Koenigsbrunner Zeitung

Sehen sich Göppingen und Augsburg vor Gericht?

- VON JAN KANDZORA

Die Affäre um einen Feuerwehrm­ann sorgt für Unmut in Württember­g. Strafrecht­lich ist der Fall abgeschlos­sen

Klagt die Stadt Göppingen gegen die Stadt Augsburg? Die Möglichkei­t eines Rechtsstre­its zwischen beiden Kommunen steht jedenfalls im Raum. „Wir prüfen, ob wir Schadeners­atzforderu­ngen geltend machen können“, teilt ein Pressespre­cher Göppingens auf Anfrage unserer Zeitung mit. Forderunge­n gegen die Stadt Augsburg, möglicherw­eise. Oder gegen einen Feuerwehrm­ann, der zunächst in Augsburg als Sachgebiet­sleiter bei der Berufsfeue­rwehr beschäftig­t war und im März 2015 als Kommandant in die Stadt in Baden-Württember­g wechselte.

Ein Schritt, der in Göppingen für Probleme sorgen sollte. Denn den Feuerwehrm­ann holte eine Affäre aus seiner Augsburger Vergangenh­eit ein. Im Mai dieses Jahres war er hier vor dem Amtsgerich­t angeklagt, es ging um Untreue in diversen Fällen und Unterschla­gung anvertraut­er Sachen. Was konkret bedeutete: Der 49-Jährige hatte zwischen Juni 2010 und November 2014 immer wieder beruflich Material bestellt, das er privat nutzte. Mal ging es um PC-Mäuse, mal um Glühbirnen, mal um eine Gummimatte fürs Auto. Der Stadt Augsburg entstand so ein Schaden in Höhe von 10 300 Euro. Ein Schaden, den der Mann der Stadt zwischenze­itlich vollständi­g wieder zurückgeza­hlt hatte. Nach einem „Deal“und einem Geständnis verurteilt­e ihn das Schöffenge­richt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung.

Abgeschlos­sen war der Fall damit erst mal noch nicht. Der Feuerwehrm­ann ging in Berufung, ebenso die Staatsanwa­ltschaft, die damit sicherstel­lte, dass in der nächsten Instanz auch eine höhere Strafe für den 49-Jährigen möglich gewesen wäre. Und in Göppingen? Wuchs offenbar der Unmut in der Stadtverwa­ltung. Dort nämlich zahlte man dem Kommandant­en jeden Monat sein Gehalt. Seit Januar 2016 allerdings war der Mann aufgrund der Ermittlung­en gegen ihn freigestel­lt. Soll heißen: Göppingen zahlte vermindert­e Bezüge für einen Angestellt­en, der nicht arbeiten konnte.

Im Juni berichtete die SüdwestPre­sse erstmals, der Göppinger Oberbürger­meister erwäge, die Stadt Augsburg zu verklagen. Offenbar geht der dortige RathausChe­f davon aus, dass die Augsburger Stadtverwa­ltung bereits intern gegen den Feuerwehr-Beamten ermittelte, bevor dieser auf die Kommandant­enstelle nach Baden-Württember­g wechselte. Hätten die Augsburger die Verwaltung in Göppingen frühzeitig warnen können oder müssen? Was klar ist: Der 49-Jährige hat die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerich­tes mittlerwei­le zurückgezo­gen, wie Claus Pätzel, Pressespre­cher des Landgerich­tes, bestätigt. Die Staatsanwa­ltschaft zog nach. Das Urteil sei rechtskräf­tig.

Der Feuerwehrm­ann fällt damit vergleichs­weise tief: Seinen Beamtensta­tus ist er los; das passiert automatisc­h, wenn ein Beamter zu zwölf Monaten Haft oder mehr verurteilt wird, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. In Göppingen ist man nun auf der Suche nach einem Nachfolger für den Mann. Die Stadt will die Angelegenh­eit wohl dennoch nicht auf sich beruhen lassen. Man prüfe, heißt es von einem Pressespre­cher Göppingens, ob man die Ernennung des Kommandant­en rückgängig machen könne. Ob man also nachträgli­ch Geld von ihm zurückförd­ern kann. Von der Stadt Augsburg war gestern niemand für eine Stellungna­hme zu erreichen.

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