Eine Rutschpartie mit schmerzhaften Folgen
Im Familienbad am Plärrer erlitt ein Familienvater einen Unfall. Nun verklagt er deswegen die Stadt
Der 7. Juni 2015 war sonnig und warm, einer der ersten richtig schönen Tage des Jahres. Freibäder sind zu solchen Anlässen meist gut besucht, das Familienbad am Plärrer oft rappelvoll. Wer schwimmt, muss sich im Becken mit vielen anderen Schwimmern arrangieren; wer einen guten Platz auf der Liegewiese will, muss manchmal etwas suchen. Wer rutschen möchte, muss angesichts des Andrangs auch mal warten.
Dem Familienvater, der nun vor das Landgericht Augsburg zog, war es damals so ergangen. Zusammen mit seinem sechsjährigen Sohn stand er an dem Tag in der Schlange an der spiralförmigen Rutsche. Vor ihm, so berichtete er es im Gerichtssaal, eine Großfamilie mit einem anderen Vater, der darauf achtete, dass seine Kinder mit dem Rutschen so lange warteten, bis der Vordermann damit fertig war. Hinter ihm ungeduldige Jugendliche, die drängelten.
Der Kläger wartete ebenfalls eine gewisse Zeit, als er an der Reihe war. Um die Vorderleute keinesfalls zu gefährden. Er habe sich dann exakt an die Hinweise gehalten, die auf einem Schild an der Rutsche abgebildet waren. Er wollte zusammen mit seinem Sohn rutschen, den Jungen zwischen seinen Beinen. So, wie auf dem Schild dargestellt.
Die beiden kamen nicht weit, ehe es Probleme gab. Sie blieben in der Rutsche stecken. Der Familienvater versuchte, sich mit den Händen abzustoßen, Tempo aufzunehmen. Es könne nicht viel Zeit verstrichen sein. Doch die Jugendlichen hinter ihm, erzählte er im Gericht, hätten eben nicht gerade lange gewartet. Sie rutschen los, als der Mann noch versuchte, sich und seinen Sohn wieder in Bewegung zu setzen. Um die Hände benutzen zu können, habe er sich halb aufgerichtet, sagte der Familienvater nun. Die beiden Jugendlichen, vielleicht 16 Jahre alt, donnerten ihm in den Rücken.
Es war ein Zusammenprall mit Folgen: Der Mann erlitt eine Fraktur des siebten Brustwirbels. Noch heute, schilderte er, leide er an den Folgen, die er mit viel Therapie abgemildert, aber eben nicht gänzlich wegbekommen habe: ein Taubheitsgefühl im linken Bein etwa sei noch da, dazu Probleme im Bewegungsablauf. Mit seinen Kindern, sagte er, könne er nicht mehr Fußball spielen. Die beiden Jugendlichen verschwanden nach dem Vorfall; wer sie sind, weiß man nicht. Geklagt hat der Mann, ein Jura-Professor, nun gegen die Stadt Augsburg. Er fordert im Zivilprozess etwa 8500 Euro von der Stadt: Schmerzensgeld unter anderem und auch die Fahrtkosten wegen diverser Arztbesuche.
Die Stadt hat nach Ansicht des Klägers nicht genügend getan, um die Sicherheit an der Rutsche zu gewährleisten. Möglicherweise sei die Wasserzufuhr in der Rutsche zu gering gewesen. Auch habe es damals etwa keine Ampelanlage wie an anderen Rutschen in Spaßbädern gegeben, die auf Grün springe, um zu signalisieren, dass man loslegen dürfe. Zudem sei zum Zeitpunkt des Unfalls kein Bademeister weit und breit zu sehen gewesen. Die Stadt widersprach dem am ersten Verhandlungstag der Verhandlung. Der Vorfall sei zwar bedauerlich, sagte der Anwalt der Stadt. Doch die Notwendigkeit einer Ampelanlage gebe es etwa nicht, da die Rutsche im Familienbad keine „Risiko-Rutsche“sei. Mit der Wasserzufuhr ist nach Ansicht der Stadt ebenfalls alles korrekt gewesen an jenem Tag, hieß es im Gerichtssaal.
Zwar hat die Stadt mittlerweile eine Ampel an der Rutsche installiert, mit dem Vorfall von 2015 habe das jedoch nichts zu tun, sagten die Vertreter der Stadt im Prozess. Es liege schlicht daran, dass man auf die vielen Flüchtlinge reagiert habe, die seither das Freibad besuchen, und Sprachhürden habe vorbeugen wollen. Abgeschlossen ist das Zivilverfahren noch nicht.