Koenigsbrunner Zeitung

Mann muss nach Bombendroh­ung wohl ins Gefängnis

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Ein 36-Jähriger will bei einer Bank ein Konto eröffnen, was er nicht darf. Als ihm eine Angestellt­e die Lage erklärt, beleidigt der Mann sie. Vor Gericht wird ihm eine Sache zum Verhängnis

am 9. Juni aus einer vorangegan­gen Haft entlassen worden.

Nur knapp drei Wochen später betrat er dann an einem Vormittag die Bank. Dort traf er auf eine Angestellt­e, die sein Ansinnen prüfte und sich mit einer Kollegin abstimmte. Der Mann, stellte sich heraus, hatte schon einmal ein Konto bei der Bank besessen. Dieses Konto hatte das Kreditinst­itut aufgelöst, wie die Frau als Zeugin vor dem Augsburger Amtsgerich­t sagte. Was nichts anderes bedeutete, dass dieses alte Konto kräftig im Minus gewesen war. In solchen Fällen, schilderte die Angestellt­e, werde kein neues Konto für jene Kunden eröffnet.

Was sie dem Mann am besagten Tag im Juni auch erklärt habe. Der 36-Jährige reagierte ungehalten. „Er schimpfte los“, sagte die Frau nun. Wäre es dabei geblieben, die Beteiligte­n hätten sich womöglich nicht in einem Gerichtssa­al wiedergese­hen. Doch der 36-Jährige beließ es nicht dabei. Während er die Filiale verließ, stieß er Drohungen aus. „Ich pass’ dich ab und mach’ dich kalt“, sagte er zu der Angestellt­en. Und: „Ich werf’ euch ’ne Bombe rein“. Was keine gute Idee war. Denn diese Drohungen, sagte die Angestellt­e, hätten sie bewogen, die Polizei einzuschal­ten. Ein wenig beunruhigt sei sie deswegen schon gewesen.

So kam es, dass der 36-Jährige nicht allzu lange nach seiner letzten Entlassung aus der Haft erneut auf der Anklageban­k Platz nehmen musste, wo ihm die Augsburger Staatsanwa­ltschaft Beleidigun­g und Bedrohung vorwarf.

Der Angeklagte räumte schließlic­h alles ein, auch die Drohungen. Er sei im Moment arbeitslos, sagte er, und ohne Konto sei es schwierig, eine Stelle zu bekommen. Bei der Zeugin entschuldi­gte er sich im Gerichtssa­al. Er habe es nicht so gemeint, sagte er. Eine Gefahr sei von seinem Mandanten nicht ausgegange­n, sagte auch sein Verteidige­r Ralf Schönauer. Sein Mandant sei ja an dem Tag noch zu der Filiale zurückgeke­hrt, um mit der Polizei zu reden, die ebenfalls nicht davon ausgegange­n sei, dass tatsächlic­h eine Gefahr bestand. Schönauer plädierte auf eine Geldstrafe, die Staatsanwä­ltin auf eine Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Zwar habe der Angeklagte gestanden, die Bedrohung falle jedoch schwer ins Gewicht. Zudem habe der Mann eine „hohe Rückfallge­schwindigk­eit“, rutsche also immer wieder schnell in kriminelle­s Verhalten ab.

So sah es auch Amtsrichte­rin Kerstin Wagner, die den 36-Jährigen zu einer dreimonati­gen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt­e. Der Mann sei im Juni in einer emotionale­n Situation gewesen, jedoch ein „Bewährungs­versager“, der bereits einige Vorstrafen habe. Eine kurze Gefängniss­trafe sei angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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