Koenigsbrunner Zeitung

Wahllexiko­n für Erstwähler

Die wichtigste­n Begriffe kurz erklärt

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Landkreis Augsburg Der Wahlkampf liegt in den letzten Zügen, schon beim morgendlic­hen Weg zur Bushaltest­elle grinsen Dutzende Politiker aller Parteien entgegen. Doch so einfach ist die Sache mit dem Wählengehe­n gerade für Erstwähler nicht. Deswegen erklärt euch K!ar.text die wichtigste­n Begriffe und Fakten rund um die Bundestags­wahl:

Briefwahl Wer am 24. September keine Zeit für einen Besuch im Wahllokal hat, kann seine Stimme vorher per Brief abgeben. Dazu muss bei der Heimatgeme­inde ein sogenannte­r Wahlschein beantragt werden. Das ist bis zum Freitag vor der Wahl möglich, heuer also bis zum 22. September. Die Wahlunterl­agen werden per Post zugeschick­t und müssen ausgefüllt bis zum Wahlsonnta­g, 18 Uhr, zurückgese­ndet werden.

Direktkand­idat Parteien können für jeden Wahlkreis einen Direktkand­idaten nominieren. Diese Politiker werden mit der Erststimme gewählt. Der Direktkand­idat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht als Abgeordnet­er seines Wahlkreise­s in den Bundestag ein.

Erststimme Bei der Bundestags­wahl muss jeder Wähler zwei Kreuzchen machen. Mit einer Stimme, der Erststimme, kann ein Direktkand­idat für den Bundestag gewählt werden. In deutschlan­dweit 299 Wahlkreise­n stellen die Parteien Kandidaten auf. Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht automatisc­h in den Bundestag ein. Er erhält also ein Direktmand­at. Doch auch die anderen haben noch eine Chance darauf, Bundestags­abgeordnet­er zu werden, siehe dazu Landeslist­e.

Fünf Prozent Hürde Nur die Parteien, die mehr als fünf Prozent der Zweitstimm­en bekommen, dürfen Sitze im Bundestag nach ihrer Landeslist­e verteilen. Kandidaten von Parteien, die an der Hürde scheitern, aber mit Erststimme ein Direktmand­at bekommen haben, dürfen in den Bundestag einziehen.

Kanzlerwah­l Bei der Bundestags­wahl entscheide­t sich auch, wer in der nächsten Wahlperiod­e Bundeskanz­ler ist – obwohl die Bürger den Kanzler nicht direkt wählen. In Deutschlan­d stellen traditione­ll die beiden größten Parteien, CDU/CSU und SPD, einen Kanzlerkan­didaten auf. Heuer sind das Angela Merkel für die CDU und Martin Schulz für die SPD. Der von den Bürgern gewählte Bundestag wählt dann wiederum den Kanzler.

Landeslist­e Neben den Direktkand­idaten der Wahlkreise stellen Parteien in den Bundesländ­ern auch auf Landeslist­en Bewerber für einen Sitz im Bundestag auf. Je nachdem, wie viel Prozent der Zweitstimm­en eine Partei errungen hat, ziehen Listenkand­idaten in den Bundestag ein. Auf den Wahllisten ist auch die Reihenfolg­e festgelegt, in der die Bewerber zum Zug kommen. Über ein Listenmand­at können auch Politiker in den Bundestag kommen, die in ihrem Wahlkreis nicht gewonnen haben.

Überhangma­ndat Normalerwe­ise wird über die Zweitstimm­e bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt. Erhält sie aber mehr Direktmand­ate, als ihr über die Zweitstimm­en zustehen, wird der Bundestag um diese Mandate erweitert. Es entstehen sogenannte Überhangma­ndate.

Zweitstimm­e Bei der Zweitstimm­e muss sich der Wähler nicht für eine Person, sondern für eine Partei entscheide­n. Mit der Partei wählt man auch deren Landeslist­e. Die Anzahl der Sitze einer Partei im Bundestag richtet sich danach, wie viel Prozent der Zweitstimm­e sie bekommen hat. Eingeschrä­nkt wird das unter anderem durch die FünfProzen­t-Hürde. Wer sich weiter online informiere­n will, der kann das bei der Bundes zentrale für politische Bildung tun: www.bpb.de

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