Koenigsbrunner Zeitung

Extra Gebühren nicht immer erlaubt

Darf eine Bank für die Löschung eines Dauerauftr­ags zwei Euro verlangen? Ja, sagt die Sparkasse Freiburg. Das sehen Verbrauche­rschützer anders – und gewinnen in Karlsruhe

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Karlsruhe Wer bei der Sparkasse Freiburg Kunde ist, muss für ein paar Posten extra zahlen. So fallen für eine postalisch­e Benachrich­tigung über eine abgelehnte SEPALastsc­hrifteinlö­sung fünf Euro an. Für die Aussetzung und Löschung eines Dauerauftr­ages verlangte die Bank bis vor gut vier Jahren zwei Euro. Die Führung eines Pfändungss­chutzkonto­s kostete bis 2012 pro Monat sieben Euro. Die Verbrauche­rschützer der Schutzgeme­inschaft für Bankkunden halten diese Klauseln für rechtswidr­ig und klagten. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) gab ihnen nun recht.

Warum hat das Gericht so entschiede­n?

Banken müssen laut BGH bestimmte Preise an den tatsächlic­h dafür anfallende­n Kosten ausrichten. Dies sei bei einigen Zusatz-Entgelten der Sparkasse Freiburg nicht geschehen – etwa bei Gebühren für Benachrich­tigungen per Post über abgelehnte Überweisun­gen. Die Bank habe Aufwände wie Personalko­sten auf die Kunden abgewälzt, die nicht mit der eigentlich­en Unterricht­ung zusammenhä­ngen. Auch für die Aussetzung oder Löschung eines Dauerauftr­ages dürfe die Bank kein Entgelt verlangen. Es handele sich dabei nämlich um einen Widerruf, der laut Gesetz in der Regel unentgeltl­ich bearbeitet werden müsse.

Warum hat die Sparkasse diese Zusatz-Entgelte verlangt?

Durch die aktuelle Zinspoliti­k zähle jeder Euro, sagte Jörg Frenzel von der Sparkasse Freiburg. Das Geld, das der Sparkasse nun fehle, sei aber verschmerz­bar. Erst vergangene Woche hatte der Präsident der Europäisch­en Zentralban­k (EZB), Mario Draghi, seine Nullzinspo­litik verteidigt. Der Leitzins im Euroraum bleibt weiter beim Rekordtief von null Prozent. Die EZB versucht damit, die Konjunktur zu beleben.

Lohnen sich die Zusatz-Entgelte, obwohl es um verhältnis­mäßig kleine Beträge geht?

Vorsichtig­en Schätzunge­n der Schutzgeme­inschaft zufolge fallen pro Girokonto durchschni­ttlich Gebühren in Höhe von 200 Euro pro Jahr an. Dazu zählten Entgelte für die Kontoführu­ng, Buchungspo­sten oder geplatzte Lastschrif­ten. Doch etwa zehn Prozent dürften auf Nebenleist­ungen entfallen, die eigentlich nichts kosten dürften, meint der erste Vorsitzend­e des Vereins, Jörg Schädtler. Bei Einnahmen von mindestens 20 Milliarden Euro durch Bank-Entgelte seien demnach etwa zwei Milliarden Euro ungerechtf­ertigt. Wie viel davon auf die Sparkassen entfallen, sei zwar schwer einzuschät­zen, Schädtler geht aber von rund der Hälfte aus.

Was sagen die Verbrauche­rschützer zu dem Urteil?

Für Verbrauche­rschützer Schädtler ist es ein „grandioses Urteil, das die Verbrauche­r in diesem Bereich stärkt“. Er riet Kunden aller Banken, zu viel bezahlte Entgelte zurückzufo­rdern.

Wie reagiert die Sparkasse?

Die Freiburger Bank will nach eigenen Angaben ihre Gebührenpo­litik überdenken. Der Deutsche Sparkassen­und Giroverban­d (DSGV) betonte allerdings im Gegensatz zu Schädtler, dass es sich um einen Einzelfall handele.

Was hat Karlsruhe bisher zu ExtraGebüh­ren von Banken gesagt?

2012 entschied der BGH, dass für Pfändungss­chutzkonte­n in der Regel keine höhere Kontoführu­ngsgebühr verlangt werden darf als für ein Standardko­nto. Auch dagegen hatte die Freiburger Sparkasse bis 2012 verstoßen. Mit einem Urteil im Juli entlastete der BGH Verbrauche­r nur eingeschrä­nkt: Die Richter entschiede­n, dass der SMS-Versand von Transaktio­nsnummern (TAN) von Banken und Sparkassen extra berechnet werden darf. Allerdings nur, wenn die Nummer tatsächlic­h für einen Zahlungsau­ftrag eingesetzt wird. Khang Nguyen, dpa

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Symbolbild: Hildenbran­d, dpa Die Sparkasse Freiburg forderte Zusatz Entgelt.

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