Ein Plan für den Altort Kleinaitingen
Das Gremium will den dörflichen Charakter der Gemeinde behalten. Diskussionen über Einfriedungen
Kleinaitingen Es ist ein großes Projekt, das die Gemeinde Kleinaitingen in den nächsten Monaten und Jahren angeht. Nein, es geht um keine Gewerbeansiedlung wie beispielsweise die Logistikzentren von BMW oder Aldi in den vergangenen Jahren. Es betrifft laut Bürgermeister Rupert Fiehl einen der ältesten Straßenzüge der Gemeinde: den gesamten Bereich westlich der Frühlingsstraße.
Die Gemeinde möchte für dieses Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen – den „Altort Kleinaitingen“. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind und schafft damit Baurecht. Und genau solch ein Plan fehlt in dem Altort. In den vergangenen Jahren habe sich viel verändert und das werde Fiehls Meinung nach auch dramatisch weitergehen. „Wir wollen ein bestimmtes Ortsbild und damit den dörflichen Charakter erhalten“, sagte der Bürgermeister zu den Gründen für einen Bebauungsplan. Mit diesem können unter anderem die Gestaltung und die Nachverdichtung der Ortsmitte geregelt werden.
Im Gemeinderat gab es bereits mehrere Vorgespräche zu diesem Thema, in Arbeitsgruppen sollen sich dann einzelne Räte mit Teilbereichen des Bebauungsplans beschäftigen. Es warte viel Arbeit auf das Gremium, machte Fiehl in der jüngsten Sitzung deutlich. Dort stellte er den Zuhörern den Geltungsbereich des Bebauungsplans vor. Dabei handele es sich um die „große Variante“, sagte Fiehl. Das bedeutet, dass auch eine Fläche südlich der A34 miteinbezogen wurde. Bürgermeister Fiehl hofft, dass die Kreisstraße irgendwann in Richtung Süden verlegt und so der rege Schwerlastverkehr durch Kleinaitingen hindurch vermindert werden kann. Damit werde auch die „sehr gefährliche Kreuzungssituation“eliminiert. Fiehl wird deshalb Gespräche mit dem Landkreis aufnehmen und weiter mit den Grundstückseigentümern verhandeln.
Die Einleitung des Bebauungsplanes gemäß des vorgestellten Geltungsbereichs wurde vom Gemeinderat einstimmig angenommen. Bereits im Oktober sollen die Arbeitsgruppen ihre Arbeit aufnehmen. Zugleich wurde eine Veränderungssperre für den dortigen Bereich erlassen. In der Regel gilt diese Sperre zwei Jahre, kann aber – bei besonderen Umständen – um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. „Ich hoffe nicht, dass wir das brauchen. Unser Ziel ist es, dass die Planungsphase nicht länger als zwei Jahre dauert“, sagte Fiehl während der Sitzung.
Lange Diskussionen gab es im Gemeinderat über eine mögliche Einfriedungssatzung. Denn was erlaubt ist und was nicht, sei nicht überall in der Gemeinde durch einen Bebauungsplan geregelt. In diesen Fällen greife dann die Bayerische Bauordnung, sagte Helmut Zott, Bauamtsleiter der VG Großaitingen. Damit seien Einfriedungen bis zu einer Maximalhöhe von zwei Metern erlaubt. Deshalb sprach sich Zott für eine Satzung aus, die so schlank wie möglich sein solle. Fiehl stellte einen Entwurf vor, der nicht bei jedem Gemeinderat auf uneingeschränkte Zustimmung stieß.
Die beiden stellvertretenden Bürgermeister Artur Dachs (CSU/UL) und Marga Dorfmiller-Kapetanopulos (FWV) hielten eine Regelung zwar für sinnvoll, regten aber zugleich an, diese Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Der Satzungsentwurf wurde knapp mit 6:5 Stimmen angenommen. Das bedeutet, dass die Einfriedungen im Altort in Zukunft eine maximale Höhe von einem Meter haben dürfen und geschlossene Wände aus Beton, Holz oder Mauerwerk beispielsweise verboten sind.
Bürgermeister Fiehl zeigte sich überrascht, dass die Abstimmung so knapp ausfiel. Für ihn überwiegen die Vorteile einer solchen Satzung: „Eine Satzung kann man leichter ändern als einen Bebauungsplan und zum Beispiel auf Modeerscheinungen wie Gabionenwände leichter reagieren.“Zudem habe die Gemeinde seiner Meinung nach speziell im Altortbereich in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen mit Einfriedungen gemacht.