Polizisten spielen tödlichen Einsatz nach
Warum das Gericht im Prozess gegen den „Reichsbürger“von Georgensgmünd zu ungewöhnlichen Mitteln greift
Georgensgmünd Blaulicht und Martinshorn mitten in der Nacht: Manch ein Anwohner im beschaulichen Georgensgmünd fühlte sich am Mittwoch wohl unangenehm zurückversetzt an den frühen Oktobermorgen vor knapp einem Jahr. Diesmal fielen jedoch keine Schüsse, niemand wurde verletzt. Im Mordprozess gegen den sogenannten Reichsbürger machten sich die Mitglieder der Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth ein eigenes Bild vom Tatort – um 5.30 Uhr.
Der frühe Termin wurde gewählt, um eine möglichst ähnliche Lichtsituation wie bei dem tödlich endenden Polizeieinsatz zu haben. Sogar die Straßenlaterne links vor dem Haus war dafür ausgeschaltet. Bei dem Einsatz war sie defekt. Die zentrale Frage beim Ortstermin: Wie gut war das Blaulicht am zivilen Einsatzfahrzeug vor dem Haus zu sehen? War das Martinshorn auch innen gut zu hören? Können die Richter davon ausgehen, dass der 50 Jahre alte Angeklagte wusste, dass gerade die Polizei in sein Haus eindringt und nicht etwa Einbrecher?
Wolfgang P.s Anwältin Susanne Koller berichtet im Anschluss: Das Blaulicht sei im Haus nicht zu sehen gewesen. Im Treppenhaus und direkt vor der Wohnungstür des 50-Jährigen habe sie sechs Lichtquellen gezählt, sagt Koller – vor allem durch die Lampen an den Waffen der Einsatzkräfte. „Sie nehmen das Blaulicht nicht mehr wahr.“Ihrer Ansicht nach ist bei dem ganzen Lärm damals auch das Martinshorn nicht zu hören gewesen. „Das Haus hat gewackelt“, sagt Koller und bezieht sich dabei auf frühere Zeugenaussagen in dem Verfahren. Überall sei Lärm gewesen, durch Schreie, das Öffnen der Türen und zersplitterndes Glas. Da habe ihr Mandant auch die „Polizei“-Rufe der Spezialeinsatzkräfte (SEK) nicht als solche erkannt. Schon bei Prozessbeginn sagte Koller, ihr Mandant habe geglaubt, sich gegen Einbrecher verteidigen zu müssen. Bei dem Einsatz am 19. Oktober 2016 hatte der 50-Jährige laut Anklage auf SEKBeamte geschossen. Ein Polizist wurde getötet, zwei weitere verletzt. Der 50-Jährige muss sich unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes an Polizisten verantworten. Die Waffen des Mannes sollten beschlagnahmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässig galt.
„Reichsbürger“erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab. Beim Ortstermin sind Richter, Staatsanwalt und Verteidigung in der Wohnung des 50-Jährigen – und auch der Angeklagte. Als er in Handschellen und mit Fußfesseln aus dem Polizeiauto steigt und von mehreren Kameraleuten gefilmt wird, sagt P., er komme sich vor „wie ein Vergewaltigungsopfer“, das in der Öffentlichkeit vorgeführt werde. Seine Anwältin sagt, der Termin habe ihn stark mitgenommen. Er sei damals im Bett vom SEK „überfallen“worden. „Das war ein Schock.“Der Termin nun sei wie eine Wiederholung des Ganzen. Der damalige Einsatz wird teilweise nachgestellt – der gleiche Einsatzwagen mit der gleichen Besatzung steht nach Angaben von Gerichtssprecher Friedrich Weitner mit Blaulicht vor dem Haus, SEKBeamte gehen hinein, kurz wird das Martinshorn eingeschaltet. Es gab zwar bereits ein Lichtgutachten, doch die Kammer konnte sich die Situation im Haus nicht gut genug vorstellen. Cathérine Simon, dpa