Wegen Handy am Steuer ins Gefängnis?
61-Jähriger legt sich mit Justiz an
Wertingen/Langenreichen Wer mit dem Handy am Steuer seines Autos erwischt wird, muss neuerdings mit deutlich höheren Strafen rechnen. Waren bislang noch 60 Euro für einen derartigen Verstoß fällig, sind es künftig bis zu 200 Euro. Gefängnisstrafen sind bislang nicht vorgesehen – und doch droht einem Mann aus der Region genau das. Rainer Langenmaier sitzt in seinem Esszimmer in Langenreichen (Kreis Augsburg).
Vor ihm liegen Briefe, Mitschriften, Überweisungsträger – und die Androhung einer eintägigen Erzwingungshaft, die ihm Anfang September ins Haus flatterte. Seit rund eineinhalb Jahren sammelt der 61-Jährige den gesamten Schriftverkehr, den ihm eine Polizeikontrolle im Februar 2016 in Wertingen beschert hat. Damals warfen ihm zwei Polizisten vor, er habe während der Fahrt durch die Stadt telefoniert. „Das habe ich mit absoluter Sicherheit nicht“, erwiderte Langenmaier und fügte noch an, dass sich die Beamten doch besser eine Brille kaufen sollten. Der gelernte Schreiner, der sich laut eigener Aussage schon öfter mit Behörden angelegt hatte, bekam eine Anzeige und ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro aufgebrummt.
Weil er sich weigerte, das Geld zu bezahlen, landete der Fall vor dem Amtsgericht in Dillingen. „Ich zahle doch nicht für etwas, das ich nicht getan habe“, erklärte der 61-Jährige und legte einen Einzelverbindungsnachweis seines Handyanbieters vor, der ihm bescheinigte, zum Tatzeitpunkt niemanden angerufen zu
„Mir geht es da ums Prinzip.“Rainer Langenmaier
haben. „Vielleicht wurden Sie ja angerufen oder haben eine SMS geschrieben oder gelesen“, habe ihm die Richterin daraufhin vorgeworfen – und am Ende den beiden Polizisten geglaubt. Daraufhin blies der 61-Jährige zur Attacke im „Kampf für Gerechtigkeit“, wie er es selbst nennt. Amtsgericht Dillingen, Staatsanwaltschaft Augsburg, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Bayerisches Justizministerium, Bundesjustizminister Heiko Maas, Bundesgerichtshof – sie alle schrieb Langenmaier an. Von den meisten bekam er Antworten, aber nicht die erhoffte Unterstützung: Für eine offizielle Rechtsbeschwerde hatte er eine Frist verschwitzt.
Juristisch hat er deswegen schlechte Karten, weshalb ihm das Amtsgericht die Beugehaft androhte, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen die 60 Euro und dazu 53,50 Euro Verfahrenskosten bezahle. Die Frist ist vor wenigen Tagen abgelaufen. „Mir geht es da ums Prinzip. Ich lasse mich auch einen Tag einsperren, aber bezahlen werde ich nicht“, sagt Langenmaier.