Bewährung für Vergewaltiger: Wie kann das sein?
Ein Mann demütigt eine Frau, vergeht sich an ihr und erpresst sie mit einem Video von der Tat. Trotzdem gibt ihm das Gericht noch eine Chance. Warum das Opfer mit dem Urteil, das viele für zu mild halten, einverstanden ist
Er hat eine Frau, eine Asylbewerberin aus Afghanistan, gedemütigt und vergewaltigt. Er hat gefilmt, wie die Frau weint, während er sich an ihr vergeht. Und er hat damit gedroht, das Sex-Video ihren Verwandten in Afghanistan zu schicken. Dort gilt eine Vergewaltigung als eine Beschmutzung der Familienehre. Im Extremfall droht den Opfern deshalb sogar der „Ehrenmord“. Trotz dieses Verbrechens verzichtet das Gericht darauf, den Täter ins Gefängnis zu schicken. Der Angeklagte erhält – wenn auch ganz knapp – noch eine Bewährungsstrafe. Ist das gerecht?
Das Urteil des Augsburger Amtsgerichts, über das unsere Zeitung in der vorigen Woche berichtet hat, löste empörte Reaktionen aus. Viele können nicht verstehen, dass ein Vergewaltiger auf Bewährung frei bleiben darf. Sie halten die Strafe für deutlich zu mild. Von einem „Skandalurteil“ist die Rede. Im Internet schreibt ein Leser: „Das Urteil ist Hohn für das Opfer.“Auf den ersten Blick wirke eine Bewährungsstrafe tatsächlich unangemessen, sagt die erfahrene Augsburger Opferanwältin Marion Zech. Sie hat schon viele Frauen vor Gericht vertreten, die Opfer eines Sexualstraftäters geworden sind. Marion Zech sagt aber auch: „Jeder Fall ist anders. Man muss ihn sehr genau anschauen, um einschätzen zu können, ob ein Urteil passt oder nicht.“Gerade bei Sexualstraftaten sei ein wichtiger Punkt, ob das Opfer mit dem Urteil einverstanden ist.
Im Fall der vergewaltigten Afghanin ist das so. Die 32-jährige Frau hatte den späteren Täter bei einer Hochzeitsfeier kennengelernt. Der 20 Jahre ältere Mann stammt auch aus Afghanistan, lebt aber seit über zwei Jahrzehnten in Deutschland. Es kam zu einer losen Beziehung. Er begleitete die Frau zu Behörden, verliebte sich. Doch sie erwiderte seine Liebe nicht. An Heiligabend 2016 kam es in der Wohnung des Mannes dann zu der Vergewaltigung. Die Münchner Anwäl- tin Barbara Kaniuka hat die Frau in dem Prozess vor dem Amtsgericht vertreten. Sie sagt: „Meine Mandantin kann mit diesem Urteil leben.“Das wichtigste Ziel sei gewesen, dass die Frau Ruhe hat vor dem Täter und auf absehbare Zeit sicher ist vor Übergriffen. Denn der Angeklagte habe nach der Tat sogar noch versucht, über einen Verwandten Einfluss auf die Frau zu nehmen und sie von ihrer Aussage abzubringen.
Genau dieser Wunsch der Frau nach Ruhe und Abstand spiegle sich nun im Urteil wider, sagt Barbara Kaniuka. Die Haftstrafe von zwei Jahren wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt. Aber die Bewährung ist verknüpft mit der Auflage, dass der Angeklagte keinerlei Kontakt mehr mit dem Opfer aufnehmen und sich ihm nicht mehr nähern darf. Er muss das vier Jahre lang durchhalten, erst dann gilt seine Strafe als erledigt. Zu dem sogenannten Deal, der zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft vereinbart wurde, gehört zudem, dass die Frau 5000 Euro erhält und der Angeklagein te alle Vorwürfe einräumt. Das Geständnis sei der Afghanin ebenfalls sehr wichtig gewesen, sagt Anwältin Kaniuka. Vier Mal sei die Frau schon vor dem Prozess von Ermittlern befragt worden – auch in Anwesenheit von Männern. „Für eine Frau aus ihrem Kulturkreis ist das besonders belastend“, so die Anwältin. Die Frau sei sehr erleichtert gewesen, als sie sich dank des Geständnisses keiner erneuten Befragung im Prozess stellen musste.
Ein Geständnis sei generell von großer Bedeutung, bestätigt Opferanwältin Marion Zech. Deshalb gebe es dafür auch einen Strafrabatt. Dass den Opfern damit eine belastende Aussage über intime Details erspart bleibt, sei das eine. Ein anderer Aspekt ist aus ihrer Erfahrung: „Den Opfern ist es wichtig, dass man ihnen glaubt und dass der Angeklagte zu seinen Taten steht.“Das sei in vielen Fällen bedeutender als eine möglichst lange Haftstrafe. Es gebe zwar auch Frauen, die ihren Peiniger möglichst lange hinter Gittern sehen wollen. Doch Marion Zechs Erkenntnis ist: „Die Öffentlichkeit will häufig ein härteres Urteil als das Opfer.“
Marion Zech sagt, die Gerichte achteten bei Sexualstraftaten meist stark auf die Bedürfnisse der Opfer. Sie sei als Opferanwältin bisher stets eingebunden worden, wenn es – was rechtlich zulässig ist – hinter verschlossenen Türen zu Verfahrensabsprachen kam. Bei Tätern, die Reue zeigen, gestehen und das Opfer entschädigen, gebe es daher auch nach einer Vergewaltigung durchaus noch Bewährung. Im Fall der Afghanin kam hinzu, dass der Täter keine Vorstrafe hat. Und er saß gut neun Monate in Untersuchungshaft. Die Regel seien Bewährungsstrafen aber nicht, sagt Marion Zech. Je nach Fall würden auch regelmäßig längere Haftstrafen verhängt.
„Die Öffentlichkeit will häufig ein härteres Urteil als das Opfer.“
Opferanwältin Marion Zech