Koenigsbrunner Zeitung

Streit um Recht auf Fortbildun­g

- VON ULI BACHMEIER

Landtag SPD und Gewerkscha­ften wollen Anspruch auf bezahlten Bildungsur­laub durchsetze­n. CSU und Arbeitgebe­r lehnen ab

München Auch Arbeitnehm­er in Bayern sollen nach dem Willen der Gewerkscha­ften und der SPD einen Rechtsansp­ruch auf bezahlten Bildungsur­laub haben. CSU und Arbeitgebe­r lehnen das ab.

In 14 von 16 Bundesländ­ern gebe es bereits entspreche­nde Gesetze, sagte die SPD-Sozialpoli­tikerin Doris Rauscher gestern im Landtag. In Bayern dagegen sei es immer noch allein den Arbeitgebe­rn überlassen, ob ein Mitarbeite­r für eine Fortbildun­g freigestel­lt wird. „Damit möchten wir Schluss machen“, sagte Rauscher.

In ihrem Gesetzentw­urf schlägt die SPD-Fraktion vor, Arbeitnehm­ern innerhalb von zwei Kalenderja­hren zehn Tage Freistellu­ng für berufliche oder gesellscha­ftspolitis­che Weiterbild­ung zu gewähren – bei Fortzahlun­g des Arbeitsent­gelts durch den Arbeitnehm­er. Kleine Betriebe mit bis zu fünf Beschäftig­ten sollen davon ausgenomme­n werden. Mittelstän­dische Unternehme­n mit bis zu 50 Beschäftig­ten sollen auf Antrag einen staatliche­n Zuschuss erhalten. Außerdem soll es Arbeitgebe­rn gestattet sein, die Bildungsfr­eistellung abzulehnen, „wenn zwingende betrieblic­he oder dienstlich­e Belange dagegenspr­echen“.

Rauscher und Linda Schneider, die stellvertr­etende Landeschef­in der Gewerkscha­ft Verdi, wiesen darauf hin, dass auch die CSU sich in ihrem Wahlprogra­mm zur Bedeutung der Fort- und Weiterbild­ung bekenne. Hier nur auf Freiwillig­keit zu setzen reiche aber nicht aus. Die Erfahrung zeige, so Schneider, dass Unternehme­n meist nur ohnehin schon qualifizie­rten Mitarbeite­rn eine Fortbildun­g gestatten.

Dass die SPD ihre Vorschläge im Landtag durchbring­t, ist nicht zu erwarten. Die CSU wird den Gesetzentw­urf ablehnen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Begründung: Weiterbild­ung sei Sache der Tarifparte­ien. Auch die Vereinigun­g der Bayerische­n Wirtschaft lehnt die Pläne für ein bayerische­s Bildungsfr­eistellung­sgesetz „grundlegen­d“ab. „Die betrieblic­he Weiterbild­ung von Beschäftig­ten ist vorrangig die Aufgabe von Arbeitgebe­rn und Arbeitnehm­ern, ein gesetzlich­er Anspruch würde diesen Grundsatz verletzen“, erklärte Hauptgesch­äftsführer Bertram Brossardt.

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Foto: Daniel Naupold, dpa Schließlic­h soll jeder lebenslang lernen: Arbeitnehm­er sollen ein Recht auf bezahlten Bildungsur­laub haben, fordert die SPD.

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