneipen und auf Volksfesten ausgeschenkt werde, sei nicht zu beanstanden. Der Ausschank von Alkohol werde aber sozialwidrig, wenn der Gast nicht mehr zurechnungsfähig ist und dies für den Wirt deutlich erkennbar ist. Geyer: „Ab wann ein Gast so betrunken ist, dass ihm der Wirt keinen Alkohol mehr ausschenken darf, hängt vom Einzelfall ab“. Wenn der Betrunkene nicht mehr Herr seiner Entschlüsse sei und nicht mehr eigenverantwortlich handeln könne, müsse der Gastronom die Ausgabe von Alkohol ablehnen. Was ist zu tun, wenn ein betrunkener Gast mit dem Auto nach Hause fahren will? Sobald ein Gast nicht mehr eigenverantwortlich handeln könne und daher schuldunfähig (ab 3,0 Promille) sei, sollte der Gastwirt die Autofahrt mit ihm zumutbaren Maßnahmen verhindern. Der Gastronom sollte beispielsweise versuchen, den Gast davon zu überzeugen, ein Taxi zu nehmen und ein solches herbeirufen. Die Verständigung der Polizei ist laut Rechtsprechung auch gegenüber einem Stammgast zumutbar.
Trifft der Gastwirt keine ausreichenden Maßnahmen, kann es zur Mithaftung des Wirts für Schäden kommen, die der Gast auf der Autofahrt verursacht. „Bekommt der Gastwirt dagegen gar nicht mit, dass der übermäßig alkoholisierte Gast mit dem Auto fahren möchte, trifft ihn auch keine Abwehrpflicht“, sagt Rechtsexperte Geyer.