Sehen sich Göppingen und Augsburg vor Gericht?
Die Affäre um einen Feuerwehrmann sorgt für Unmut in Württemberg. Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen
Klagt die Stadt Göppingen gegen die Stadt Augsburg? Die Möglichkeit eines Rechtsstreits zwischen beiden Kommunen steht jedenfalls im Raum. „Wir prüfen, ob wir Schadenersatzforderungen geltend machen können“, teilt ein Pressesprecher Göppingens auf Anfrage unserer Zeitung mit. Forderungen gegen die Stadt Augsburg, möglicherweise. Oder gegen einen Feuerwehrmann, der zunächst in Augsburg als Sachgebietsleiter bei der Berufsfeuerwehr beschäftigt war und im März 2015 als Kommandant in die Stadt in Baden-Württemberg wechselte.
Ein Schritt, der in Göppingen für Probleme sorgen sollte. Denn den Feuerwehrmann holte eine Affäre aus seiner Augsburger Vergangenheit ein. Im Mai dieses Jahres war er hier vor dem Amtsgericht angeklagt, es ging um Untreue in diversen Fällen und Unterschlagung anvertrauter Sachen. Was konkret bedeutete: Der 49-Jährige hatte zwischen Juni 2010 und November 2014 immer wieder beruflich Material bestellt, das er privat nutzte. Mal ging es um PC-Mäuse, mal um Glühbirnen, mal um eine Gummimatte fürs Auto. Der Stadt Augsburg entstand so ein Schaden in Höhe von 10 300 Euro. Ein Schaden, den der Mann der Stadt zwischenzeitlich vollständig wieder zurückgezahlt hatte. Nach einem „Deal“und einem Geständnis verurteilte ihn das Schöffengericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung.
Abgeschlossen war der Fall damit erst mal noch nicht. Der Feuerwehrmann ging in Berufung, ebenso die Staatsanwaltschaft, die damit sicherstellte, dass in der nächsten Instanz auch eine höhere Strafe für den 49-Jährigen möglich gewesen wäre. Und in Göppingen? Wuchs offenbar der Unmut in der Stadtverwaltung. Dort nämlich zahlte man dem Kommandanten jeden Monat sein Gehalt. Seit Januar 2016 allerdings war der Mann aufgrund der Ermittlungen gegen ihn freigestellt. Soll heißen: Göppingen zahlte verminderte Bezüge für einen Angestellten, der nicht arbeiten konnte.
Im Juni berichtete die SüdwestPresse erstmals, der Göppinger Oberbürgermeister erwäge, die Stadt Augsburg zu verklagen. Offenbar geht der dortige RathausChef davon aus, dass die Augsburger Stadtverwaltung bereits intern gegen den Feuerwehr-Beamten ermittelte, bevor dieser auf die Kommandantenstelle nach Baden-Württemberg wechselte. Hätten die Augsburger die Verwaltung in Göppingen frühzeitig warnen können oder müssen? Was klar ist: Der 49-Jährige hat die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes mittlerweile zurückgezogen, wie Claus Pätzel, Pressesprecher des Landgerichtes, bestätigt. Die Staatsanwaltschaft zog nach. Das Urteil sei rechtskräftig.
Der Feuerwehrmann fällt damit vergleichsweise tief: Seinen Beamtenstatus ist er los; das passiert automatisch, wenn ein Beamter zu zwölf Monaten Haft oder mehr verurteilt wird, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. In Göppingen ist man nun auf der Suche nach einem Nachfolger für den Mann. Die Stadt will die Angelegenheit wohl dennoch nicht auf sich beruhen lassen. Man prüfe, heißt es von einem Pressesprecher Göppingens, ob man die Ernennung des Kommandanten rückgängig machen könne. Ob man also nachträglich Geld von ihm zurückfördern kann. Von der Stadt Augsburg war gestern niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.