Schwer zu interpretieren
Zum Artikel „Die Zahl der Vergewalti gungen steigt“vom 28. September: Die Zahl der Sexualstraftaten hat seit 2015 abgenommen, nur die Definition der Straftaten hat sich geändert. Um einen Vergleich mit den Vorjahren zu machen, darf man die sexuellen Belästigungen nicht mit in die Gesamtdarstellung hineinnehmen, da dieser Straftatbestand neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde. Diese Taten wurden vorher auch begangen, aber nicht erfasst und bestraft. Aus der Abbildung liest man jedoch eine Zunahme heraus, selbst wenn man geübt ist im Lesen von Statistiken. Der zweite Fehler ist, dass in der Spalte „Sexualstraftaten insgesamt“die Straftaten, welche von ausländischen Verdächtigen und Flüchtlingen verübt wurden, doppelt enthalten sind: einmal im Block „Anzahl der Straftaten insgesamt“und dann als separater Block. Noch schwieriger ist die Darstellung der Vergewaltigungen. Diese haben von 2015 auf 2016 abgenommen und sind auf 2017 sprunghaft angestiegen (von 8 auf 17, i. e. plus 9). Im gleichen Zeitraum haben die Straftaten der „sexuellen Nötigung“von 10 auf 4 abgenommen. Hier stellt sich die Frage, welchen Anteil an den Vergewaltigungen solche Taten haben, die durch die Gesetzesänderung erst seit 2017 als Vergewaltigung bestraft werden, vorher als sexuelle Nötigung galten. Hermann Stickroth, Augsburg