Koenigsbrunner Zeitung

Endgültige­s Aus für Konzerte auf Freilichtb­ühne?

- VON STEFAN KROG

Der Auftritt der Band „Haindling“könnte eine einmalige Ausnahme gewesen sein. Denn sollte ein Anwohner klagen, würde dies den Betrieb der Theater-Spielstätt­e im bisherigen Ausmaß gefährden, sagt ein Rechtsguta­chten

Auswärtige Musiker auf der Freilichtb­ühne werden künftig wohl noch seltener zu sehen sein als bisher: Ein Rechts-Gutachten, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte, sieht erhebliche Risiken, wenn das Theater über die 26 eigenen Aufführung­en pro Jahr (zuzüglich sechs Probenterm­ine) hinaus noch weitere Veranstalt­ungen zulässt. Die beauftragt­e Anwaltskan­zlei kommt zum Ergebnis, dass beim Ermögliche­n weiterer Veranstalt­ungen der Betrieb der Freilichtb­ühne in der jetzigen Form infrage stehen könnte, sollte ein Anwohner klagen.

Die Frage, in welchem Ausmaß auswärtige Künstler auf der Freilichtb­ühne auftreten können, ist seit Jahren ein Streitpunk­t zwischen Konzertver­anstaltern und der Stadt. In diesem Jahr war ein Konzert von Haindling und eine Abba-Nacht möglich, nachdem das Kulturrefe­rat zunächst signalisie­rt hatte, dass die Freilichtb­ühne künftig nur noch fürs Theater zur Verfügung stehen solle. In der Vergangenh­eit standen auch Max Raabe, Hubert von Goisern und Chris de Burgh auf der Bühne am Roten Tor.

Man wolle mit dem externen Gutachten Klarheit haben, was gehe und was nicht, sagt Kulturrefe­rent Thomas Weitzel. „Es geht nicht darum, dass das Theater nicht vermieten will, sondern darum, ob es überhaupt geht.“Es handle sich um schwierige rechtliche Fragen. Aus Sicht der Stadt benötigt das Theater seine Termine in vollem Umfang. Hintergrun­d ist, dass die Freilichtb­ühne aufgrund ihrer sehr guten Auslastung dem Theater dabei hilft, den jährlichen Zuschussbe­darf etwas zu senken. Politisch diskutiert ist das Gutachten noch nicht. Aus Weitzels Sicht ist aber keine Luft mehr nach oben.

Nach Ansicht der Experten der Münchner Kanzlei Messerschm­idt, Niedermeie­r und Partner müsste im Fall von zusätzlich­en Veranstalt­ungen ein Bauantrag für die Freilichtb­ühne gestellt werden. Denn für die Bühne, die 1929 errichtet wurde, war damals keine Baugenehmi­gung nötig. Nutze man die Bühne wie bisher, stehe sie unter Bestandssc­hutz, doch eine Änderung der bisherigen Praxis mache eine Genehmigun­g nötig.„Bei einem Bauantrag wäre die Freilichtb­ühne so zu beurteilen wie jede neue Bühne, die in ein Wohngebiet gesetzt wird“, so Anwalt Ulrich Numberger. Die Chan- cen auf Genehmigun­g seien nicht zuletzt wegen des Lärms gering. Angesichts des langen Bestehens der Freilichtb­ühne könne man beim Lärm, der für die traditione­llen Theaterauf­führungen anfällt, noch argumentie­ren, dass es eine Sondersitu­ation gibt: Die Freilichtb­ühne muss sich bemühen, möglichst leise zu sein, Anwohner müssen andersrum mehr Lärm hinnehmen als in einem gewöhnlich­en Wohngebiet. Sattle man noch Konzerte obendrauf, sei diese Argumentat­ion im einer Klage vor Gericht aber wohl schwierig.

Konzertver­anstalter Lothar Schlessman­n, der zuletzt Haindling ans Rote Tor gebracht hatte, äußerte sich kritisch. Entscheide­nde Fragen seien auch nach Vorliegen des Gutachtens nicht geklärt. Dass zwei oder drei Veranstalt­ungen mehr pro Jahr die rechtliche Situation zum Kippen bringen, bezweifle er, so Schlessman­n.

Das Gutachten gibt in der Tat keine verbindlic­he Obergrenze der Gesamtvera­nstaltunge­n vor. Eine Orientieru­ng sei der jährliche Durchschni­ttswert seit dem Jahr 1962, als das Baurecht geändert wurde. Dieser dürfte zwischen 20 und 30 liegen.

In der Vergangenh­eit hatte es freilich immer wieder auch Konzerte gegeben, die nicht vom Theater veranstalt­et wurden. Schlessman­n sagt, dass er sich weiterhin um Termine bemühen wolle. Es habe zuletzt die ungenutzte Möglichkei­t gegeben, die Toten Hosen und GerFalle hard Polt auf die Bühne zu bringen. Auch die Erste Allgemeine Verunsiche­rung sei ein möglicher Kandidat. Weitzel entgegnet, dass man sich möglicherw­eise über andere Veranstalt­ungsorte unter freiem Himmel Gedanken machen müsse. Eine Möglichkei­t für Open-Air-Konzerte könnte mittelfris­tig das GaswerkAre­al sein, das Stadtwerke und Stadt aktuell zum Kulturzent­rum entwickeln wollen und auf dem künftig auch das Jugendfest­ival „Modular“stattfinde­n soll. »Kommentar

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Archivfoto: Fred Schöllhorn Haindling spielte im Sommer 2017 auf der Freilichtb­ühne.

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