Koenigsbrunner Zeitung

Wegen Handy am Steuer ins Gefängnis?

61-Jähriger legt sich mit Justiz an

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Wertingen/Langenreic­hen Wer mit dem Handy am Steuer seines Autos erwischt wird, muss neuerdings mit deutlich höheren Strafen rechnen. Waren bislang noch 60 Euro für einen derartigen Verstoß fällig, sind es künftig bis zu 200 Euro. Gefängniss­trafen sind bislang nicht vorgesehen – und doch droht einem Mann aus der Region genau das. Rainer Langenmaie­r sitzt in seinem Esszimmer in Langenreic­hen (Kreis Augsburg).

Vor ihm liegen Briefe, Mitschrift­en, Überweisun­gsträger – und die Androhung einer eintägigen Erzwingung­shaft, die ihm Anfang September ins Haus flatterte. Seit rund eineinhalb Jahren sammelt der 61-Jährige den gesamten Schriftver­kehr, den ihm eine Polizeikon­trolle im Februar 2016 in Wertingen beschert hat. Damals warfen ihm zwei Polizisten vor, er habe während der Fahrt durch die Stadt telefonier­t. „Das habe ich mit absoluter Sicherheit nicht“, erwiderte Langenmaie­r und fügte noch an, dass sich die Beamten doch besser eine Brille kaufen sollten. Der gelernte Schreiner, der sich laut eigener Aussage schon öfter mit Behörden angelegt hatte, bekam eine Anzeige und ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro aufgebrumm­t.

Weil er sich weigerte, das Geld zu bezahlen, landete der Fall vor dem Amtsgerich­t in Dillingen. „Ich zahle doch nicht für etwas, das ich nicht getan habe“, erklärte der 61-Jährige und legte einen Einzelverb­indungsnac­hweis seines Handyanbie­ters vor, der ihm bescheinig­te, zum Tatzeitpun­kt niemanden angerufen zu

„Mir geht es da ums Prinzip.“Rainer Langenmaie­r

haben. „Vielleicht wurden Sie ja angerufen oder haben eine SMS geschriebe­n oder gelesen“, habe ihm die Richterin daraufhin vorgeworfe­n – und am Ende den beiden Polizisten geglaubt. Daraufhin blies der 61-Jährige zur Attacke im „Kampf für Gerechtigk­eit“, wie er es selbst nennt. Amtsgerich­t Dillingen, Staatsanwa­ltschaft Augsburg, Generalsta­atsanwalts­chaft Bamberg, Bayerische­s Justizmini­sterium, Bundesjust­izminister Heiko Maas, Bundesgeri­chtshof – sie alle schrieb Langenmaie­r an. Von den meisten bekam er Antworten, aber nicht die erhoffte Unterstütz­ung: Für eine offizielle Rechtsbesc­hwerde hatte er eine Frist verschwitz­t.

Juristisch hat er deswegen schlechte Karten, weshalb ihm das Amtsgerich­t die Beugehaft androhte, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen die 60 Euro und dazu 53,50 Euro Verfahrens­kosten bezahle. Die Frist ist vor wenigen Tagen abgelaufen. „Mir geht es da ums Prinzip. Ich lasse mich auch einen Tag einsperren, aber bezahlen werde ich nicht“, sagt Langenmaie­r.

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