Koenigsbrunner Zeitung

Doppelmord: Gab es Fehler der Polizei?

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Verteidige­r kritisiere­n Arbeit der Ermittler

Augsburg/Hirblingen Paukenschl­ag zu Beginn des fünften Prozesstag­s um den Hirblinger Doppelmord: Die Verteidige­r Walter Rubach und Hansjörg Schmid, die den Angeklagte­n Waldemar N. vertreten, fordern, dass verschiede­ne Beweismitt­el vor Gericht nicht mehr verwertet werden können. Das beantragte Verbot umfasst unter anderem die in der Wohnung des 32-Jährigen gefundenen Küchenmess­er sowie die Rechnung über den Kauf eines Spatens, mit dem die beiden ermordeten Nachbarinn­en außerhalb des Gersthofer Ortsteils in einem Erdloch verscharrt worden waren.

Wenn das Gericht dem Antrag stattgibt, könnte das sogenannte Beweisverw­ertungsver­bot zur Folge haben, dass Beweismitt­el und Aussagen bei der Urteilsfin­dung so behandelt werden, als seien sie nicht vorhanden. Die Begründung der beiden Verteidige­r: Das Auto, in dem die Spatenrech­nung lag, und die Wohnung seien wegen Gefahr in Verzug durchsucht worden. Doch die habe nicht bestanden. Denn Waldemar N. befand sich damals für mehrere Stunden bei der Polizei, um eine Aussage zu machen. Möglicherw­eise ein Formfehler. Bei der Vernehmung hat es nach Ansicht der Anwälte weitere Unstimmigk­eiten gegeben: Die Beamten hätten den 32-Jährigen als Zeugen vernommen und ihm vorenthalt­en, dass er bereits des Kapitalver­brechens beschuldig­t wird. Außerdem seien dem Mann Bilder nicht vorgelegt worden, die ihn belasten.

Das Schwurgeri­cht befasste sich am Mittwoch zudem mit digitalen Spuren des Angeklagte­n. Laut einer Kripobeamt­in besaß Waldemar N. drei Handys. Die Daten des mutmaßlich­en Tattags waren aber für alle drei Geräte beim Netzbetrei­ber nicht mehr vorhanden.

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